…errichteten W-GmbH (kurz GmbH) im Firmenbuch eingetragen. Mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 7. 2. 2005, 00Se000/00, wurde ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über die GmbH mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Infolge rechtskräftiger Abweisung des Konkursantrages ist die GmbH gemäß § 39 FBG aufgelöst…
…im Firmenbuch eingetragen gewesen. Am 26. April 1997 sei die Eintragung des Zusatzes "in Liquidation" und des Gerichtsbeschlusses vom 1. Juli 1996 betreffend die Abweisung des Konkurses mangels Vermögens erfolgt, wobei der bisherige Geschäftsführer GB als Abwickler bzw. Liquidator eingetragen gewesen wäre. Die Gesellschaft sei…
…25.8.1992. Durch Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 28.8.1995 erfolgte die Abweisung des Konkurses mangels Vermögen und die Auflösung der Gesellschaft. Damit befand sich die Bw. ab diesem Zeitpunkt in Liquidation. Die amtswegige Löschung erfolgte gem. § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit; Datum der…
…sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Voraussetzung für die Geltendmachung der Haftung ist die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin. Die GmbH wurde nach Abweisung des Konkurses mangels Vermögens am 21. März 2007 gemäß § 40 FBG amtswegig gelöscht…
…steht auf Grund des Beschlusses des Handelsgerichtes Wien vom 23. Juni 1998, mit dem der Antrag auf Eröffnung des Konkurses mangels Vermögens abgewiesen wurde, fest. Steht die Uneinbringlichkeit bestimmter Abgabenbeträge bei der Primärschuldnerin fest, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Sache des Geschäftsführers darzutun…
…Nachweis wurde nicht erbracht, sodass auch eine Beschränkung der Haftung für die bis inklusive 1998 fälligen Abgaben bloß auf einen Teil der uneinbringlichen Abgabenschulden nicht in Betacht kommt. Aufgrund des Konkursantrages bzw. der Abweisung des Konkurses mangels Vermögens durch das Handelsgericht Wien, wonach die Bw…
…ebenfalls Gläubiger der CGmbH gewesen sei, habe die Bank AG nach Abweisung des Mietzinsherabsetzungsbegehrens die Auszahlung der Mieten verweigert. Die CGmbH sei in der Zwischenzeit zahlungsunfähig geworden und der Konkurs über das Vermögen der CGmbH sei mangels Masse abgewiesen worden. Die ausstehenden Mietzinse seien somit…
…auf Grund der Abweisung des Konkurses mangels Vermögens mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 3/3 fest. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 19.11.1998, 97/15/0115) ist es im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft Sache des Geschäftsführers darzutun…
…in Haftung gezogene Abgabe zur Gänze (z.B. VwGH 9.8.2001, 98/16/0348). Die Abweisung des Konkurses mangels Vermögens rechtfertigt nicht nur die Annahme einer Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft, sondern auch den Schluss, dass die Gesellschaft ab diesem Zeitpunkt über keine…
…Grund der Abweisung des Konkurses mangels Vermögens mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 1/3 fest. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 19. November 1998, 97/15/0115) ist es im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft Sache des Geschäftsführers darzutun…
…0,20 ungeachtet einer allfälligen Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zur Gänze zu entrichten. Dass für die Entrichtung der übrigen haftungsgegenständlichen Abgaben keine Mittel zur Verfügung gestanden wären, wurde vom Bw zwar mit dem Hinweis auf die Abweisung des Konkurses mangels Vermögens und einen Schuldenstand von rd…
…GmbH, welche letztlich zur Abweisung des Konkurses mangels Vermögens mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 3. September 2002 führten. Aufgrund der teilweisen Verfahrenseinstellung war mit einer Strafneubemessung vorzugehen. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters…
…habe. Weiters habe Y. den Beschluss des Handelsgerichtes Wien betreffend die Abweisung des Antrages der Wiener Gebietskrankenkasse auf Eröffnung des Konkurses mangels Deckung der Kosten vorgelegt. Auch durch diese im Rahmen der Schlussbesprechung vorgelegten Unterlagen seien die Feststellungen der BP nicht entkräftet worden bzw. hätten…
…Wesen des Gesamtschuldverhältnisses gehört, dass jeder Schuldner für das Ganze haftet und es dem Gläubiger überlassen bleibt, von welchem Schuldner er die Leistung begehren will. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht auf Grund der Abweisung des Konkurses mangels Vermögens…
…Wesen des Gesamtschuldverhältnisses gehört, dass jeder Schuldner für das Ganze haftet und es dem Gläubiger überlassen bleibt, von welchem Schuldner er die Leistung begehren will. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht auf Grund der Abweisung des Konkurses mangels Vermögens…
…Fa. K.AG. Schon aufgrund der Tatsache der Abweisung des Konkurses mangels Vermögens kann davon ausgegangen werden, dass kein wertvolles Anlagevermögen bei der Fa. K.AG vorhanden war, da dieses während des Konkursverfahrens bewertet und verwertet hätte werden müssen. Wie bereits unter Tz 5 ausgeführt…
…Abgabenschuldigkeiten steht aufgrund der am 5. Mai 2004 erfolgten Abweisung des Konkurses mangels Vermögens (Handelsgericht XY, Zl.) und der daraufhin am 24. Juli 2004 erfolgten amtswegigen Löschung der GmbH im Firmenbuch fest. Im Haftungsverfahren ist es Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge…
…weil davon ausgegangen wurde, "dass die diversen Beträge im Rahmen des Konkursverfahrens angemeldet wurden und durch die Abweisung des Konkurses mangels Masse nach wie vor bestehen." Im Jahr 1999 wurde der Konkurs mangels Vermögens abgewiesen, im Jahr 2001 erfolgte die Löschung der Ö GesmbH & Co…
…im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden und muss sich mit einer etwaigen Quote begnügen, bzw. im Falle der Abweisung des Konkurses mangels Masse verliert er seinen Honoraranspruch zur Gänze. Dies entspricht der derzeitigen gültigen österreichischen Rechtslage und dokumentiert wohl eindeutig, dass Einzelunternehmer wie Frau M. S…
…und ihr tatsächlich kein Liefergeschäft zu Grunde liegt, ergibt sich insbesondere aus folgenden Gründen: Die die Rechnung ausstellende Firma X-GmbH war zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung bereits gelöscht und tätigte keine Umsätze mehr (Abweisung des Konkurses mangels Vermögens am 20. August 1996). Aus der Niederschrift…