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UFSK RV/0323-K/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinden")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2007

…wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des StudFG 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80…

UFSF RV/0007-F/11Ausbildungsort innerhalb oder außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2011

…auch die Wohnortgemeinde als Gemeinde genannt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt zu und von diesem Ausbildungsort zeitlich noch zumutbar ist, besteht die vom Steuerpflichtigen widerlegbare Vermutung, dass die Ausbildungsstätte als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen ist. Der Steuerpflichtige kann demnach den Nachweis…

UFSL RV/0305-L/07Außergewöhnliche Belastung wegen auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes - Vorliegen einer Ausbildungsstätte im Einzugsbereich des Wohnortes (keine "Verordnungsgemeinde"); Art der Berechnung der Fahrzeit mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007

…Erreichbarkeit von Studienorten). Die Verordnung stellt somit bei der Bemessung der Fahrzeit auf die jeweilige Gemeinde (in welchen der Wohnort bzw. der Ausbildungsort gelgen sind) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte ab. Maßgebend ist daher nicht die tatsächliche Gesamtfahrzeit, sondern die Fahrzeit mit…

UFSG RV/0858-G/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008

…die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80…

UFSL RV/0065-L/11Wenn auch im konkreten Fall besondere Gründe in Form eines Aufnahmestopps an der ersten Schule in der Nähe des Wohnortes vorlagen, die den Sohn des Bws. zum Besuch einer anderen entsprechenden (zweiten) Ausbildungsstätte veranlassten, sind die Kriterien der Verordnung zu § 34 Abs. 8 EStG 1988 in Vbdg. mit BGBl 449/2001 StudFG 1992 betreffend Auswärtigkeit heranzuziehen. Die getroffene Wahl fiel allerdings auf eine Ausbildungsstätte innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Der Nachweis einer eine Stunde übersteigenden Fahrzeit konnte nicht erbracht werden. Die dritte mögliche Schule außerhalb des Einzugsbereiches wurde vom Sohn nicht in Erwägung gezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2011

…Studienort (vgl. Rz 883 LStR 2002). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt, ist somit nicht die tatsächliche Gesamtfahrzeit maßgebend , sondern die Fahrzeit…

UFSW RV/2654-W/02Auswärtige Berufsausbildung durch Besuch der Spiel- und Lernwerkstätte Pottenbrunn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2003Teil 1/2

…ist." (3) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in…

UFSI RV/0355-I/07Auswärtiges Studium eines Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2008

…die Fahrzeit vom Wohnort (Kufstein) zum Ausbildungsort (Innsbruck) unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel (OEBB) zwischen 45 und 47 Minuten (vgl. nochmals www.fahrplan.oebb.at ) beträgt, gilt auch nach § 2 Abs. 1 bzw. Abs. 2 dieser Verordnung die Ausbildungsstätte noch innerhalb des Einzugsbereiches gelegen…

UFSG RV/0462-G/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2005

…Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt, ist somit nicht die tatsächliche Gesamtfahrzeit maßgebend…

UFSG RV/0219-G/08Ausbildung an einem Gymnasium mit Sportzweig und Internat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2008

…zumutbar. (3) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung…

UFSL RV/0020-L/05Berufsausbildung des Kindes außerhalb des Wohnortes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2005

…Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt, ist somit nicht die tatsächliche Gesamtfahrzeit maßgebend…

UFSG RV/0863-G/10Frage der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Studienort (bei auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2011

…die konkrete Ausbildungsstätte, sondern auf den "Wohnort" und den "Ausbildungsort" abzustellen ist (siehe oben). Im vorliegenden Fall gab es bereits im Jahr 2009 (also noch vor Aufnahme der Steirischen Ostbahn in das steirische S-Bahn-System) zahlreiche öffentliche Verbindungen zwischen dem Wohnort L und dem…

UFSG RV/0617-G/06Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2006

…Steiermark am LKH Universitätsklinikum Graz absolviere. Die Fahrt von der Wohnadresse zum Ausbildungsort bzw. zur Ausbildungsstätte sei mit einem öffentlichen Verkehrsmittel - unter Abzug der Fußmärsche von und zu den Haltestellen - laut derzeit gültigen Fahrplänen keinesfalls binnen einer Stunde zu bewältigen. Die Zurücklegung einer Fahrtstrecke (einfache…

UFSK RV/0124-K/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.06.2012

…mit zahlreichen weiteren Hinweisen). Da die anzuwendende VO - ebenso wie das Studienförderungsgesetz 1992 - auf den Wohnort bzw. den Ausbildungsort und nicht die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt (auch die Verordnungen zum Studienförderungsgesetz 1992 gehen von standardisierten Werten aus), ist somit nicht die tatsächliche Gesamtfahr- bzw…

UFSW RV/0307-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2009

…auch die Wohnortgemeinde als Gemeinde genannt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt zu und von diesem Ausbildungsort zeitlich noch zumutbar ist, besteht die vom Steuerpflichtigen widerlegbare Vermutung, dass die Ausbildungsstätte als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen ist. Der Steuerpflichtige kann aber den Nachweis…

UFSS RV/0127-S/06Aufwendungen (Fahrtkosten) eines alleinstehenden Arbeitnehmers zwischen Ausbildungs- und Heimatort sind nicht abzugsfähig (Werbungskosten), wenn er am Heimatort über keine eigene abgeschlossene Wohnung verfügt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2006

…das angestrebte Berufsziel nach absolvierter Ausbildung sowie den Ort bzw. den voraussichtlichen Ort ihrer Berufsausübung bekannt zu geben. Wie sind/waren Sie im Jahr 2004 an ihrer/ihren Ausbildungsstätte/en, Ort der Berufsausübung untergebracht? Zur Wahrung des Parteiengehörs wird Ihnen in der Anlage der Aktenvermerk…

UFSF RV/0198-F/05auswärtige Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2005

…Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde bei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. § 2 Abs. 2: Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von…

UFSG RV/0338-G/08Scheidungskosten und Kosten der auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2009

…die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80…

UFSI RV/0016-I/06Auswärtige Berufsausbildung eines Lehrlings
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2006

…305, anzuwenden. (3) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (z.B…

UFSW RV/1622-W/091. Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand nur bei beruflich veranlasster Reise. 2. Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2009

…auch die Wohnortgemeinde als Gemeinde genannt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt zu und von diesem Ausbildungsort zeitlich noch zumutbar ist, besteht die vom Steuerpflichtigen widerlegbare Vermutung, dass die Ausbildungsstätte als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen ist. Der Steuerpflichtige kann aber den Nachweis…

UFSG RV/0278-G/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2007

…zumutbar. (3) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnsitzes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in…