…den Beschuldigten und für den belangten Verband ist davon auszugehen, dass der Tatplan des A (siehe auch unten) lediglich darauf gerichtet war, vorübergehende Abgabenkredite zu erzwingen dergestalt, als nach seinem Wissen die nachträgliche Offenlegung der verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen in den Jahressteuererklärungen erfolgen sollte. Gemäß § 28a Abs…
Hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes Jänner 2007 ist die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 11.809,05 durch A als Geschäftsführer der B-GmbH bis zum Ablauf des 15. März 2007 zu entrichten gewesen; ebenfalls war bis zu diesem Zeitpunkt von ihm eine vom Steuerberater…
…des Unternehmens entschieden, die strafrelevanten Selbstbemessungsabgaben zeitverzögert zu entrichten bzw. abzuführen, um sich vom Fiskus rechtwidrige Abgabenkredite zu erzwingen. Dabei war es nur konsequent, dass der Beschuldigte hinsichtlich dieser Abgaben auch die Bekanntgabe derselben hinausgezögert hat. Folgt man seiner Darstellung in der Berufungsverhandlung, verbleibt hinsichtlich…
…ist. Wie P bestens bekannt, ist eine vorsorgliche "Nichtaufnahme" von Ausgangsrechnungen auf den Verdacht von Zahlungsschwierigkeiten der Geschäftspartner hin vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Dass es dem Beschuldigten in Wirklichkeit um die Erzwingung eines rechtswidrigen Abgabenkredites von der Republik Österreich gegangen ist, erschließt sich auch aus…
…lediglich geschätzt wurden. Die solcherart verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen wurden in den später eingereichten Jahresumsatzsteuererklärungen offengelegt und sofort nachentrichtet. Durch diese Vorgangsweise hat der Beschuldigte von der Republik Österreich für die M-Gesellschaft rechtswidrige Abgabenkredite erzwungen. Dabei handelt es sich nicht um vernachlässigbare Größen, vielmehr wurde für…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
…Angriffe über einen langen Zeitraum. Das Fehlverhalten des Beschuldigten, der in Anbetracht der finanziellen Krise des von ihm geführten Unternehmens mit dem Plan, rechtswidrige Abgabenkredite vom Fiskus zu erzwingen, teilweise über Jahre hinweg Lohnabgaben bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen dem Fiskus vorenthielt und zur Vermeidung einer entsprechenden Gegenwehr…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Karl Födermayr und Karl Weixelbaumer als weitere Mitglieder des Senates…
Bedingt vorsätzlich handelt dabei nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige, der einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs.3 Strafgesetzbuch (StGB…
Am 15. August 1998 wäre betreffend Juli 1998 eine Lohnsteuer in Höhe von ATS 1.096,-- und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von ATS 1.129,33, gerundet ATS 1.129,--, an das Finanzamt Linz abzuführen bzw. zu entrichten gewesen, was (auch bis…
Der Berufungssenat folgt daher der eigenen Verantwortung des E vor dem Spruchsenat, gegenüber welchem der Erstbeschuldigte auf Vorhalt des strafrelevanten Sachverhaltes einräumte, dass dies ein Fehler von ihm gewesen sei, wenngleich - sinngemäß - er von Privatanteilen im Ausmaß von 20 % ausgegangen wäre (Finanzstrafakt betreffend E, StrNr…
…ergibt sich jeweils aus Verfehlungen, welche nur auf die Erzwingung eines vorübergehenden Abgabenkredites ausgerichtet waren, weshalb diesbezüglich von vornherein ein Abschlag von einem Drittel gerechtfertigt ist. Hielten sich somit die Erschwerungs- und Milderungsgründe und die sonstigen zu beachtenden Kriterien die Waage und wäre von einer…
Obige Überlegungen gelten auch grundsätzlich für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafen, wobei nach ständiger Spruchpraxis bereits für ungefähr € 7.000,-- bis € 8.000,-- an Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat zu verhängen wäre, wobei im unteren Bereich der Sanktionen infolge des Wegfalles ihrer die…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Maga. Heidi Blum und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates…
Auch ist bei den länger zurückliegenden Säumigkeiten der finanzstrafrechtliche Verfolgungsanspruch der Republik Österreich abgeschwächt, wenngleich auch mangels Fristablaufes noch keine absolute Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Zu Gunsten des Beschuldigten sprechen weiters der fehlende unmittelbare eigene finanzielle Vorteil (wenngleich er durch in Sorge um seinen…
…letztendlich keine entscheidende Bedeutung zu, weil sich offenkundig der Vorsatz des Beschuldigten generell auf den Nichtansatz der diesbezüglichen Aufwendungen während des Jahres, sohin auf die Erzwingung eines rechtswidrigen jeweiligen Abgabenkredites von der Republik Österreich bis zum Jahresende bzw. Jahresabschluss gerichtet hat. Eine diesbezügliche betragsmäßige Konkretisierung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Mag. Petra Kühberger und Dipl.Ing. Heinz Michalitsch als weitere Mitglieder des…
In gesamthafter Abwägung kann daher doch der Ausgangswert ausnahmsweise auf € 25.000,00 abgemildert werden, wovon in Anbetracht der Sorgepflicht für die Tochter ein Abschlag um ein Fünftel und in Anbetracht der nunmehrigen äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten ein weiterer Abschlag um die…
…getätigt worden. Vielmehr liegt auch betreffend die K GmbH & Co KG für das Veranlagungsjahr 2007 der typische Vorgang eines gegenüber dem Fiskus erzwungenen, rechtswidrigen vorübergehenden Abgabenkredites vor, welcher durch die nachträgliche Einreichung einer korrekten Jahressteuererklärung und nachträgliche Entrichtung der Restschuld wieder egalisiert worden ist. Gemäß …
…die Selbstbemessungsabgaben nicht zu entrichten bzw. abzuführen und natürlich auch nicht dem Fiskus bekanntzugeben, um für die M KG rechtswidrige Abgabenkredite zu erzwingen, was ihr auch gelungen ist. Sie hat somit hinsichtlich der strafrelevant verbleibenden Umsatzsteuervorauszahlungen gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG…