…Dieter Pail und Dir. Alfred Genschar als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen W wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten vom 23. Juni 2003 gegen das Erkenntnis des beim Finanzamt Graz-Stadt eingerichteten Spruchsenates als…
…Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG werden die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 320,00 bestimmt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 9. Oktober 2002, SpS, wurde der Bw. der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2…
…im Finanzstrafverfahren keine inhaltlichen Einwendungen vorgebracht wurden und welche daher in objektiver Hinsicht ebenfalls bedenkenlos der Bestrafung zugrunde gelegt werden können. Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem …
…Die Vermietung des Hauses in S. sei nach wie vor aufrecht. Seine Gesamtverbindlichkeiten würden ca. € 60.000,00 bis € 70.000,00 betragen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer…
…Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG hingegen ist zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer bzw. Wahrnehmender seiner steuerlichen Interessen vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht, wobei gemäß § 13 Abs.2 FinStrG…
…die Berufung des Amtsbeauftragten als berechtigt. Zu prüfen ist noch, ob nicht überdies durch das Verhalten des Beschuldigten der Tatbestand einer versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer verwirklicht wurde. Von einer (versuchten) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG (in Verbindung mit § 13 FinStrG) hingegen wäre zu sprechen…
…gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363,00 bemessen. Entscheidungsgründe Mit dem Bescheid vom 1. April 2003 leitete die Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen G ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit.a FinStrG ein, weil der…
…15. November 2006, welche sich gegen den Schuldspruch des vorsätzlichen Begehens von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG sowie der daraus resultierenden Verurteilung zu einer Zusatzgeldstrafe gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG richtet und mit der die Aufhebung des Schuldspruches, der…
…Rechnungen abgestellt habe und demgemäß den Beschuldigten betreffend den Vorsteuerabzug für das jahr 1992 in Höhe von € 5.813,93 einer Abgabeninterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt hat. Dieser Schuldspruch sei ungerechtfertigt. Erstens würden nunmehr die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 aufgrund des Erlasses…
…versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG wäre beispielsweise zu sprechen, wenn die die umsatzsteuerlichen Agenden einer GesbR wahrnehmenden Entscheidungsträger vorsätzlich solcherart unter Verletzung ihrer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versuchen, wobei gemäß § 13 Abs.2 FinStrG…
…typisierten Abschlages um ein Drittel zur Berücksichtigung des tatbildimmanenten geringeren Unrechtsgehaltes der im Vergleich zu Hinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG nur vorübergehenden Abgabenvermeidungen bei Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - ein Ausgangswert an Geldstrafe von gerundet € 3.500,00. Ausgehend von…
…rechtswidrig vorübergehend Abgabenkredite zu verschaffen. Nur ergänzend ist festzuhalten, dass ein Vorsatz auf eine Verkürzung der Jahresumsatzsteuer und damit einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nicht zu erkennen ist. Dass die Buchhaltungsaufgaben bzw. die Berechnung und/oder die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen allenfalls durch Frau…
…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28. Jänner 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 21. Jänner 2003 betreffend die Einleitung des Strafverfahrens (§ 82 Abs. 3 FinStrG) 2003 gemäß § 161 Abs…
…auch die nach § 33 Abs. 1 FinStrG durch die Unterlassung der Einbringung der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Jahreserklärungen bewirkt oder zu bewirken versucht wird (vgl. VwGH 29.9.2004, 2001/14/0082). Subjektive Voraussetzung für das Vorliegen einer versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG in…
…SpS, wurde der Bw. der bewirkten und versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Fa.S. vorsätzlich a) durch die Nichtabgabe von Abgabenerklärungen…
…Marlboro, 1.400 Stück der Marke Marlboro Lights und 2.000 Stück der Marke L&M polnischer Herkunft unter Verletzung der Anzeigepflicht vorschriftswidrig in das Steuergebiet der Republik Österreich eingebracht hat und hiermit das Finanzvergehen der (vorsätzlichen) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG begangen habe…
…33 Abs. 1 i. V.m. 13 FinStrG und subjektiven Tatseite: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt . Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach…
…zwei minderjährige Kinder sei und als Geschäftsführer monatlich € 1.500,00 verdiene. Mit Strafverfügung der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 30. Mai 2005 sei der Bw. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe…
…die Berufungswerberin (Bw) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 i.V.m. § 13 FinStrG für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in der Höhe von € 20.000,00 verhängt. Für den Fall der Uneinbringlichkeit wurde gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen…
…der Republik Österreich verbrachte und hiermit zu a) das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs.1 lit.a FinStrG und zu b) das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG begangen habe. Das Zollamt stützte diesen Verdacht auf die Anzeige der Grenzkontrollstelle Nickelsdorf…