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UFSL RV/0757-L/04Hemmungswirkung eines Fristverlängerungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2004

…abläuft. Einem während einer bereits verlängerten Berufungsfrist eingebrachten Fristverlängerungsansuchen kommt ebenfalls hemmende Wirkung zu (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 245 Tz. 26 und Stoll, BAO, 2524). Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates tritt eine weitere Hemmung der Berufungsfrist auch dann ein, wenn ein neuerliches Fristverlängerungsansuchen innerhalb der…

UFSW RV/0342-W/08Ablauf der Aussetzung der Einhebung im Falle einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008

…Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c) anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines…

UFSW RV/3572-W/08Hemmung der Studienzeit wegen Pflege und Erziehung des eigenen Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2009

…auf Familienbeihilfe für meinen Sohn D.... Grund des Antrags war die Einstellung der Familienbeihilfe für meinen Sohn mit Ende Februar dieses Jahres, obwohl dieser im September 2007 um "Hemmung des Ablaufs des Anspruchs auf Familienbeihilfe aufgrund von Kindererziehung" angesucht hatte. Nach Rücksprache mit meinem Sohn…

UFSG RV/0348-G/10Keine Einhebungs- und Festsetzungsverjährung, wenn Bescheide betreffend Ablauf der AE und Aussetzungszinsen erst Jahre nach einer BE ergehen. Verfahren gem. §212a BAO ist mit Berufungsverfahren verknüpft, kein Einfluß auf Änderung der örtlichen Zuständigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2010

…dem Wege der in § 212a Abs. 8 BAO vorgesehenen Tilgung in einfacher Weise abgewendet werden können. Die eingewendete Einhebungsverjährung stand zufolge deren Hemmung im Sinne des § 238 Abs. 3 lit. b BAO dem mit dem angefochtenen Bescheid im Instanzenzug verfügten Ablauf der Aussetzung der Einhebung…

UFSW RV/2310-W/11Versäumung der Berufungsfrist durch einen Rechtsanwalt, der einen Antrag auf Bescheidbegründung kurz vor Ablauf der Berufungsfrist einbrachte. Zustellbevollmächtigung bei mehreren Vertretern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2012

…erledigt. Diese Erledigung wurde der Steuerberatungskanzlei am 26.11.2010 zugestellt. Durch die Hemmung der Berufungsfrist endete Berufungsfrist nach Ablauf der verbleibenden vier Tage, somit am 30.11.2010 (Dienstag). Die Berufung wurde durch den Rechtsanwalt erst am 01.12.2010 (Datum der Postaufgabe) eingebracht…

UFSI RV/0258-I/02Haftung des GmbH-Geschäftsführers, Verjährungseinrede, Ermessensübung bei langer Dauer zwischen dem Entstehen der Steuerschuld und der Haftungsinanspruchnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2003

…Finanzamt mit Bescheid vom 14. Dezember 1988 bewilligte. Die damit verbundene Wirkung der Hemmung der Einhebungsverjährungsfrist war bis zur Ablaufverfügung mit Bescheid vom 17. Juli 1997 gegeben. Zwar wurde der Ablauf der Aussetzung mit der Berufungsentscheidung der FLD für Tirol vom 17. November 1997, Zl…

UFSW RV/4039-W/021.) Kein Wiederaufnahmsgrund, Sachverhalt dem Fachbereichsleiter vor Bescheiderlassung mitgeteilt. 2.) Antrag, Verlängerung, Berufungsfrist, Hemmung der Berufungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2006Teil 2/2

…des die Hemmung beendenden Schriftstückes folgenden Tag der Rest der Frist weiterläuft (Ritz, BAO³, § 245 Tz 38). Bei einem Antrag auf Fristverlängerung kann jedoch die Hemmung nicht dazu führen, dass die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantrag wurde, abläuft …

UFSL RV/0707-L/07Vollstreckungsbescheid zur Durchbrechung der einbringungshemmenden Wirkung eines Aussetzungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.11.2008

…den anlässlich der Berufungserledigung zu verfügenden Ablauf der Aussetzung) kann ein Vollstreckungsbescheid iSd § 230 Abs. 6 und 7 BAO nicht mehr erlassen werden. Die Erlassung eines Vollstreckungsbescheides setzt voraus, dass während der Zeit der Hemmung der Einbringung Umstände hervorkommen, die die Einbringung der Abgabe gefährden…

UFSL RV/1061-L/12Angemessenheit der Mängelbehebungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2013Teil 2/2

…im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO ist ein solches Ansuchen, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (zB spätestens am Fälligkeitstag) eingebracht wird. Die einbringungshemmende (§ 230 Abs. 3 BAO) und die säumniszuschlagsverhindernde Wirkung kommen dem § 212 Abs…

