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2 006 Treffer632 msnur geltende Fassungen
UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 1/6

…bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgten Abfuhr der diesbezüglichen Umsatzsteuervorauszahlung). Im Unterschied zu § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG (lediglich) einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich derartige Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach…

UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 2/6

…bedingter Vorsatz des Beschuldigten nicht erweislich ist. Die erfolgte Verfahrenseinstellung des Spruchsenates betreffend eine schuldhafte verspätete Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für März 2006 war daher im Zweifel zu bestätigen. Betreffend den Voranmeldungszeitraum April 2006 wäre bis zum Ablauf des 16. Juni 2006 durch die A-GmbH…

UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 3/6

…die Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von € 2.157,18 eben für dieses Unternehmen betreffend Juni 2008 nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit veranlasst hat. Betreffend den Lohnzahlungszeitraum Juli 2008 hätte X als Geschäftsführer der A-GmbH eine Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben…

UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 4/6

…für den August 2008 tatsächlich ein Umsatzsteuerguthaben bestehen würde, was ja auch zutreffend gewesen war. Die erstinstanzliche Verfahrenseinstellung war daher im Zweifel zu bestätigen. Betreffend den Lohnzahlungszeitraum September 2008 hätte X als Geschäftsführer der A-GmbH eine Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben (Lohnsteuer € 1…

UFSG RV/0795-G/07Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.12.2008

…Umsatzsteuer hafte. Der Leistungsempfänger hafte nur gemäß § 27 Abs. 4 UStG 1994 für die Einbehaltung und Abfuhr. Durch den Verzicht auf die Verordnung 800 ex tunc, gehe im Jahr 2000 die Steuerschuld (mindestens die Haftung) auf die Firma S. GmbH auch ex tunc über. Der…

UFSK RV/0210-K/02Zuständigkeit für die Erhebung der Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2005

…UStG umsatzsteuerpflichtig. Die Leistungen stehen im Zusammenhang mit Grundstücken und gelten demnach im Inland als ausgeführt. Die Bw. hat diese Leistungen im Inland bisher nicht der USt unterworfen. Gem. § 27 Abs. 4 UStG haftet die GmbH für die Einbehaltung und Abfuhr der USt der italienischen…

UFSW FSRV/0017-W/10Die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung namens der GmbH kann schon allein mangels Täterbennung keine strafbefreiende Selbstanzeige für den Geschäftsführer darstellen. Vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.10.2010

…keine entsprechende Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben erfolgt sei, woraus sich die im Spruch angeführten Abgabendifferenzen und strafbestimmenden Wertbeträge ergeben würden. Die Bw. habe sich in einem durch ihren steuerlichen Vertreter eingebrachten Schriftsatz verantwortet, und zwar was die Umsatzsteuervorauszahlungen betreffe mit einer Gegenverrechnung von "Margen-Steuern…

UFSW RV/2210-W/12Säumniszuschlag bei Nichtentrichtung einer Umsatzsteuervorauszahlung und verspäteter Veranlagung einer Umsatzsteuergutschrift bei rechtzeitiger Vorlage der Steuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

…Verschulden für diese Säumnis ausschließlich die Finanzbehörde und das Steuersubjekt könne nicht zur Doppelzahlung für diesen Behördenfehler verhalten werden (einerseits Zahlung der Umsatzsteuer an den Vorlieferanten bei gleichzeitiger Nichterstattung und Abfuhr der Umsatzsteuer bei Weiterverkauf dieser bezogenen Waren). Das Finanzamt wies mit Berufungsvorentscheidung vom 6…

UFSL RV/0098-L/06Verspätungszuschlag wegen verspäteter Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2010

…der gesamte Gewinn des Stammhauses inkl der österreichischen Aktivität wurde im Gesamtjahresabschluß erfasst und in Deutschland versteuert. Erst durch Hinzuziehung unserer Kanzlei seitens des deutschen Kollegen kam es zur richtigen Beurteilung der Sachverhalteund nachträglicher Korrektur der Besteuerung, insbesondere Abfuhr der Umsatzsteuer. Wir stellen daher den…

UFSW FSRV/0028-W/03Bestritten wird die tatsächliche Zuständigkeit für die Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.10.2003

…oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar.   Dem gegenständlichen Erkenntnis des Spruchsenates liegen die Feststellungen einer Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung vom…

UFSW FSRV/0001-W/06Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen wegen Vorliegen von Gutschriften aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärungen betritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.06.2006

