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UFSF FSRV/0004-F/13Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Sparte Sportartikelhandel, mittels unterlassener Voranmeldungen und Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen einen rechtswidrigen Abgabenkredit erzwingend; Gewerbsmäßigkeit; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.04.2013

… 33 Abs. 1 FinStrG machte sich eine derartige Person stattdessen einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem sie beispielsweise die Existenz des Unternehmens bzw…

UFSI FSRV/0011-I/12Erzwingung rechtswidriger Abgabenkredite durch den Geschäftsführer einer GmbH mittels zurückbehaltener Umsatzsteuervorauszahlungen; Bemessung der Verbandsgeldbuße einer Ein-Mann-Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012Teil 1/2

…Person) verantwortlich, wenn 1. die Taten zu ihren Gunsten begangen worden sind (hier: die zumindest wissentliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgaben zu den Fälligkeiten bei gleichzeitig zumindest bedingt vorsätzlich unterlassener Bekanntgabe der Abgaben mittels Voranmeldung) oder 2. durch die Taten Pflichten verletzt worden sind, die den Verband…

UFSL FSRV/0009-L/05Verletzung der Pflicht zur Anzeige einer Betriebseröffnung durch einen Wirtschaftstreuhänder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2006

…Finanzamt im Sine des § 109a EStG 1998 für das Jahr 2002 hätte gleichsam seine eigene Anzeige- bzw. Offenlegungspflicht substituiert, sei entschuldbar. Jedenfalls läge kein schweres Verschulden vor. Ein unterlassener Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer könne schwerlich als Verhaltensmuster eines ungewöhnlich sorglosen, ja äußerst nachlässigen Wirtschaftstreuhänders…

UFSG FSRV/0004-G/03Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung, weil Altlastenbeiträge nicht angemeldet, selbst berechnet und entrichtet wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)05.06.2003

…wurden. Zum objektiven Tatbestand der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG gehört neben der Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht auch ein Erfolg, nämlich das Bewirken einer Abgabenverkürzung im Sinne einer kausalen Handlung. Das kausale Handeln des Bf. als Unterlassen kann im Gegenstande nicht weggedacht…

UFSG FSRV/0018-G/11Geschäftsführer einer GmbH, durch Entrichtung von Teilbeträgen an UVZ und Einreichung falscher Voranmeldungen rechtswidrige Abgabenkredite erzwingend, Bemessung von Geldstrafe und Verbandsgeldbuße; Darlegung einer Verfehlung mittels Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.05.2013Teil 1/2

…verantwortlich, wenn 1. die Taten zu ihren Gunsten begangen worden sind (hier: die zumindest wissentliche Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgaben im verfahrensgegenständlichen Ausmaß zu den Fälligkeiten bei gleichzeitig zumindest bedingt vorsätzlich unterlassener korrekter Bekanntgabe der Abgaben mittels Voranmeldung) oder 2. durch die Taten Pflichten verletzt worden sind…

UFSK FSRV/0007-K/12Depressiver und überschuldeter Elektrotechniker, neuerlich Umsatzsteuervorauszahlungen hinterziehend, Strafbemessung; Beachtung des Doppelbestrafungsverbotes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.08.2013Teil 1/2

… 33 Abs. 1 FinStrG machte sich eine derartige Person stattdessen einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem sie beispielsweise die Existenz des Unternehmens bzw…

UFSG FSRV/0002-G/13Abgabenhinterziehungen durch Geltendmachung von Vorsteuern aus leistungslosen Scheinrechnungen, welche zur Verschleierung von Betrugshandlungen gegenüber dem Geschäftspartner konstruiert wurden; Beginn der Verbandsverantwortlichkeit; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.05.2013Teil 2/2

…niedrige Festsetzung und die ab 15. März 2006 erfolgte zumindest wissentliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuerzahllasten im durch die nicht zustehenden Vorsteuern reduziertem Ausmaß zu den Fälligkeiten bei gleichzeitig zumindest bedingt vorsätzlich unterlassener Bekanntgabe dieser Differenzbeträge mittels ordnungsgemäßer Voranmeldungen) oder 2. durch die Taten Pflichten verletzt worden…

UFSL FSRV/0044-L/09Verspätete Entrichtung und Bekanntgabe von Selbstbemessungsabgaben, zum Teil sogar mit planmäßigen Falschangaben zur Erzwingung eines rechtswidrigen Abgabenkredites, durch die Geschäftsführerin mehrerer belangter Verbände; Bemessung der Strafen und Geldbußen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.03.2010

…FinStrG, erste Alternative). Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG hingegen wäre zu sprechen, wenn ein Unternehmer bzw. der Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versuchte…

UFSG FSRV/0004-G/04Versandhandel mit Pflanzenschutzmitteln aus den Benelux-Staaten unter Vortäuschung von Abhollieferungen an österreichische Landwirte; vorerst unzulänglicher Nachweis einer schuldhaften Vorgangsweise
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)31.03.2005Teil 2/4

…dass im Falle neuerlicher, von ihnen objektiv zu verantwortender Verletzungen der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bzw. unterlassener Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen eine Rechtfertigung wie bisher, letztendlich gestützt auf einen angeblichen Rechtsirrtum, nicht mehr glaubhaft sein wird und sie voraussichtlich mit empfindlicher Bestrafung zu rechnen haben…

