Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und Dr. Raphael Wimmer als weitere Mitglieder des Senates…
…welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären. Da dem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ein Anklageprinzip fremd ist, bedeutet dies im gegenständlichen Fall, dass W durch den Erstsenat auch hinsichtlich der bereits in seinen Umsatzsteuererklärungen offen gelegten Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen…
…Finanzvergehens) nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung enthalten war, darf nicht übersehen werden, dass sich aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt, dass die Beweislast die Behörde trifft. Allfällige Zweifel daran, ob eine Tatsache als erwiesen angenommen…
…T-GmbH waren branchenfremd, die Aktivität der Mitarbeiter bestand laut Aussage des Beschuldigten im Kontaktieren von Firmen und das Versenden von Massenaussendungen per E-Mail. Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die…
…der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. der Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen dem Erstbeschuldigten zumindest ab diesem Zeitpunkt (somit erst nach Fälligkeit der Umsatzsteuervoranmeldung für November 2002) bekannt war. Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die…
…der Vermutung, die Vorsteuer sei deshalb nicht anzuerkennen, da die Rechnungen nicht vorgelegt werden konnten. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip, dass die Beweislast die Behörde trifft. Allfällige Zweifel…
…als objektive Tatseite eigenständig vorzunehmen. Dabei ist im Finanzstrafverfahren die durch die Abgabenbehörden vorgenommene qualifizierte Vorprüfung der Verdachtslage in Ansehung der objektiven Tatseite eigenständig nachzuprüfen. Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörden…
…und 2008 sehr niedrige Verkürzungsbeträge ergibt, würde sich die objektive Tatseite bei einem Abschlag von 50% oder gar von zwei Drittel auf null reduzieren. Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde trifft…
…In dem vom Bf ins Treffen geführten Erkenntnis konnte im Hinblick auf die Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung bzw. aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip nicht eindeutig erwiesen werden, dass eine gleichzeitig mit der schriftlichen Selbstanzeige stattgefundene mündliche Ergänzung der Selbstanzeige durch Bezeichnung der Person…
… diese Eingrenzung gilt jedoch mangels fehlendem formellen Anklageprinzip nicht für den Spruchsenat: Auch ohne Einleitung eines Untersuchungsverfahren und auch ohne diesbezügliche Stellungnahme des Amtsbeauftragten hat ein solcher sich gegebenenfalls - unter Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten - auf eine für ihn erkennbare Ausweitung der Faktenlage einzulassen. Gemäß…
…Rechnung im Jahre 2007 veranlasst worden. Dokumentiert wurde dieses Vorbringen mit dem Mahnschreiben des Anwaltes der M-GmbH und dem Antwortschreiben des Herrn S. Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde trifft…
…völlig auszuschließen sei (Gesprächsnotiz vom 12. März 2009, Bl. 165 des Finanzstrafaktes) und sich aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt, dass die Beweislast die Behörde trifft, kommen allfällige Zweifel daran, ob eine Tatsache als erwiesen angenommen…
…gleichzeitig prüfenden Beitragsprüfer von der beabsichtigten pauschalen Nichtanerkennung der strittigen Kosten für Aushilfen und Werbegeschenke, ohne auf die einzelnen Positionen exakt eingehen zu wollen. Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde trifft…
…Wahrheitspflicht ableitbar ist. Zu der von der Finanzstrafbehörde im angefochtenen Bescheid geäußerten Vermutung des Vortäuschens der Vermietung durch die Bf. ist festzuhalten, dass sich aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt, dass die Beweislast die Behörde trifft…
…Täter Fahrlässigkeit zuzurechnen. "Dem Täter wird Fahrlässigkeit auch dann nicht zugerechnet, wenn ihm bei der Tat eine entschuldbare Fehlleistung unterlief." Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde trifft. Kann die Finanzstrafbehörde…
…über sonstige Leistungen (Beratungsleistungen in B) in die Umsatzsteuererklärungen einem Irrtum unterlegen sein kann, der jedenfalls eine vorsätzliche Handlungsweise ausschließt. Aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt sich, dass die Beweislast die Behörde trifft. Allfällige Zweifel daran…
…die Herkunft der Mittel für die Bareinlagen sowie die Kosten der privaten Lebensführung nicht nachgewiesen habe, darf nicht übersehen werden, dass sich aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt, dass die Beweislast die Behörde trifft…
…Finanzvergehens) nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung enthalten war, darf nicht übersehen werden, dass sich aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt, dass die Beweislast die Behörde trifft. Allfällige Zweifel daran, ob eine Tatsache als erwiesen angenommen…
…Wahrheitspflicht ableitbar ist. Zu der von der Finanzstrafbehörde im angefochtenen Bescheid geäußerten Vermutung des Vortäuschens der Vermietung durch die Bf. ist festzuhalten, dass sich aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip ergibt, dass die Beweislast die Behörde trifft…
…Rechnungen, anzubieten. Der von der Finanzstrafbehörde erster Instanz geäußerte Verdacht erschöpft sich in der Schätzung der Tatgegenstände. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus der Verpflichtung zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung und ferner auch aus dem für das Finanzstrafverfahren geltenden Anklageprinzip, dass die Beweislast die Behörde trifft…