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UFSI FSRV/0041-I/06Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit.a FinStrG, Aufhebung des Erkenntnisses und Zurückverweisung zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)28.11.2006

…zweiter Instanz, sofern das Rechtsmittel nicht gemäß § 156 zurückzuweisen ist, grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden. Gemäß § 161 Abs. 4, 1. Satz FinStrG kann die Berufungsbehörde jedoch auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn…

UFSW FSRV/0052-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

…und das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die…

UFSW FSRV/0183-W/03Voraussetzungen für das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Höhe der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2004

…beschwert. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Sachverhaltes für erforderlich hält. Im gegenständlichen Fall war jedoch der Sachverhalt nach Ansicht des…

UFSW FSRV/0090-W/08Objektive und subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten - umfangreiche Ergänzungen des Sachverhaltes notwendig - Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.02.2009

…der Mitwirkung des Bw. durch Vorlage der monatlichen Mitteilungen der Steuerberatungskanzlei XY über die berechneten und abzuführenden Lohnabgaben bzw. anderer zur Wahrheitsfindung geeigneter Unterlagen. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG verfügt daher der Unabhängige Finanzsenat die Aufhebung des erstinstanzlichen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die…

UFSL FSRV/0009-L/05Verletzung der Pflicht zur Anzeige einer Betriebseröffnung durch einen Wirtschaftstreuhänder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2006

…zu ermitteln. Gemäß § 161 Abs.4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Wie ausgeführt, ist über das Schicksal der Kontrollmitteilung der…

UFSI FSRV/0018-I/07Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen einen Landwirt bei behaupteter Überschreitung der Buchführungsgrenzen nach § 125 Abs. 1 lit. a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.04.2008

…das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Gemäß § 161 Abs. 4, 1. Satz FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 2/2

…Ausweitung der Faktenlage einzulassen. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG könnte die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz allenfalls auch eine Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn beispielsweise im Zuge ergänzender Erhebungen zu - in Bezug auf das Berufungsverfahren - nicht verfahrensgegenständlicher…

UFSW FSRV/0056-W/04Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz wegen der Erforderlichkeit umfangreicher Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.09.2004

…Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an…

UFSL FSRV/0008-L/10Durch ein Ehepaar in gemeinschaftlichem Zusammenwirken angeblich begangenen Abgabenhinterziehungen; Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Erstbehörde, weil - bei unterbliebenen notwendigen Ermittlungen - überdies die diesbezüglichen Finanzstrafverfahren unter Verletzung des § 61 Abs.1 FinStrG nicht verbunden worden sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2010Teil 1/2

…Letztgenannten eine Instanz des Verfahrens entzogen werden würde und dem Berufungssenat im Übrigen eine derartige Zuständigkeit nicht zukommt. Gemäß § 161 Abs.4 FinStrG ist die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz aber auch berechtigt, die Aufhebung des angefochtenen erstinstanzlichen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster…

UFSI FSRV/0035-I/05Aufhebung eines Einleitungsbescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.12.2010

…das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen Gemäß § 161 Abs. 4, 1. Satz FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an…

UFSS FSRV/0038-S/09Einleitung des Finanzstrafverfahrens; Einleitungsbescheid; Zurückverweisung; keine erstinstanzlichen Feststellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)15.02.2010

…gegeben. Nach § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Diese Voraussetzung ist im Gegenstandsfall gegeben. Die derzeitige Aktenlage…

UFSI FSRV/0046-I/10Einleitung eines Finanzstrafverfahrens; Malversationen im Zuge einer Zwangsverwaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.04.2013

…das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Gemäß § 161 Abs. 4, 1. Satz FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an…

UFSI FSRV/0004-I/06Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde I. Instanz zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)25.09.2007

…das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Gemäß § 161 Abs. 4, 1. Satz FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an…

UFSS FSRV/0019-S/05Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Schmuckhändler; nichtbeachtete Gerichtszuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 1/2

…Umsatzsteuervorauszahlungen der Monate Jänner 2000 bis Dezember 2001 gelingen können. Gemäß § 161 Abs.4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die Aufhebung eines angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält (bzw…

UFSS FSRV/0003-S/10Baumeister, Scheinrechnung für Förderungsbetrug legend; Zusatzgeldstrafe für Hinterziehung der Einkommensteuer aus dem dafür erhaltenen und unversteuert gebliebenen Honorar; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2012Teil 1/2

…wohne an seiner Ladungsanschrift zur Miete. Gesundheitlich gehe es ihm gut. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die Aufhebung angefochtener Bescheide unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens…

UFSG FSRV/0016-G/03Zurückverweisung eines Verfahrens zur nachträglichen Klärung der Verschuldensfrage nach allenfalls vom Verteidiger zu Lasten seines Klienten abgelegter falscher Geständnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.09.2004

…Durchführung der Verfahren zuständig ist. Dem Berufungssenat ist zur Führung des erstinstanzlichen Verfahrens gegen US jedoch nicht berechtigt. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz aber auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen…

UFSI RV/0061-I/04Aufhebung eines Haftungsbescheides wegen Ermittlungsmängeln in Bezug auf das Vorliegen eines Überwachungsverschuldens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2008

…Tz 23). 2.6. Gemäß § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz, sofern sie keine das Verfahren abschließende Formalerledigung zu treffen hat, die Berufung auch durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen…

UFSW FSRV/0127-W/07Strafbestimmender Wertbetrag beruht auf überhöhten Schätzungen. Subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.03.2008

…des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des…

UFSW FSRV/0122-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens (§ 161 Abs. 4 FinStrG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2008

…Y. nach der Lage des Falles aus Gründen der Verfahrensökonomie und zur Verstärkung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als berechtigt und zweckmäßig. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG verfügt daher der Unabhängige Finanzsenat die Aufhebung des erstinstanzlichen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz. Wien…

UFSW FSRV/0082-W/07Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

…Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an…