UFSL FSRV/0083-L/06Erstattung von teilweise strafbefreienden Selbstanzeigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.04.2007

…Trotz dieser Verpflichtung habe der Bw es unterlassen, Anmeldungen für die Monate Juli und Oktober 2003 bis zum 15. des dem Anmeldezeitraum folgenden Monats einzureichen. Diese nicht fristgerechte Einreichung stelle eine Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dar. Die Lohnabgaben für die Monate Jänner bis…

UFSI RV/0236-I/04Bilden die vom Dienstbarkeitsberechtigten getragenen Investitionskosten das Entgelt für die Erwerbung der Dienstbarkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2005

…Vorlageantrag eingewendet, dass der gegenständlichen Vorschreibung die (Bemessungs-)Verjährung entgegensteht. Da aber das Finanzamt es im bekämpften Bescheid unterlassen hat das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung durch eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellungen darzulegen und die Verjährung von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen, aufzugreifen…

UFSL FSRV/0076-L/03Strafberufung des Amtsbeauftragten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2004

…Vorbildung tätig geworden ist und seine unternehmerische Unbedarftheit von Geschäftspartnern ausgenutzt worden zu sein scheint. Dies kann jedoch das begangene Fehlverhalten (unterlassene Offenlegung der abgabenerheblichen Umstände und Nichtentrichtung der geschuldeten Steuerbeträge) nicht erklären. Solcherart hat der Beschuldigte nämlich seine steuerlichen Pflichten dem Staate gegenüber gröblichst…

UFSF FSRV/0009-F/04Umsatzsteuererklärung mit Restschuldausweis als Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.03.2005

…zu berechnende Abgaben (hier: Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet werden. Von einer (versuchten) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG wäre zu sprechen, wenn der Unternehmer vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr bewirkt hat bzw…

UFSL FSRV/0092-L/07Vorsätzlich unterlassene Entrichtung bzw. Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben durch einen Gastwirt; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2008

…vorhanden liquide Mittel anderwärtig eingesetzt in der Hoffnung die Umsatzsteuerzahllasten nachträglich entrichten zu können. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 119 Abs. 1 BAO haben Abgabepflichtige die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabevorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss…

UFSK FSRV/0011-K/04Grob fahrlässiger Tatbeitrag eines Steuerberaters mittels weisungsgemäßer Behandlung von Betriebseinnahmen eines Klienten als durchlaufende Posten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2004

…wahrheitsgemäß insbesondere in Abgabenerklärungen offenzulegen. Derartige Abgabenerklärungen sind beispielsweise wie im gegenständlichen Fall die Jahressteuererklärungen. Dabei macht sich beispielsweise einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer derartigen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer bewirkt. Bedingt vorsätzlich…

UFSL FSRV/0038-L/06Zeitungszusteller als steuerliches U-Boot; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.04.2008

…geb. 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des Amtsbeauftragten vom 21. April 2006 und des Beschuldigten vom 24. April 2006 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Linz als Organ des…

UFSW FSRV/0134-W/03Abgabenhinterziehung, Teilschätzung der Besteuerungsgrundlagen, Prävalenz § 33 Abs. 1 i.V.m.13 FinStrG, Abänderungsrecht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, Verhandlung in Abwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.03.2004Teil 1/3

…dass tatsächlich Umsatzsteuerverbindlichkeiten bestanden, weder termingerecht Umsatzsteuervoranmeldungen noch Umsatzsteuerjahreserklärungen eingebracht und auch die Entrichtung von Vorauszahlungen unterlassen habe. Diese Feststellung sei für die Annahme eines Vorsatzes auf Abgabenhinterziehung nicht ausreichend, da unterschiedliche Dimensionen denkbaren Verkürzungsvorsatzes in Betracht kämen. Beschränke sich der Tätervorsatz nur auf eine…

UFSS FSRV/0026-S/05Unterlassene Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Bordellbetreiber.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 1/2

… 33 Abs.3 lit.a FinStrG, erste Alternative). Ebenso macht sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung der Umsatzsteuer dadurch bewirkt, dass infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der…

UFSL FSRV/0023-L/04Erzwungener Abgabenkredit einer Schülerhilfeorganisatorin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004Teil 1/2

…S 45.953,-- für Juni 1996 bis spätestens am 15. August 1996 mit der Absicht unterlassen, die Mittel anderweitig zu verwenden, wobei sie ebenso die rechtzeitige Einreichung einer diesbezüglichen Voranmeldung unterlassen hat mit dem Ziel, einen möglichst langfristigen Kredit von der Abgabenbehörde zu erzwingen. Der…

UFSW RV/3310-W/09Zurechnung der Einkünfte an den Stifter bei Vorliegen einer transparenten Stiftung; Beurteilung des Tatbestandes der Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2010Teil 1/3

…liegt eindeutig eine transparenten Stiftung vor, sodass von einer irrtümlich erfolgten Nichterklärung der Einkünfte aus der F-A, YZ, entsprechend Punkt 1.2 der Offenlegung gem. § 29 FinStrG und einer vertretbaren rechtlichen Würdigung als intransparente Stiftung nicht ausgegangen werden kann. Dies umso mehr als weder…