…Entscheidungsgründe Der Berufungswerber bezog im Streitjahr nichtselbstständige Einkünfte als Musiklehrer. In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 (eingereicht im November 2008) machte er unter anderem Aufwendungen für den Besuch der Musikfachmesse in Ried/OÖ (Eintrittskarte, Kilometergeld und Tagesdiäten) im Gesamtbetrag von € 255…
…Kosten: 473,03 € Laut den Aufzeichnungen hat der Berufungswerber im Jahr 2004 offensichtlich als passiver Teilnehmer diese Akademie besucht. Auch in der Vorhaltsbeantwortung vom 29. März 2008 wurde lediglich das Jahr 2005 angeführt. Die beantragten Aufwendungen für das Jahr 2004 sind demnach nicht zu…
…191.000,--)". Dass bzw. in welchem Umfang sich unter den im Beschwerdeverfahren strittigen Aufwendungen auch solche für Notenmaterial befunden haben, lässt sich dem zitierten Erkenntnis jedenfalls nicht entnehmen. Der unabhängige Finanzsenat vermag sich der generalisierenden Begründung des VwGH, wonach Notenmaterial in jedem Fall dem Bereich…
…den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist Instrumentalpädagogin an der Ulrich von Liechtenstein Musik- und Kunstschule in Judenburg. Für das Kalenderjahr 1998 hat sie ua. Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch…
…und ob diese in seinem PKW mitgefahren sind. Auch wurde er um Vorlage der in der Berufung als Nachweis für den Besuch der Interpädagogica angebotenen Eintrittskarten gebeten. Einen Nachweis für die behaupteten Reisen hat der Bw nicht erbracht. Er vermochte keine Schüler namhaft zu machen…
…für den Unterricht verwendeten Notenmaterials ein gemischter Aufwand und daher ein gänzliches Abzugsverbot der damit verbundenen Kosten vor, weil auch Menschen, die die Musik nur als Hobby betrieben, Notenmaterial benötigten. Der unabhängige Finanzsenat teilt diese Auffassung in dieser generellen Form nicht. Die Abzugsfähigkeit derartiger Aufwendungen…
…bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Diese Bestimmung enthält als wesentliche Aussage ein Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen, den der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zu Grunde liegt, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen…
…Lebensjahr besucht werden und ist eine musikalische Vorbereitung zum Erlernen eines Instrumentes, für die Singschule oder den Tanzunterricht. | Ihr Kind wird in folgenden Bereichen gefördert: SINGEN UND SPRECHEN HÖREN BEWEGEN UND TANZEN ELEMENTARES INSTRUMENTALSPIEL INSTRUMENTEN- INFORMATION ERFAHRUNG MIT MUSIKLEHRE Neben dem Ziel der musikalischen…
…würde immer wieder in persönlichen Aussendungen den Besuch von Klavier- und Kammermusikkonzerten empfehlen und auf die Notwendigkeit hinweisen, sich über die aktuellen Entwicklungen in diesem Sektor zu informieren (s. Beilage "Kernzonen der Fortbildung Ergebnisprotokoll" vom 5. Februar 2004, in dem als eine Conclusio die "Erwartungshaltung…
…Aufwendungen für die private Lebensführung dar, da nicht davon auszugehen ist, dass die Berufungswerberin das erlernte Spielen von Kammermusik auf dem Klavier (digitales Piano) in einem beinahe ausschließlichen beruflichen Ausmaß ausübt. Das ergibt sich auch eindeutig aus der Beschreibung ihrer Person zur Kandidatur bei den…
…Aufwendungen nicht, da für die Frage der Abzugsfähigkeit auf die Mischverwendung im Einzelfall und nicht auf eine mögliche private Verwendung durch andere Personen abzustellen ist (vgl. UFS 7.2.2005, RV/0338-F/03). Hinsichtlich der weiteren geltend gemachten Werbungskosten ist Folgendes auszuführen: Bei den…
…sie eine Teilnahme am Kulturleben vermitteln, in nicht bloß völlig unterordnetem Ausmaß jedenfalls auch die private Lebensführung betreffen. Die Aufwendungen für die Anschaffung von Tonträgern seien daher nicht abzugsfähig, weil die Anteilnahme am Kulturleben den Bereich der Lebensführung zuzuordnen ist, mag sie auch Inspiration für…
…über eine zukünftige erwerbswirtschaftliche Betätigung im neuen Berufsfeld wurden vom Bw. nicht getätigt. Auch die Höhe der zu erwartenden Einkünfte sind für den Bw. noch nicht abschätzbar. Strittig ist, ob die Aufwendungen des Bw. in Zusammenhang mit der Ausbildung als Musiker als Kosten für Umschulungsmaßnahmen…
…Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten…
…S) | 2.160,00 S | Sonstige Aufwendungen (16.307,80 S abzüglich CD's 6.087,00 S) | 10.220,80 S | Summe | 22.022,80 Die Summe der bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Jahres 1997 laut Berufungsentscheidung…
…einen nicht abgegrenzten Teil der Allgemeinheit bestimmt ist, im Allgemeinen ein im Privatbereich gelegenes Bedürfnis befriedigt. Die Aufwendungen hierfür führen daher nicht zu abzugsfähigen Kosten. Es ist jedenfalls Sache des Abgabepflichtigen, die Berufsbezogenheit für alle Druckwerke im Einzelnen darzutun. Da die Bw. nicht einmal den…
…im Wesentlichen um Unterrichtsbehelfe wie z.B. "Hörbeispiele Elemente - Instrumente - Eine musikalische Grundausbildung für Kinder" oder "Querflöte: Vortragsstück für den Musikunterricht". Über die Berufung wurde erwogen: 1) Piccoloflöte: Gemäß § 16 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…
…und den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist AHS Lehrerin für Musik und Deutsch und bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Jahren 1997 und 1998 machte sie die im Folgenden angeführten Aufwendungen…
…EStG 1988 aber trotzdem nicht, wenn sie - ungeachtet ihrer Leistung zur Förderung der beruflichen Tätigkeit - als Aufwendungen "für die Lebensführung" beurteilt werden mussten. Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche…
…Finanzsenates für einen Gymnasiallehrer für "Bildnerische Erziehung", "Bildnerisches Gestalten und Werken" und "Technisches Werken" objektiv gesehen als sinnvoll zu erachten sind. Dass die erlernten Fertigkeiten auch privat verwendet werden können, führt, da der gegenständliche Kurs eindeutig berufsbezogen ist, nicht zu einer Zuordnung zu den Aufwendungen…