… 201 BAO mit € 0,00 fest. Begründend hielt das Finanzamt fest, das Verzeichnis zur Geltendmachung der Lehrlingsausbildungsprämie sei verspätet - gemeinsam eingebracht mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO am 2. August 2004 - eingebracht worden. Mit Schriftsatz vom 14. März…
…Aufgaben wahr. Im Falle der UVA 11/2008 wären mehrere Umstände kumulativ zusammengetroffen, weshalb es zu einer verspäteten Abgabenerklärung sowie deren Entrichtung gekommen sei. Herr G müsse bei Erstellung der UVA die Umsätze und Vorsteuern von vier Betrieben mit jeweils getrennter Buchführung konsolidieren, wobei drei…
…dass der Gesetzgeber damit die Frist zur Abgabe der Abgabenerklärung E 108e mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung festgelegt habe. Ein späteres Einreichen könnte nur Rechtsfolgen gemäß § 135 BAO (Verspätungszuschlag) haben. Auch bei Einreichung der Abgabenerklärung E 108e nach dem Zeitpunkt der Einreichung der…
…werde, dass das Verfahren zur Geltendmachung der strittigen Prämie von Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren klar abgekoppelt sei. Wenn sich im eigenständigen Verfahren zur Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie ergebe, dass der an sich vollständige und inhaltlich richtige Antrag - der als Abgabenerklärung gelte - verspätet eingebracht worden sei, so sei gem. …
… 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; so lange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne…
…als auch aus Abs. 5 ableitbare und ausdrücklich geforderte explizite Täterbenennung wird insbesondere bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder anderen gemeinschaftlichen Vermögensgebilden als Steuerschuldnern ein besonderer Augenmerk zukommen, sodass daher bei der beispielsweise in Form einer verspäteten Abgabenerklärung (Voranmeldung) erfolgten Selbstanzeige (vgl. zB. VwGH vom 18…
…Ansicht Giesingers, SWK 2004, 389, wonach die einzig mögliche Rechtsfolge einer verspäteten Abgabenerklärung - und somit auch des allenfalls am 4.5.2004 verspätet eingereichten Verzeichnisses betreffend die Inanspruchnahme einer Investitionszuwachsprämie - die Verhängung eines Verspätungszuschlages sein könne, so wäre die Bestimmung des § 108e Abs. 4 EStG1988…
…15/0104, wurde vom Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass ein Antrag auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie nach der Stammfassung des § 108e EStG 1988, wenn er nicht mit der Einreichung der Abgabenerklärung gestellt wird, verspätet ist. In diesem Erkenntnis wurde dargelegt, dass die Frage, ob der erste Satz des §…
…Formular E108e trägt - wie die Berufungsschrift - den Eingangsstempel des Finanzamtes vom 23. August 2004. Folglich behandelte das Finanzamt den eingebrachten Antrag auf Investitionszuwachsprämie als verspätet. Als Abgabenerklärung ist nur die erste Erklärung und nicht auch eine diese später berichtigende Eingabe zu verstehen (vgl. Ritz, BAO…
…jedenfalls verfassungswidrig. Entsprechend der Rechtsauskunft des BMF vom 4. Mai 2004 erachte es nicht einmal das BMF für akzeptabel, bei verspäteter Abgabe der Abgabenerklärung über die Investitionszuwachsprämie überhaupt keine Prämie zu gewähren. In den Fällen, in denen die Inanspruchnahme der Investitionszuwachsprämie aus der Eintragung des…
…4 1. Satz BAO enthaltene eindeutige Befristung. Entgegen der Auffassung der Berufungswerberin hat damit eine verspätet eingereichte Abgabenerklärung betreffend die Investitionszuwachsprämie nach Ablauf der gesetzlich verankerten Befristung keine Zuerkennung der Investitionszuwachsprämie, sohin eine Festsetzung dieser mit 0,00 €, zur Rechtsfolge. Zum Einwand der Berufungswerberin…