UFSI RV/0423-I/04Zurückweisung eines Aussetzungsantrages und Säumniszuschlagsfestsetzung innerhalb der Nachfrist des § 212a Abs 7 zweiter Satz BAO (§ 218 Abs 5 BAO idF vor BGBl I 2000/142).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2005

…Abs. 2 a Z 2 BAO mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wurde, entstanden sind, gilt für diese Säumniszuschläge weiterhin die bisherige Rechtslage, und zwar unabhängig davon, wann die Säumnis eingetreten und wann die Festsetzung der Säumniszuschläge erfolgt ist (vgl. zB…

UFSW RV/0736-W/03Vollstreckungsbescheid und Zahlungserleichterungen bei Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2003

…als gefährdet erscheine. In der gegen den Vollstreckungsbescheid vom 14. Juni 2002 rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw. im Wesentlichen aus, dass der Vollstreckungsbescheid keine Begründung enthalte, wie sie in § 230 Abs. 7 BAO gefordert werde. Die im Bescheid angeführte Begründung laute: "Ablauf der Stundungsfrist…

UFSZ3K ZRV/0008-Z3K/09Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.02.2009

…Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c) anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Falle der Einbringung einer Beschwerde an…

UFSL RV/0709-L/07Vollstreckungsbescheid zur Durchbrechung der einbringungshemmenden Wirkung eines Aussetzungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.11.2008

…den anlässlich der Berufungserledigung zu verfügenden Ablauf der Aussetzung) kann ein Vollstreckungsbescheid iSd § 230 Abs. 6 und 7 BAO nicht mehr erlassen werden. Die Erlassung eines Vollstreckungsbescheides setzt voraus, dass während der Zeit der Hemmung der Einbringung Umstände hervorkommen, die die Einbringung der Abgabe gefährden…

UFSW RV/1592-W/05Zurückweisung einer Berufung trotz fehlender Mitteilung nach § 245 Abs. 4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2006

…dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs. 3 kann jedoch die Hemmung nicht dazu…

UFSW RV/0118-W/06Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2006

…Hinsichtlich der mit Bescheid vom 6. März 1998 ausgesetzten haftungsgegenständlichen Säumniszuschläge 1996 und 1997 wurde zwar bereits bis zum Eintritt der Hemmungswirkung ein Teil der Verjährungsfrist im Ausmaß von etwas mehr als 2 Monate verbraucht, sodass nach Ablauf der Aussetzung der Einhebung lediglich der nicht…

UFSW RV/3640-W/02Zurückweisung einer Berufung gegen die Abweisung eines Fristverlängerungsansuchens zur Einbringung einer Berufung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2006

…des zur Hemmung führenden Antrages abgestoppt wird, und dass mit dem der Zustellung des die Hemmung beendenden Schriftstückes folgenden Tag ihr Rest weiterläuft (vgl Ritz: BAO Kommentar, 3. Aufl., Tz 38 zu § 245). Wird beispielsweise ein Antrag auf Fristverlängerung einen Tag vor Ablauf der Rechtsmittelfrist…

UFSW RV/3366-W/09Aussetzungszinsen von Einkommensteuer trotz unwirksamen Grundlagenbescheides zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.03.2010

…Der Zahlungsaufschub hätte gemäß § 230 Abs. 2 BAO, wonach während einer gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfrist Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürften, eine Hemmung der Einbringung bis zum Ablauf dieser Zahlungsfrist zur Folge. Der in der Berufung vorgebrachte Einwand der Einhebungsverjährung gehe…

UFSI RV/0273-I/09Festsetzung von Aussetzungszinsen bei langer Dauer des für die Aussetzung maßgeblichen Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2013

…eine Hemmung und ein Zahlungsaufschub eintrat, sind für den Zeitraum 14.09.2004 (ab Tag der Zahlungsfrist lt. BVE v. 06.08.2004) bis 04.02.2009 (Bescheid über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung) Aussetzungszinsen zu entrichten. EDV-mäßig wurde fälschlicherweise bisher nur der…

UFSI RV/0367-I/09Einwendungen gegen die Aussetzungsbewilligung im Verfahren betreffend Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2013

…ausgesetzt waren, somit eine Hemmung und ein Zahlungsaufschub eintrat, sind für den Zeitraum 10.09.2004 (ab Tag der Zahlungsfrist lt. BVE v. 06.08.2004) bis 26.01.2009 (Bescheid über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung) Aussetzungszinsen zu entrichten....." 1.6. Mit Schriftsatz…

UFSK RV/0488-K/09Zurückweisungsbescheid infolge Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…diesem Tag endete somit die Hemmung des Ablaufes der Berufungsfrist (vgl. § 245 Abs. 4 BAO). Die noch offene Berufungsfrist (von 20 Tagen) lief daher - zunächst - bis zum 28. Dezember 2008 weiter. Am 29. Dezember 2008 wurde der Ablauf der Rechtsmittelfrist wieder gestoppt, da der Bw…