…Berufung wurde erwogen: A. Körperschaftsteuer 2001 und 2002 1. Ausbuchung Verbindlichkeit A(2001) Eine verjährte Schuld ist weiterhin bilanziell als solche auszuweisen, wenn der Steuerpflichtige zB aus geschäftlichen Rücksichten von einer möglichen Verjährungseinrede nicht Gebrauch machen will (VwGH 21.12.1971, 285/1969; VwGH 18…
…direkt zuordenbaren Vorsteuern nur 8,24 % anzuerkennen seien. In Anlehnung an diese Feststellung war aber die Vorsteuer aufgrund der Ausbuchung der Verbindlichkeit nur in dieser Höhe zu berichtigen und dem Berufungsbegehren in diesem Punkt großteils stattzugeben. Die Bemessungsgrundlagen laut BE ermitteln sich daher wie…
…wobei dem Schuldner entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt würden und einer Verbindlichkeit entsprechende Forderungen gegenüberstünden), sondern um einen Teilaspekt der Beteiligung, seien die Buchverluste aus dieser Ausbuchung des Rechtes wie bei einer Ausbuchung einer Beteiligung zu sehen und damit steuerneutral." Die geänderten steuerlichen Ergebnisse der…
…sei die "Ausbuchung der Verbindlichkeiten aus dem Wirtschaftsjahr 1996/1997 ausgerechnet im ersten Prüfungsjahr nicht verständlich, zumal die Verjährung dieser Schulden ja dann schon in der Bilanz zum 31. März 2002 zu berücksichtigen gewesen" wäre. Die Berufung wurde daraufhin ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde…
…gegen den Bf hätten sich entsprechend reduziert. Sowohl die Einbuchung einer "Sonstigen Verbindlichkeit" von 55.000,- € samt Rechnungsabgrenzung (RAP) im Jahresabschluss 2008, als auch die Ausbuchung der Verrechnungsverbindlichkeit gegen den Bf Ende April 2009 hätte sich dadurch erübrigt. Zugleich wäre der bei der AP…
…wieder zu stornieren gewesen sei. Das sei auch der negativen wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft geschuldet gewesen. Von einem Forderungsverzicht bzw. der Ausbuchung einer Forderung könne somit nicht gesprochen werden. Vielmehr habe der Gesellschafter-Geschäftsführer diese Forderung in den Folgejahren schlussendlich beglichen, da die wirtschaftliche Lage…
…der Fa. U. hätten 2.726.311,00 S betragen. Demgegenüber sei 1999 ein Gesamterlös von 30.000,00 S an Dienstleistungen erzielt worden und 2.210,00 S aus der Ausbuchung einer offenen verjährten Verbindlichkeit. Im Januar 2000 seien sämtliche Mitarbeiter ausgeschieden, ab diesem…
… - die Ausbuchung der Verbindlichkeit von S 457.647,67 nicht als Einlage zu qualifizieren ist, weil die Verbindlichkeit schon zum Zeitpunkt ihrer Einstellung in die Bilanz (vor 1989) mit ent-sprechenden steuerlichen Auswirkungen zu berichtigen gewesen wäre und daher eine im Jahr 1991 nicht mehr…
…die in diesem Schreiben erwähnten österreichischen Literaturstellen und die darin geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken. C.3. Weitere deutsche Artikel (das Entstehen eines steuerpflichtigen Gewinnes wird jeweils von den Autoren abgelehnt): Frey/Mückl , GmbHR 2012, 980: Möglichkeit der Nachtragsliquidation verbietet erfolgswirksame Ausbuchung der Verbindlichkeit Seppelt , BB 2010…
…0198). Der Wille, die verjährte Schuld nicht mehr zu tilgen, manifestiert sich erst durch die entsprechende Ausbuchung im Rechenwerk gegenüber der Außenwelt (VwGH 18.10.1989, 88/13/0198). Eine verjährte Schuld ist abzuschreiben, sobald Gewissheit besteht, dass von der Verjährungseinrede Gebrauch gemacht wird, und…
…das Finanzamt der Ansicht, dass bei einer, wenn auch nur internen Ausbuchung einer Forderung wegen Uneinbringlichkeit, schlüssig im Sinne der Denkgesetze, davon auszugehen sei, dass die Forderung nicht mehr geltend gemacht werde, weshalb die gegenständlichen Verbindlichkeiten nicht mehr zu bilanzieren seien. Der BFH vertrete diesbezüglich…
…da bereits eine Zahlung von 50.000,00 € in 2004 erfolgt ist und eine Restforderung von 250.000,00 € vereinbart wurde, mit 300.000,00 € inklusive Umsatzsteuer festzustellen. Schuldnachlass Die von der ***Sc*** Betrieb erfolgserhöhend vorgenommene Ausbuchung der Verbindlichkeit von 376.250…
…Im Fall von Bürgschaften, Schuldübernahmen oder Übernahme sonstiger Verpflichtungen seitens einer GmbH sind die Anteilseigner (Gesellschafter) der GmbH in keiner Weise mit ihrem Privatvermögen haftbar. Im Gegenteil! Hinsichtlich der von den Gesellschaftern zur Abdeckung der Verbindlichkeiten eingesetzten Sparbücher BA Marchtrenk Nr. Zahl2 , E Volksbank Nr…
…die eine neue Verbindlichkeit unter der aufschiebenden Bedingung einer späterer Gewinnerzielung begründen, zu einer Gewinn erhöhenden Auflösung der Verbindlichkeiten führen. Demnach ist auch nach der Judikatur des BFH nur für Besserungsvereinbarungen in Form eines auflösend bedingten Schuldnachlasses eine sofortige ertragswirksame Ausbuchung der nachgelassenen Verbindlichkeit zulässig…
…sei eine Rechnung an die Firma Seminarverein gelegt worden, diese sei jedoch nicht als Erlös verbucht worden. Die Erlöse seien daher um diesen Betrag zu erhöhen und der Umsatzbesteuerung zum Normalsteuersatz zu unterziehen (Erlös 9.118,46 Euro). Tz 6: Darlehen B Die Verbindlichkeit an…
…zuzurechnen. Die Ausbuchung zum 31. Dezember 2007 hat steuerlich gewinnneutral über die Privatkonten von Bw1 zu erfolgen." Im Zuge der am 16. Dezember 2009 abgehaltenen Schlussbesprechung wurde von Bw1 bezüglich der Beteiligung an der Z eingewendet, dass eine eigene Anlage in S-Straße ca. 490…
…167 Abs 2 BAO) zu dem Ergebnis, dass eine gewinnerhöhende Ausbuchung der gegenständlichen Verbindlichkeiten in Höhe von 3.012.354,53 € in den Büchern der "***1***" im Jahre 2014 zu erfolgen hat (siehe unten angeführte Darstellung), da diese Besteuerungsperiode von beiden Teilen des nach…
…| davon 4% Zinsen | 0,00 € | 128,25 € | 1.710,05 € | davon 25% KESt | 0,00 € | 32,06 € | 427,51 € Hierbei entsprechen negative Vorzeichen einer Verbindlichkeit der Bw gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer…
…4 Abs. 3 EStG per 1.1.1999 als Nachweis für die – vom FA im AP-Verfahren bereits anerkannte - betriebliche Veranlassung des zu beurteilenden Grundgeschäfts. Einer erfolgswirksamen Ausbuchung der Verbindlichkeit sei die 30jährige Verjährungsfrist für Geldschulden entgegengestanden. In der auf Antrag des Bf gemäß §§ 272…
…von einer Mittelzurverfügungstellung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen zu keiner Wertberichtigung kommen könne. Es seien daher alle Wertberichtigungen zu neutralisieren. Bei Beurteilung der Argumente in der Beschwerde kam die Behörde zum Schluss, dass im Fall der Bf. die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung und die Übernahme der Verbindlichkeit der…