…RV/3003-W/05, sowie UFS 8.11.2010, RV/1313-W/06 und UFS 26.6.2006, RV/0371-W/03 7. Der Unterschied zwischen Genussrechten und Darlehen (hier: Anleihen) in Gegenüberstellung zu den vorliegenden Genussrechtsbedingungen und Genussscheinbedingungen 7.1. Gewinnbeteiligung - Gewinnabhängigkeit 7.2…
…ihrer Berufung vertritt die Bw. die Linie, dass die Beteiligung der Genussrechtsinhaber an der Bw. kapitalverkehrsteuerlich weder ein Genussrecht noch eine "gewinnbeteiligte Forderung", sondern anleiheähnlich, obligationenähnlich und keine unternehmerische Beteiligung ist. Dies insbesondere deshalb, weil nicht einmal eine Gewinnbeteiligung gewährt würde, denn die Höhe der…
…hin, dass bei den A1 Produkten die Ausschüttungen einer Ergebnisabhängigkeit unterliegen und betont, dass sie auch eine Anleihe begab, die anders als die Genussrechte "konstruiert" ist: "Neben dem Genussrechtskapital wurde im Geschäftsjahr 2007 ebenfalls mit einer Platzierung einer innovativen Inhaber-Schuldverschreibung am Markt begonnen. Das…
…2010, RV/1313-W/06 und UFS 26.6.2006, RV/0371-W/03 7. Der Unterschied zwischen Genussrechten und Darlehen (hier: Anleihen) in Gegenüberstellung zu den vorliegenden Genussrechtsbedingungen und Genussscheinbedingungen 7.1. Gewinnbeteiligung - Gewinnabhängigkeit 7.2. Zusammenhang zwischen Verlustbeteiligung und Nachrangigkeit 7.3. Laufzeit…
…und nur dann, wenn ein entsprechender Jahresüberschuss vorhanden ist. Die vorliegenden Genussrechte - so steht es ausdrücklich in den Genussrechtsbedingungen § 2 Definitionen - stellen keine Anleihe dar, da sie keinen Anspruch auf Zinszahlung und Tilgung begründen, und sie gewähren auf schuldrechtlicher Grundlage Gewinnrechte (Genussrechtsbedingungen § 9 Abgrenzung von…
…dieses Risiko bekommt er eine höhere Dividende. Nach den vorliegenden Genussrechtsbedingungen wurde nicht Kapital gegen Umsatzbeteiligung zur Verfügung gestellt. 7. Unterschied zwischen Genussrechten und Darlehen (hier: Anleihen) in Gegenüberstellung zu den vorliegenden Genussrechtsbedingungen und Genussscheinbedingungen Die Bw. gab an, dass sowohl bei den Genussrechten gemäß…
…Genussrechtsinhaber sind ebenso am Endverlust beteiligt. Die Forderungen aus den Genussrechten sind dinglich nicht besichert, sie sind nachrangig gegenüber den von der Bw. begebenen Anleihen und im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Bw. gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern der Bw. (Genussrechtsbedingungen § 10 Rang…
…DBA: b) argentinische Staatsanleihen Die DBA Freistellung kann nicht in Anspruch genommen werden, da die Anleihenlaufzeit weniger als 5 Jahre beträgt (vgl. Erlass BMF vom 12.2.93 AÖFV 158/93): | | 1999 | 2000 | 2001 | Steuerfreie Zinsen | ATS 209.238…
…11 Abs.3 lit. b DBA-Ö-B dürfen ungeachtet der Bestimmungen der Absätze 1 und 2 Zinsen, die aus Anleihen oder Obligationen der Regierung eines Vertragsstaates (im konkreten Fall Brasilien) oder einer Einrichtung (einschließlich eines Finanzierungsinstitutes), die dieser Regierung gehört, an eine im anderen…
…ausgeführt, dass für Kreditinstitute Besonderheiten bei der Berechnung der Dauerschulden bestünden. Hereingenommene Gelder, Darlehen und Anleihen würden nur insoweit als Gründungs- oder Dauerschulden gelten, als der Ansatz der zum Anlagevermögen gehörigen Betriebsgrundstücke (einschließlich Gebäude) und dauernden Beteiligungen das Eigenkapital übersteige (§ 7 Z 1 lit. a…
