…der Arbeitgeber des Bw, die Firma N-GesmbH, das Baugewerbe ausübe. Dem Bw seien nach dem Kollektivvertrag für dieses Gewerbe das Trennungsgeld und das Nächtigungsgeld nur für Arbeitstage, nicht jedoch für die Zeit des Urlaubs und nicht für Wochenenden, ausbezahlt worden. Die Fahrtvergütungen seien nicht…
…zu prüfen. In quantitativer Hinsicht ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzes auf das Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum abzustellen: Ist an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (daher an mehr als 10 Tagen im Kalendermonat) die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unmöglich oder unzumutbar…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Verpflegungsmehraufwand, dass der Verpflegungsmehraufwand bei durchgehendem Einsatz am gleichen Ort während nach zumindest fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen nicht mehr zusteht, da nach Ablauf dieser Anfangsphase vom Abgabepflichtigen ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (VwGH 27.6.1989, 88/14/0197)…
…2001 vorlege, aus denen ersichtlich sei, wann der Rechtsmittelwerber an jedem Arbeitstag des Jahres 2001 die Arbeit beim Dienstgeber begonnen und beendet habe. In Beantwortung dieses Vorhaltes legte der Berufungswerber die Ablichtung eines Fahrplanes vor. Danach verkehrte der Werksbus von Montag bis Freitag. Er kam…
…vergleichbar mit jenem sein, den ein Arbeitnehmer, der - wie die Bw. - nur an einem einzigen Arbeitstag in der Woche pendelt, hat. Hier könnte die Ansicht vertreten werden, dass die unterschiedliche Behandlung dem Gesetz entspricht, wobei es - im Gegensatz zum Teilzeitarbeitnehmer - dem Vollzeitarbeitnehmer zumeist frei steht…
…Der unabhängigen Finanzsenat teilt daher die Ansicht des Finanzamtes, dass auf alle Tage eines Kalendermonats abzustellen ist und nicht nur auf die im jeweiligen Einzelfall tatsächlich als Arbeitstage vereinbarten Tage. Da die Bw in keinem der Lohnzahlungszeiträume des Jahres 1999 die Wegstrecke zwischen ihrer…
…Autobus ab B zur Verfügung zu haben. Die Bw. könne derzeit nicht sagen, ob an der überwiegenden Zahl der Arbeitstage die Arbeitszeit länger war; diesbezüglich können allerdings Zeitaufzeichnungen vorgelegt werden. Die mündliche Berufungsverhandlung vom 12. Mai 2010 wurde zur Vorlage von Fahrzeitenberechnungen durch die Parteien…
…sich, dass eine Wegzeit für den Arbeitsweg von 1 ½ Stunden je Richtung bereits außergewöhnlich lang ist. Eine darüber regelmäßig (an der überwiegenden Zahl der Arbeitstage) hinausgehende Wegzeit - also mehr als drei Stunden für den Hin- und Rückweg - ist daher im Allgemeinen nicht zumutbar, auch…
…5.1984, 83/13/0087). Dauert eine Dienstzuteilung länger als eine Woche (fünf aufeinander folgende Arbeitstage), wird mit dem Ablauf dieser Frist ein zweiter Mittelpunkt der Tätigkeit begründet und es liegt ab dem folgenden Tag keine Reise mehr vor (VwGH 27.6.1989, 88/14…
…Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Zu einer etwaigen Unzumutbarkeit wegen langer Arbeitszeiten meinte das Finanzamt, dass die angeführten Fahrzeiten und die Art der Fahrstrecke (großteils Autobahn) auch nach einem Arbeitstag von 14 Stunden zumutbar seien, wobei auch erhebliche Pausen zu berücksichtigen seien. Im Antrag auf Vorlage der…
…Tz 107). Ausschlaggebendes Element für die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung des Pendlerpauschales muss das Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum sein. Lohnzahlungszeitraum ist der Kalendermonat, pro Kalendermonat werden 20 Arbeitstage angenommen. Fallen in einen Monat 4 Schichten, zweimal Mo bis Sa 5:00 bis 12:30 (je 6 Tage…
…dem Sachlichkeitsgebot in Einklang zu bringen. Aber auch bei der derzeit geltenden Rechtslage hätte zumindest das kleine Pendlerpauschale abgezogen werden müssen, weil bei Teilzeitbeschäftigung auf das Überwiegen der Fahrten während der konkreten Arbeitstage abzustellen sei. Für den voraussehbaren Fall, dass dem Berufungsbegehren um Abzug der…
…gegen das Fahrtenbuch nicht geäußert. Eine Anerkennung von Fahrtkosten in Fällen, in denen sie weniger als fünf Arbeitstage aufeinander folgend an einem anderen Gericht als ihrem "Stammgericht" tätig war, in Form des Kilometergeldes kommt grundsätzlich aber nur dann in Betracht, wenn auf Basis vorgelegter Beweismittel…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 25. Juni 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 31. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für den Zeitraum 2003 bis 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die…
…Im Vorlageantrag vom 5. August 1997 weist der Bw darauf hin, dass an der überwiegenden Anzahl der Arbeitstage die Fahrten Wohnsitz - Dienstort mit dem Auto durchführt werden mussten. Die Aufstellung beruflich bedingter Reisen stelle lediglich einen Auszug aus seiner Berufstätigkeit dar. Es könne daraus jedoch…
…kleines und großes Pendlerpauschale). In quantitativer Hinsicht ist sowohl beim kleinen als auch beim großen Pauschale auf das Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum abzustellen: Ist an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (mehr als 10 Tage im Kalendermonat) die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch die Hofer & Fasser Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…bei der HB, beschäftigt. Von Beginn des Arbeitsverhältnisses an bis zum 2.8. des Streitjahres begab er sich üblicherweise an jedem Arbeitstag von seinem österreichischen grenznahen Wohnort zu seinem schweizerischen ebenfalls grenznahen Arbeitsort. In der Zeit vom 3.8. bis zum 9.12. des Streitjahres…
…abgestellten LKW. In der Folge führt er Transporte im internationalen Fernverkehr durch. Die Touren sind meist auf die Dauer von zwei Arbeitswochen angelegt. Während der Arbeitstage schläft er in der Schlafkabine des Lkw. Nach Rückkehr zum Arbeitgeber, wird der Lkw am Firmengelände in B, abgestellt…
…dass der Gesetzgeber die tägliche (oder zumindest die an mehr als der Hälfte der Arbeitstage eines Lohnzahlungszeitraumes erfolgende) Zurücklegung von Entfernungen im Ausmaß von mehr als 60 km als durchaus üblich ansieht. Eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz wird durch den bloßen Hinweis…