…4.9.2003 wurde die Berufung dahingehend eingeschränkt, dass für das Inventar ein Wert von ATS 120.000,-- zum Ansatz kommen solle. Der Anteil für Grund und Boden von 20 % wurde akzeptiert. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde…
…= 13,421.100 | | | 24,149.680 | : 6 = 4,024.947 | | - 53,74% Anteil Grund und Boden | 2,163.007 | | Gebäudewert | 1,861.940 | | davon 2% | 37.239 Es ist daher…
…Grund und Boden von 20 % bei einer derartigen Restnutzungsdauer zum Ansatz kommen kann. Daraus ergäbe sich folgende AfA-Berechnung (in ATS): | Anschaffungskosten | 5,433.750,-- | BG ... | 53.000,-- | Summe | 5,486.750,-- | abzüglich 20 % Anteil Grund und Boden…
…ist, verwiesen. Der Aufgabegewinn war daher wie folgt zu berechnen: | Aufgabegewinn lt. bekämpftem Bescheid | 5.733.303,00 | Anteil Grund und Boden | -733.000 | Rechtskosten | -149.760 | Aufgabegewinn lt. Berufungsentscheidung | 4.850.543 Die Rechtskosten (lt. Erklärung…
…sonstiger Verrechnungen, die diese Zahlung begründet hätten, befragen. 2) Bewertung des Grund und Bodens im Rahmen des Gesamtkaufpreises: Im seinerzeitigen Kaufvertrag sei der Anteil des Gründstückes im Rahmen des Gesamtkaufpreises mit S 321.920,00 angesetzt worden. Das FA sei nun der Meinung, dass es…
…wie zwischen der Entprotokollierung und der Veräußerung per 28. Dezember 2005 (rund 4 Jahre - siehe Tabelle). | y | Anschaffung | Entprotokollierung | Veräußerung | Anteil Grund und Boden | 1982 | 2001 | 2005 | Jahre (Differenz) | | 19 | 4 | |…
…machen. Für Grund und Boden seien 20% des Kaufpreises auszuscheiden, vom verbleibenden Teil in Höhe von S 3.680.000,00 wäre die AfA zu bemessen. Darstellung der Berechnung: | Kaufpreis | S 4.600.000,00 | abzüglich Anteil Grund und Boden | -S…
…Grund und Boden in kurzer Zeit frei werden, die Anschaffungskosten würden daher zum Großteil darauf entfallen. Bei langer Restnutzungsdauer werde das Gegenteil der Fall sein. So würde etwa der Grund- und Bodenanteil bei 35 jähriger Restnutzungsdauer 58% betragen, ausgehend von der Prämisse, dass der Anteil…
…| Aktivierungen lt. Anlagenverzeichnis | 774.097,65 S | | Anteil Grund und Boden (25,6 %) | 147.200,00 S | | gesamt | 921.297,65 S | Dies seien 16 % des gesamten Kreditbetrages (5,750.513,15 S). Vom gesamten jährlichen…
…| Anteil Gebäude | S 5,440,000 | 68% | Gemeiner Wert brutto (ger.) | S 8,000.000,00 | »Die Prüferin hatte vorerst die Kaufpreise folgender Vergleichsgrundstücke herangezogen: | Datum | Lageadresse | Grundstücks-fläche/m2 | Ansatz Grund und Boden in…
…Jahren Restnutzungsdauer und einem Kapitalisierungszinssatz von 3,5 % ergebe sich ein Vervielfältiger von 23,46. Der Ertragswert des Gebäudes betrage daher - ausgehend von einem "Jahresreinertrag" von 524.176,20 S - 12,297.173,65 S. Nach Abzug des Anteils für Grund und Boden in Höhe…
…ob die Schäden mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen behebbar sind (Lenneis, Fiktive Anschaffungskosten, Anteil Grund und Boden, Restnutzungsdauer von Gebäuden - unekannte Größen?, in ÖStZ 1998, 572). Im vorgelegten Sachverständigengutachten ist nachvollziehbar und schlüssig dargelegt, wie sich die vom Sachverständigen errechnete Restnutzungsdauer ergibt (VwGH-Erk. 2000/13…
…68 | 3.352.629,32 | abzüglich Wert des Grund und Bodens | | -320.000,00 | abzüglich Buchwert zum 31.12.1995 | 1.144.975,00 | | exklusive Anteil Grund und Boden | -18.000,00 | -1.126.975…
…Miteigentum stehenden Fischereirechtes auf fremden Grund und Boden (Fischereigemeinschaft). Zu a) Der gesamte Erlös abzüglich Buchwert und Anteil Grund und Boden ist steuerpflichtig. Der Grundanteil ist im Wege einer Verhältnisrechnung zu ermitteln (siehe EStR 2000 Rz 5082 ff, 5659). Zu b) und c) Der Erlös…
…sind (Lenneis, Fiktive Anschaffungskosten, Anteil Grund und Boden, Restnutzungsdauer von Gebäuden - unerkannte Größen?, in ÖStZ 1998, 572). Im vorgelegten Sachverständigengutachten (zum Stichtag 1. April 2006) ist nicht nachvollziehbar und schlüssig dargelegt, wie sich die vom Sachverständigen errechnete Restnutzungsdauer ergibt (VwGH-Erkenntnis 2000/13/0088, 29…
…zu § 6). Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurde die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten auf Basis des Ertragswertverfahrens durchgehend anerkannt (vgl. Lenneis, Fiktive Anschaffungskosten, Anteil Grund und Boden, Restnutzungsdauer von Gebäuden - unbekannte Größen, ÖStZ 22/1998, S 574). Auch mit Erkenntnis vom 20.7.1999, Zl. 98…
…beträgt 100 Jahre; da die Liegenschaft vor 80 Jahren erbaut wurde, beträgt die Restnutzungsdauer 20 Jahre" sind daher für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer ungeeignet (Lenneis, Fiktive Anschaffungskosten, Anteil Grund und Boden, Restnutzungsdauer von Gebäuden - unbekannte Größen? in: ÖStZ 22/1998, Seite 578). Unzulässig ist…
…Lenneis, Fiktive Anschaffungskosten, Anteil Grund und Boden, Restnutzungsdauer von Gebäuden -unbekannte Größen?, in ÖStZ 1998, 572). Im vorgelegten Sachverständigengutachten ist nicht nachvollziehbar und nicht schlüssig dargelegt, wie sich die vom Sachverständigen errechnete Restnutzungsdauer ergibt. Im Gutachten werden keine Schäden an den tragenden Teilen angeführt. Im…
…Vermögensnutzung auszugehen gewesen sei. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung seien daher wie folgt festzusetzen gewesen (alle Beträge in Schilling): | Feststellungen 1999 | | | Anschaffungskosten: | 9.400.000 | | Anteil - Grund und Boden: | 20 % | | Anteil - Gebäude: | 80 %…
…fiktiven Herstellungskosten und nicht die fiktiven Anschaffungskosten - keine Ableitung des Zeitwertes des Gebäudes aus konkreten dieses Gebäude betreffenden Umständen dar. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurde die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten auf Basis des Ertragswertverfahrens durchgehend anerkannt (vgl. Lenneis, Fiktive Anschaffungskosten, Anteil Grund und Boden, Restnutzungsdauer…