…bei Vermietung und Verpachtung die AfA idR bereits ab der Anschaffung zusteht, ist das Prozentausmaß der AfA bereits im Jahr der Anschaffung (bzw. Inbetriebnahme) zu wählen (Kohler/Wakounig, Steuerleitfaden zur Vermietung, 8. Aufl, 286, Linde, Wien). Der Bw. hat sein Wahlrecht hinsichtlich des Objektes P…
…1988 sieht für Gebäude, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, einen gesetzlichen AfA-Satz von 1,5% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vor. Der Abgabepflichtige hat jedoch ein Wahlrecht dahingehend, eine kürzere Nutzungsdauer als die vom Gesetz angenommene nachzuweisen. Im Gegensatz zur…
…M. H. entgegen den Feststellungen der Betriebsprüfung im Jahre 2001 keineswegs sein Wahlrecht für die Festsetzung der AfA konsumiert habe. In der Überschussrechnung wäre im Gegenteil, auf die Änderung in der Zurechnung überhaupt nicht Bezug genommen und die Übermittlung des Überschusses so vorgenommen worden, als…
…zu gelangen, ohne dass daraus Rückschlüsse auf die Ausübung eines AfA-Wahlrechtes zu ziehen waren. Die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten kann nur im Schätzungswege auf Grundlage der Liegenschaftsbewertung erfolgen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung (so zB seinen Erkenntnissen vom 5.10.1988, 87/13…
…durch § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG 1988 eingeräumte Wahlrecht, als Bemessungsgrundlage der AfA an Stelle des Einheitswertes die fiktiven Anschaffungskosten heranzuziehen, grundsätzlich in jenem Jahr zu erfolgen habe, in welchem der Steuerpflichtige erstmals Einkünfte aus der Vermietung des konkreten Mietobjektes erziele. Eine…
…auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen sind. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist die nach objektiven Merkmalen bestimmte Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung eines Wirtschaftsgutes. Für alle Einkunftsarten gilt, dass für die AfA kein Wahlrecht besteht, sondern diese verpflichtend vorzunehmen ist (VwGH 27.5.1987, 84/13/0207).…
…Für die Afa besteht kein Wahlrecht; sie ist verpflichtend vorzunehmen und gegebenenfalls von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. Doralt, EStG, Kommentar, Tz. 53 zu § 7 EStG 1988). Demzufolge muss bei der Beurteilung der Vermietungstätigkeit in die Betrachtung jedenfalls für alle Jahre die Afa einbezogen werden…
…e EStG 1988 sieht für Gebäude, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen einen gesetzlichen AfA-Satz vor, wobei dieser 1,5 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beträgt. Der Abgabepflichtige hat jedoch ein Wahlrecht dahingehend, eine kürzere Nutzungsdauer als die vom Gesetz angenommene…
…durch § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG 1988 eingeräumte Wahlrecht, als Bemessungsgrundlage der AfA an Stelle des Einheitswertes die fiktiven Anschaffungskosten heranzuziehen, grundsätzlich in jenem Jahr zu erfolgen habe, in welchem der Steuerpflichtige erstmals Einkünfte aus der Vermietung des konkreten Mietobjektes erzielt. Wenn…
…hat sie mit Wirksamkeit für das Jahr 2001 ihr Wahlrecht zum Ansatz einer AfA- Bemessungsgrundlage auf Grund fiktiver Anschaffungskosten rechtzeitig ausgeübt. 4.) Bemessungsgrundlagen Einkommensteuer 2001: | Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit | 82.235 S | Werbungskosten | -1.800 S | Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit…
…bestanden habe, da nur ein Beiblatt der Hausverwaltung mit der AfA basierend auf den Einheitswert vorgelegen sei. Erst nach Eingang des Steuerbescheides und kurz vor Ablauf der Berufungsfrist sei ein Gutachten übermittelt worden. Erst zu diesem Zeitpunkt habe das Wahlrecht ausgeübt werden können. Da dies…
…dass das durch § 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG 1988 eingeräumte Wahlrecht, als Bemessungsgrundlage der AfA an Stelle des Einheitswertes die fiktiven Anschaffungskosten heranzuziehen, grundsätzlich in jenem Jahr zu erfolgen hat, in welchem der Steuerpflichtige erstmals Einkünfte aus der Vermietung des konkreten Mietobjektes…
…sei aber der Aktenlage nicht zu entnehmen gewesen. Im Prüfungszeitraum habe daher für beide Mietobjekte keine AfA mehr berücksichtigt werden können. In seinem fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag verwies der Bw. zunächst darauf, dass der Gesetzgeber im 3. Wohnrechtsänderungsgesetz (3. WRÄndG) von der Zulässigkeit einer freien Mietzinsvereinbarung…
…für 1914 fest. Diese Zinshöhe bildet für Altverträge per 1.1.1982 bis zum Eintritt von Umständen, die eine Mietzinsanpassung ermöglichen, aufgrund des § 43 MRG die maßgebliche Obergrenze (vgl. Würth-Zingherr, Miet- und Wohnrecht , Kommentar zu § 43 MRG). § 16 Abs. 1 Z. 2 MG erlaubte…
…werden hätte müssen (= fiktive Anschaffungs-/ Herstellungskosten), die Bemessungsgrundlage für die AfA. Für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung bereits zu Vermietungszwecken genutzten Gebäude war das eingeräumte Wahlrecht bei der Veranlagung 1964 auszuüben, sofern der zum 1.1.1963 geltende Einheitswert zu diesem Zeitpunkt…
…| 735,00 | 1.764,00 | 3.822,00 | Baukostenzsch. KELAG | | 4.632,00 | | | Afa | 34.497,08 | 50.944,00 | 50.994,00 | 50.994,00 | Vorsteuer von Inv. | |…
…Das durch § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG 1988 eingeräumte Wahlrecht, als Bemessungsgrundlage der AfA anstelle des Einheitswertes die fiktiven Anschaffungskosten heranzuziehen, habe in jenem Jahr zu erfolgen, in welchem der Steuerpflichtige erstmals Einkünfte aus der Vermietung des konkreten Mietobjektes erziele. Im gegenständlichen…
…der von der Finanzverwaltung angesetzte AfA-Betrag in keiner Weise dem Gesetzestext des § 16 Abs. 1 Z 8 b entsprechend, da dieser Betrag weder von der Basis der fiktiven Anschaffungskosten oder vom Einheitswert her ermittelt worden ist. Da das Wahlrecht auf Abschreibung von den fiktiven…
…Bemessungsgrundlage für die AfA zu berücksichtigen. Ein Nachweis dafür werde erforderlichenfalls nachgereicht werden. Die Begründung zum verspäteten Antrag im Einkommensteuerbescheid 2004 sei unzutreffend. Es werde auf den Kommentar zum Einkommensteuergesetz von Doralt, § 16 EStG, Tz 149 verwiesen. Insoweit der Steuerpflichtige sein Wahlrecht auf Ansatz der…
…gemacht werden kann. Wird der gesetzliche AfA-Satz einmal angewendet, so ist das Wahlrecht konsumiert. Eine Änderung der Nutzungsdauer ist dann nur zulässig, wenn sich die Nutzungsverhältnisse grundlegend ändern (zB Wechsel der Nutzungsart, der auch zur Änderung des gesetzlichen AfA-Satzes führen würde; Absetzung für…