…Investitionszuwachsprämie gem. § 108e EStG für 2002 war daher wegen verspäteter Geltendmachung nicht mehr möglich". Dagegen wurde in der Berufung vom 10.7.2004 eingewendet, dass das Verzeichnis (Formular E 108e) als eigene Abgabenerklärung gelte. Es habe daher ein eigenes Veranlagungsverfahren laut BAO stattzufinden. Die Entscheidung…
…die Verpflichtung zur Entrichtung von Anspruchszinsen etwa auch dann, wenn die Einkommensteuererklärung innerhalb bescheidmäßig verlängerter Erklärungsfrist eingereicht wird. Anspruchszinsen sind auch festzusetzen, wenn dem zur Gutschrift führenden Bescheid eine schuldhaft verspätet eingereichte Abgabenerklärung zugrunde liegt (vgl. dazu z.B. Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz, Bundesabgabenordnung…
…auch dann, wenn die Einkommensteuererklärung innerhalb bescheidmäßig verlängerter Erklärungsfrist eingereicht wird. Anspruchszinsen sind beispielsweise auch festzusetzen, wenn dem zur Gutschrift führenden Bescheid eine schuldhaft verspätet eingereichte Abgabenerklärung zugrundeliegt, oder wenn der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung erst knapp vor Ende der Fünfjahresfrist des § 41 Abs. 2 EStG…
…Anspruchszinsen seien auch festzusetzen, wenn dem zur Gutschrift führenden Bescheid eine schuldhaft verspätet eingereichte Abgabenerklärung zugrunde liege. Aus den vorstehend auszugsweise wiedergegebenen Erläuterungen zur Regierungsvorlage sei klar erkennbar, dass sich die Tatsache der verschuldensunabhängigen Festsetzung sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Abgabepflichtigen auswirken…
…beantragt worden. Die Geltendmachung der IZP erfolgte daher nicht verspätet, da diese gleichzeitig mit der Einreichung der ersten Einkommensteuererklärung, in der der Anlagenzugang enthalten war, geltend gemacht worden sei. Zudem gilt das Verzeichnis, mit dem die IZP geltend gemacht wird, als eigene Abgabenerklärung. Es hat…
…auch dann, wenn die Einkommensteuererklärung innerhalb bescheidmäßig verlängerter Erklärungsfrist eingereicht wird. Anspruchszinsen sind beispielsweise auch festzusetzen, wenn dem zur Gutschrift führenden Bescheid eine schuldhaft verspätet eingereichte Abgabenerklärung zugrundeliegt, oder wenn der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung erst knapp vor Ende der Fünfjahresfrist des § 41 Abs. 2 EStG…
…rund zehn Wochen den Jahresabschluss fertig zu stellen. Einer ordnungsgemäßen und richtigen, jedoch verspätet eingebrachten Abgabenerklärung sei der Vorrang gegenüber einer fristgerecht eingebrachten, jedoch unrichtigen Steuererklärung zu geben. Aus der Aktenlage ergibt sich für die Vorjahre folgendes Bild: Die Bw. wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 4…
…die Verpflichtung zur Entrichtung von Anspruchszinsen etwa auch dann, wenn die Einkommensteuererklärung innerhalb bescheidmäßig verlängerter Erklärungsfrist eingereicht wird. Anspruchszinsen sind auch festzusetzen, wenn dem zur Gutschrift führenden Bescheid eine schuldhaft verspätet eingereichte Abgabenerklärung zugrunde liegt (vgl. dazu z.B. Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz, Bundesabgabenordnung…
…auch dann, wenn die Einkommensteuererklärung innerhalb bescheidmäßig verlängerter Erklärungsfrist eingereicht wird. Anspruchszinsen sind beispielsweise auch festzusetzen, wenn dem zur Gutschrift führenden Bescheid eine schuldhaft verspätet eingereichte Abgabenerklärung zugrundeliegt, oder wenn der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung erst knapp vor Ende der Fünfjahresfrist des § 41 Abs. 2 EStG…