…insbesonders sei es ihre Aufgabe gewesen, für eine ordnungsgemäße Erfassung sämtlicher Umsätze und Erlöse und die Abfuhr der monatlichen Abgaben an das Finanzamt Sorge zu tragen. Für den Zeitraum Oktober 2000 bis Dezember 2003 seien keinerlei Voranmeldungen zur Umsatzsteuer abgegeben, noch Zahlungen geleistet worden. Obwohl…

UFSW RV/2239-W/05Schuldhafte Pflichtverletzung an der Nichtabfuhr von Umsatzsteuer, welche nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit des Bw. festgesetzt wurde, bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…Im Gegenteil bieten die oben wiedergegebenen Feststellungen der Betriebsprüfung sogar maßgebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. in Form einer zu geringen Abfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen März bis Juli 1999, welche von ihm im Rahmen der gegenständlichen Berufung nicht entkräftet werden konnten. Die…

UFSW FSRV/0186-W/07Subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Verantwortlichkeit für die Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2008

…selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen…

UFSW RV/0412-W/021. Umsatzsteuerbarkeit iZm der Vermittlung von Warenterminoptionsgeschäften 2. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG für die Überlassung von Adressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2004Teil 4/5

…der Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner bis Juni 1999: Besorgt gemäß § 3a Abs. 4 UStG 1994 ein Unternehmer eine sonstige Leistung, so sind die für die besorgte Leistung geltenden Rechtsvorschriften auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden. Eine Vermittlungsleistung wird an dem Ort erbracht, an dem der…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 5/5

…wie der Bw seinen Bruder finanziell unterstützen kann, er dabei möglichst abgesichert wäre und zudem durch Begründung der Unternehmereigenschaft des Bw 20% des hingegebenen Kapitals durch Nichtabfuhr (bzw bloßer quotenmäßiger Abfuhr) der Umsatzsteuer und gleichzeitigem Abzug dieser Steuer als Vorsteuer teilweise über die Allgemeinheit finanziert…

UFSG RV/0359-G/081. Causa societatis gutgeschriebene bzw. nachgelassene Mieten indizieren verdeckte Ausschüttungen. 2. Die Umsatzsteuer ist Bestandteil der Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer. 3. Der Eigenverbrauch bemisst sich nach den ermittelten Selbstkosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.12.2013Teil 2/2

…| 114.844,42 | sonstige Korrekturen lt. Erklärung | -16.083,00 | -179.117,39 | 0,00 | Gesamtbetrag der Einkünfte | -1.172.728,00 | -59.217,68 | 114.844,42 2. Umsatzsteuer: 2.1. Entgeltsberichtigung: Wie bereits oa…

UFSL RV/0043-L/04Haftung des Notgeschäftsführers für die Umsatzsteuer im Rahmen einer Versteigerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2004

…im Meistbot enthaltene Umsatzsteuer zur Verteilung an andere Gläubiger gelangte und daher uneinbringlich wurde - ist der Unterlassung der Abfuhr der Umsatzsteuer aus vorhandenen Mitteln, insbesondere vereinnahmten Entgelten, gleichzuhalten. Der Beschwerdeführer hat daher die ihn als Vertreter treffende Pflicht, für die Begleichung der Abgabenverbindlichkeiten zu sorgen…

UFSF FSRV/0009-F/04Umsatzsteuererklärung mit Restschuldausweis als Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.03.2005

…Abgabenkontos vom 22. Februar 2005). In weiterer Folge unterließ er jedoch plötzlich die Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben. So entrichtete er die am 16. September 2002 fällige Umsatzsteuervorauszahlung für Juli 2002 nicht und übermittelte lediglich am 9. Dezember 2002 eine Überweisungsliste vom 6. Dezember 2002…

UFSG FSRV/0016-G/03Zurückverweisung eines Verfahrens zur nachträglichen Klärung der Verschuldensfrage nach allenfalls vom Verteidiger zu Lasten seines Klienten abgelegter falscher Geständnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.09.2004

…fünften Tag nach Fälligkeit erfolgter Entrichtung bzw. Abfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend Juli und August 2001 in Höhe von insgesamt S 293.774,00 und der Lohnabgaben betreffend August und September 2001 in Höhe von S 102.870,00 und hiemit begangener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs…

UFSI FSRV/0002-I/08Fahrlässige Abgabenverkürzungen eines Luxuswagenhändlers; keine Verlängerung der Verjährung der Strafbarkeit durch neue Fahrlässigkeitstaten Bedeutung der Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.06.2009

…H schließlich schuldig gesprochen, er habe "im Wirkungsbereich des Finanzamtes Kufstein Schwaz fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht hinsichtlich der Jahre 1995 bis 2000 eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 45.332,00, in den Jahren 1995, 1997 und 1998…