…bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgten Abfuhr der diesbezüglichen Umsatzsteuervorauszahlung). Im Unterschied zu § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG (lediglich) einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich derartige Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach…
…bedingter Vorsatz des Beschuldigten nicht erweislich ist. Die erfolgte Verfahrenseinstellung des Spruchsenates betreffend eine schuldhafte verspätete Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für März 2006 war daher im Zweifel zu bestätigen. Betreffend den Voranmeldungszeitraum April 2006 wäre bis zum Ablauf des 16. Juni 2006 durch die A-GmbH…
…die Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von € 2.157,18 eben für dieses Unternehmen betreffend Juni 2008 nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit veranlasst hat. Betreffend den Lohnzahlungszeitraum Juli 2008 hätte X als Geschäftsführer der A-GmbH eine Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben…
…für den August 2008 tatsächlich ein Umsatzsteuerguthaben bestehen würde, was ja auch zutreffend gewesen war. Die erstinstanzliche Verfahrenseinstellung war daher im Zweifel zu bestätigen. Betreffend den Lohnzahlungszeitraum September 2008 hätte X als Geschäftsführer der A-GmbH eine Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben (Lohnsteuer € 1…
…Umsatzsteuer hafte. Der Leistungsempfänger hafte nur gemäß § 27 Abs. 4 UStG 1994 für die Einbehaltung und Abfuhr. Durch den Verzicht auf die Verordnung 800 ex tunc, gehe im Jahr 2000 die Steuerschuld (mindestens die Haftung) auf die Firma S. GmbH auch ex tunc über. Der…
…UStG umsatzsteuerpflichtig. Die Leistungen stehen im Zusammenhang mit Grundstücken und gelten demnach im Inland als ausgeführt. Die Bw. hat diese Leistungen im Inland bisher nicht der USt unterworfen. Gem. § 27 Abs. 4 UStG haftet die GmbH für die Einbehaltung und Abfuhr der USt der italienischen…
…keine entsprechende Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben erfolgt sei, woraus sich die im Spruch angeführten Abgabendifferenzen und strafbestimmenden Wertbeträge ergeben würden. Die Bw. habe sich in einem durch ihren steuerlichen Vertreter eingebrachten Schriftsatz verantwortet, und zwar was die Umsatzsteuervorauszahlungen betreffe mit einer Gegenverrechnung von "Margen-Steuern…
…Verschulden für diese Säumnis ausschließlich die Finanzbehörde und das Steuersubjekt könne nicht zur Doppelzahlung für diesen Behördenfehler verhalten werden (einerseits Zahlung der Umsatzsteuer an den Vorlieferanten bei gleichzeitiger Nichterstattung und Abfuhr der Umsatzsteuer bei Weiterverkauf dieser bezogenen Waren). Das Finanzamt wies mit Berufungsvorentscheidung vom 6…
…der gesamte Gewinn des Stammhauses inkl der österreichischen Aktivität wurde im Gesamtjahresabschluß erfasst und in Deutschland versteuert. Erst durch Hinzuziehung unserer Kanzlei seitens des deutschen Kollegen kam es zur richtigen Beurteilung der Sachverhalteund nachträglicher Korrektur der Besteuerung, insbesondere Abfuhr der Umsatzsteuer. Wir stellen daher den…
…oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Dem gegenständlichen Erkenntnis des Spruchsenates liegen die Feststellungen einer Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung vom…
…insbesonders sei es ihre Aufgabe gewesen, für eine ordnungsgemäße Erfassung sämtlicher Umsätze und Erlöse und die Abfuhr der monatlichen Abgaben an das Finanzamt Sorge zu tragen. Für den Zeitraum Oktober 2000 bis Dezember 2003 seien keinerlei Voranmeldungen zur Umsatzsteuer abgegeben, noch Zahlungen geleistet worden. Obwohl…
…Im Gegenteil bieten die oben wiedergegebenen Feststellungen der Betriebsprüfung sogar maßgebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. in Form einer zu geringen Abfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen März bis Juli 1999, welche von ihm im Rahmen der gegenständlichen Berufung nicht entkräftet werden konnten. Die…
…selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen…
…der Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner bis Juni 1999: Besorgt gemäß § 3a Abs. 4 UStG 1994 ein Unternehmer eine sonstige Leistung, so sind die für die besorgte Leistung geltenden Rechtsvorschriften auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden. Eine Vermittlungsleistung wird an dem Ort erbracht, an dem der…
…wie der Bw seinen Bruder finanziell unterstützen kann, er dabei möglichst abgesichert wäre und zudem durch Begründung der Unternehmereigenschaft des Bw 20% des hingegebenen Kapitals durch Nichtabfuhr (bzw bloßer quotenmäßiger Abfuhr) der Umsatzsteuer und gleichzeitigem Abzug dieser Steuer als Vorsteuer teilweise über die Allgemeinheit finanziert…
…| 114.844,42 | sonstige Korrekturen lt. Erklärung | -16.083,00 | -179.117,39 | 0,00 | Gesamtbetrag der Einkünfte | -1.172.728,00 | -59.217,68 | 114.844,42 2. Umsatzsteuer: 2.1. Entgeltsberichtigung: Wie bereits oa…
…im Meistbot enthaltene Umsatzsteuer zur Verteilung an andere Gläubiger gelangte und daher uneinbringlich wurde - ist der Unterlassung der Abfuhr der Umsatzsteuer aus vorhandenen Mitteln, insbesondere vereinnahmten Entgelten, gleichzuhalten. Der Beschwerdeführer hat daher die ihn als Vertreter treffende Pflicht, für die Begleichung der Abgabenverbindlichkeiten zu sorgen…
…Abgabenkontos vom 22. Februar 2005). In weiterer Folge unterließ er jedoch plötzlich die Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben. So entrichtete er die am 16. September 2002 fällige Umsatzsteuervorauszahlung für Juli 2002 nicht und übermittelte lediglich am 9. Dezember 2002 eine Überweisungsliste vom 6. Dezember 2002…
…fünften Tag nach Fälligkeit erfolgter Entrichtung bzw. Abfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend Juli und August 2001 in Höhe von insgesamt S 293.774,00 und der Lohnabgaben betreffend August und September 2001 in Höhe von S 102.870,00 und hiemit begangener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs…
…H schließlich schuldig gesprochen, er habe "im Wirkungsbereich des Finanzamtes Kufstein Schwaz fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht hinsichtlich der Jahre 1995 bis 2000 eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 45.332,00, in den Jahren 1995, 1997 und 1998…