…der Arbeitgeber des Bw, die Firma N-GesmbH, das Baugewerbe ausübe. Dem Bw seien nach dem Kollektivvertrag für dieses Gewerbe das Trennungsgeld und das Nächtigungsgeld nur für Arbeitstage, nicht jedoch für die Zeit des Urlaubs und nicht für Wochenenden, ausbezahlt worden. Die Fahrtvergütungen seien nicht…
…nicht in Tschechien arbeiten musste, weshalb er die 183 Arbeitstage auch nach der besonderen Zählweise des Doppelbesteuerungsabkommens nicht überschritten habe. Die Beschwerdevorentscheidung war innerhalb 1 Monats ab Zustellung mit Vorlageantrag anfechtbar und wurde mit dem Vorlageantrag vom 24.09.2013 angefochten. Im Vorlageantrag wurde auf…
…15 Abs. 2 lit. A DBA Österreich/ Großbritannien das Besteuerungsrecht der Bezüge, die auf die in Österreich ausgeübten Arbeitstage entfallen, zu. Am 14. Juli 2016 richtete das Finanzamt Wien 1/23 betreffend die Veranlagungen 2013 und 2014 ein Schreiben an den steuerlichen Vertreter des Bf. …
…zu prüfen. In quantitativer Hinsicht ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzes auf das Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum abzustellen: Ist an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (daher an mehr als 10 Tagen im Kalendermonat) die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unmöglich oder unzumutbar…
…Y. auf die Firma sro zugelassen ist und für den auch in der Y. die Kraftfahrzeugsteuer bezahlt wird, fährt die Beschwerdeführerin an den Arbeitstagen von Ihrem Hauptwohnsitz in X, zu Ihrem Arbeitsplatz in Z. und auch wieder retour. Verfahren vor dem Finanzamt: Beim Finanzamt A…
…ansässig zu betrachten. Deshalb seien auch nur die Einkünfte aus den österreichischen Quellen zu besteuern. Einkünfte, die auf Arbeitstage in Rumänien und Drittstaaten entfallen, seien der Besteuerung in Rumänien zuzuordnen. Diese Einkünfte seien auf dem Lohnzettel (L 8) ausgewiesen und seien in Österreich weder in…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Verpflegungsmehraufwand, dass der Verpflegungsmehraufwand bei durchgehendem Einsatz am gleichen Ort während nach zumindest fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen nicht mehr zusteht, da nach Ablauf dieser Anfangsphase vom Abgabepflichtigen ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (VwGH 27.6.1989, 88/14/0197)…
…2001 vorlege, aus denen ersichtlich sei, wann der Rechtsmittelwerber an jedem Arbeitstag des Jahres 2001 die Arbeit beim Dienstgeber begonnen und beendet habe. In Beantwortung dieses Vorhaltes legte der Berufungswerber die Ablichtung eines Fahrplanes vor. Danach verkehrte der Werksbus von Montag bis Freitag. Er kam…
…Kenntnis setzen. Die in Textziffer 1 dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechtsfolgen treten nur ein, soweit der jeweilige Arbeitslohn, der auf die Arbeitstage im Homeoffice entfällt, von dem Vertragsstaat, in dem die Arbeitnehmer ihre Tätigkeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ausgeübt hätten, tatsächlich…
…vergleichbar mit jenem sein, den ein Arbeitnehmer, der - wie die Bw. - nur an einem einzigen Arbeitstag in der Woche pendelt, hat. Hier könnte die Ansicht vertreten werden, dass die unterschiedliche Behandlung dem Gesetz entspricht, wobei es - im Gegensatz zum Teilzeitarbeitnehmer - dem Vollzeitarbeitnehmer zumeist frei steht…
…insoweit Österreich zu, als diese Lohnbezüge auf die physisch auf österreichischem Staatsgebiet erbrachten Arbeitsleistungen entfallen. Für die Einkünfteaufteilung wird die seinerzeit mit Deutschland akkordierte Aufteilung nach Arbeitstagen (EAS 906) maßgebend sein; dies erfordert eine entsprechende Evidenznahme der in den beiden Staaten verbrachten Arbeitstage. Nach Auffassung…
…dass die Begründung des Wohnsitzes in den Niederlanden auf Grund der dortigen beruflichen Tätigkeit und der Tatsache, dass eine arbeitstägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht möglich sei, erfolgt sei. Dadurch liege ein ursächlicher und eindeutiger Zusammenhang dieser Aufwendungen (Kosten des Wohnsitzes in den Niederlanden) mit…
…Der unabhängigen Finanzsenat teilt daher die Ansicht des Finanzamtes, dass auf alle Tage eines Kalendermonats abzustellen ist und nicht nur auf die im jeweiligen Einzelfall tatsächlich als Arbeitstage vereinbarten Tage. Da die Bw in keinem der Lohnzahlungszeiträume des Jahres 1999 die Wegstrecke zwischen ihrer…
…trat anlässlich der Überprüfung einer vom Bf. vorgelegten Reisekostenaufstellung hervor, dass der Bf. mehr als an 45 Arbeitstagen außerhalb der Grenzzone beruflich tätig war. Dies hätte - so das Finanzamt- die Konsequenz, dass er nicht mehr als Grenzgänger einzustufen sei. Nach den zugrunde liegenden rechtlichen Bestimmungen…
…Autobus ab B zur Verfügung zu haben. Die Bw. könne derzeit nicht sagen, ob an der überwiegenden Zahl der Arbeitstage die Arbeitszeit länger war; diesbezüglich können allerdings Zeitaufzeichnungen vorgelegt werden. Die mündliche Berufungsverhandlung vom 12. Mai 2010 wurde zur Vorlage von Fahrzeitenberechnungen durch die Parteien…
…sich, dass eine Wegzeit für den Arbeitsweg von 1 ½ Stunden je Richtung bereits außergewöhnlich lang ist. Eine darüber regelmäßig (an der überwiegenden Zahl der Arbeitstage) hinausgehende Wegzeit - also mehr als drei Stunden für den Hin- und Rückweg - ist daher im Allgemeinen nicht zumutbar, auch…
…5.1984, 83/13/0087). Dauert eine Dienstzuteilung länger als eine Woche (fünf aufeinander folgende Arbeitstage), wird mit dem Ablauf dieser Frist ein zweiter Mittelpunkt der Tätigkeit begründet und es liegt ab dem folgenden Tag keine Reise mehr vor (VwGH 27.6.1989, 88/14…
…Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Zu einer etwaigen Unzumutbarkeit wegen langer Arbeitszeiten meinte das Finanzamt, dass die angeführten Fahrzeiten und die Art der Fahrstrecke (großteils Autobahn) auch nach einem Arbeitstag von 14 Stunden zumutbar seien, wobei auch erhebliche Pausen zu berücksichtigen seien. Im Antrag auf Vorlage der…
…Tz 107). Ausschlaggebendes Element für die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung des Pendlerpauschales muss das Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum sein. Lohnzahlungszeitraum ist der Kalendermonat, pro Kalendermonat werden 20 Arbeitstage angenommen. Fallen in einen Monat 4 Schichten, zweimal Mo bis Sa 5:00 bis 12:30 (je 6 Tage…
…dem Sachlichkeitsgebot in Einklang zu bringen. Aber auch bei der derzeit geltenden Rechtslage hätte zumindest das kleine Pendlerpauschale abgezogen werden müssen, weil bei Teilzeitbeschäftigung auf das Überwiegen der Fahrten während der konkreten Arbeitstage abzustellen sei. Für den voraussehbaren Fall, dass dem Berufungsbegehren um Abzug der…