…mit dem Hinweis auf die DBA 's mit Brasilien und Griechenland steuerfrei gestellt. Die im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf der Anleihen angefallenen Aufwendungen (bzw. Abwertungen) wurden zur Gänze als Betriebsausgabe geltend gemacht. Prüferfeststellung: Gemäß DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit Griechenland beziehungsweise Brasilien dürfen Zinsen aus Staatsanleihen…
…getragen, da die Wiener Filiale für die vom Kunden georderten Wertpapiere ohne Zweifel eine kuponauszahlende Stelle dargestellt habe. Im Falle der Veräußerung der Anleihen durch den Kunden wäre damit auf Basis der Verwaltungspraxis von der KESt-Pflicht des anteiligen Ertrags auszugehen gewesen. Der Umstand, dass…
…Einlösungswert. Ausgabewert ist der prospektmäßige Emissionskurs, Einlösungswert ist der in den Anleihebedingungen festgelegte Tilgungsbetrag. (...) 4.3 Steuerabzug bei Stückzinsen (1) Im Bereich der Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren erstreckt sich die Steuerpflicht auch auf anteilige Kapitalerträge anlässlich der Veräußerung eines Wertpapiers, also insbesondere auf die sogenannten Stückzinsen (…
…als eine Art Genussrechtskapital (vgl. Nowotny, in: Straube (Hrsg), HGB, 2. Band/Rechnungslegung2, Tz 20 zu § 196 ), welches mangels Eigenkapitalcharakters in der Bilanz als Verbindlichkeit, denkbar: unter "Anleihen", auszuweisen war (§ 224 Abs 3 Buchstabe D Z. 1 HGB; vgl. Hofians, ebenda, Tz 70 zu § 224)…
…diesem Sonderfall" von einer Realisierung der stillen Reserven anlässlich der Einbringung in den Spezialfonds Abstand genommen worden. Die stillen Reserven hätten nach wie vor auf den im Spezialfonds befindlichen Anleihen und nicht am Spezialfondsanteil gehaftet. In der Folge seien die Bundesanleihen im Spezialfonds veräußert worden…
…wobei jeweils Put-Optionen vereinbart wurden, mit denen der Berufungsführerin der Ankauf der Anleihen zu einem bestimmten Stichtag zu einem bestimmten Wertpapierkurs garantiert wurde. Unter einem schloss die Berufungsführerin zur Kurssicherung der griechischen Drachme Devisentermingeschäfte ab. Die aus den Wertpapiergeschäften und den Devisentermingeschäften resultierenden Verluste…
…das alle Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden seien, die mit der Zinserzielung in erkennbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stünden. Stehe ein Verlust in der wirtschaftlichen Realität bereits bei Anschaffung der Anleihen fest, sodass davon auszugehen sei, dass er bei ökonomisch-betriebswirtschaftlicher Beurteilung des durch die Kapitalinvestition…
…vertretenen Ansicht orientieren, dass bei der Berechnung der Haftungsentschädigung vom betriebswirtschaftlichen Eigenkapital auszugehen sei und in Anbetracht des Risikos die Verzinsung über dem üblichen Anleihezinssatz liegen müsse. Als Alternative dazu würde auch der Vergleich mit einer banküblichen Avalprovision bezogen auf die Verbindlichkeiten der KG in…
…b.-o. GmbH, A-xxxx K.. (Anleiheschuldnerin). 4. Die Schuldverschreibung wird im Nennwert von EUR 22.000.000.00 (= ATS 302.726.600,00) begeben. Ein Anspruch auf Ausfolgung der Schuldverschreibung besteht nicht. 5. Für die Forderungen des Inhabers der Schuldverschreibung haftet die g…
Nach den Einkommensteuerrichtlinien 2000 liegen beim Veräußerer Kapitaleinkünfte in Höhe der Differenz zwischen dem Ausgabewert und dem "inneren Wert" der Anleihe im Veräußerungszeitpunkt vor; dieser "innere Wert" errechne sich durch Aufzinsung des Ausgabepreises mit dem Renditezinssatz. Wenn sich keine wesentlichen Abweichungen zu dem durch Aufzinsung…