…1. infolge Platzmangels generelle Zugangsbeschränkungen zu Lehrveranstaltungen (§ 10 Abs. 4 AHStG) bestehen, 2. die Frist über die Begutachtung von Diplomarbeiten oder Dissertationen (§ 26 Abs. 9 AHStG) generell nicht eingehalten wird oder 3. mehr als die Hälfte der Studienbeihilfenbezieher die Anspruchsdauer gemäß Abs. 1 überschreiten, wobei…
…sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt nicht um mehr als ein Semester überschreiten. Gemäß § 9 Abs. 4 AHStG sind außerordentliche Hörer und Gasthörer nicht zu den für ordentliche Studien eingerichteten Prüfungen zugelassen. Sie sind jedoch berechtigt Ergänzungsprüfungen, sowie Prüfungen im Rahmen von Hochschulkursen abzulegen. Gemäß …
…im Abweisungsbescheid genannte Studienwechsel nicht im zwölften Semester sondern bereits am 29. April 2002 erfolgt sei. Der Studienwechsel sei zwischen den ausgelaufenen Studienplänen nach dem AHStG - von H auf B - als ("Ba") erfolgt. Dieser Studienwechsel sei im Rahmen der Verordnung Studienrichtung B § 59 (2) UniStG…
…BGBl. Nr. 177/1966 (AHStG), und des Studienplanes für die Studienrichtung "Fachrichtung" wurde die Berufung vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Daraufhin beantragte der Einschreiter - ohne weitere Ausführungen - die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 2 Abs…
…bis 30. November 2001 A 050 346 Erweiterungsstudium: Französisch (Stzw) AHStG, in der Zeit vom 1. März 1998 bis 30. November 2001 Aus dem Sammelzeugnis der Universität Wien vom 24. Jänner 2013 geht hervor, dass die Bw. das Erweiterungsstudium Philosophie AHStG am 1. März 1996…
…vorgelegtem Studienblatt (für das Sommersemester 2004) im Sommersemester 2001 einzelne Lehrveranstaltungen, im Wintersemester 2001 einen Universitätslehrgang (Vorstudienlehrgang) und studierte ab dem Sommersemester 2002 die Studienrichtung "A." (AHStG), - hat den Nachweis über den nach § 2 Abs.1 lit b FLAG 1967 erforderlichen Studienerfolg nach dem ersten…
…| Wirtschaftsinformatik Neu | Internationale BWL Neu | | Volkswirtschaft | | Wirtschaftspädagogik | | Wirtschaftswissenschaften: | | -Wirtschaft und Recht Neu | | Sozioökonomie Neu | | Managment Science Neu | Handschriftlich war vermerkt: Studienpläne (alt) nach AHStG Betriebswirtschaft Volkswirtschaft Wirtschaftspädagogik Handelswissenschaft Doktorat (Anm…
…des Vorstudienlehrganges bzw. des Universitätslehrganges zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen abgelegten Prüfungen folgende Nachweise vor: Zeugnis über die Universitäts-Sprachprüfung iSd § 28 Abs. 5 AHStG als Voraussetzung für die Zulassung als Ordentlicher Hörer an einer österreichischen Universität, abgelegt am 20. Juni 1997 sowie ein Ergänzungsprüfungszeugnis gem. …
…Die auf Grund des Bundesgesetzes über technische Studienrichtungen (Tech-StG 1990) i.V. mit dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz (AHStG) mittels Verordnung eingerichteten Studienrichtungen Informatik sowohl an der Technischen Universität Wien (hier Studienzweig Informatik, Kennziffer 881) als auch an der Universität Klagenfurt (hier Studienzweig Angewandte Informatik…
…1. infolge Platzmangels generelle Zugangsbeschränkungen zu Lehrveranstaltungen (§ 10 Abs 4 AHStG) bestehen, 2. die Frist über die Begutachtung von Diplomarbeiten oder Dissertationen (§ 26 Abs 9 AHStG) generell nicht eingehalten wird oder 3. mehr als die Hälfte der Studienbeihilfenbezieher die Anspruchsdauer gemäß Abs 1 überschreiten, wobei…
…genehmigt. 1. § 16 Abs. 1 hat zu lauten: Übergangsbestimmungen (1) Ordentliche Studierende, die vor dem 1. Oktober 2002 ein ordentliches Studium der Anglistik und Amerikanistik nach AHStG begonnen haben, sind gem. § 21 des Satzungsteils Studienrecht berechtigt, jeden der Studienabschnitte, der am 1. Oktober 2002 noch…
…BGBl. I Nr. 23/1999, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet: "§ 1. Für die folgenden Studienrichtungen, deren Studienpläne nach den Bestimmungen des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes - AHStG, BGBl.Nr. 177/1966, erlassen wurden, wird die Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe (§ 18 Abs…
…5 der auf Grund dieses Bundesgesetzes ergangenen Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtung xx, BGBl. 417/1972 ("AHStG-Studienplan") wird jeder Studienabschnitt mit einer Diplomprüfung abgeschlossen. Das zitierte Bundesgesetz und die Verordnung wurden zwar mit BGBl 48/1997( mit dem Inkrafttreten des neuen Studienplanes…
…Studien an den Universitäten (UniStG) gemäß § 74 mit 1.8.1997 in Kraft getreten sei (BGBl. I Nr. 48/1997). Gemäß § 75 trete das AHStG, BGBl. Nr. 177/1966, mit Ablauf des 31.7.1997 außer Kraft. Außer Kraft würden dadurch die unter Anlage 3…
…Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Universitäten erfüllen andere Aufgaben als "öffentliche Schulen" (vgl. § 1 UOG sowie § 1 AHStG). Sie werden verwaltungsrechtlich nicht durchwegs zu diesen gezählt. Die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 11 lit b UStG wird sich aber - richtlinienkonform verstanden - dennoch auch auf…
…Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Universitäten erfüllen andere Aufgaben als "öffentliche Schulen" (vgl. § 1 UOG sowie § 1 AHStG). Sie werden verwaltungsrechtlich nicht durchwegs zu diesen gezählt. Die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 11 lit b UStG wird sich aber - richtlinienkonform verstanden - dennoch auch auf…
…Arbeit dienen und die Voraussetzung für die Erwerbung des Doktorgrades bilden (§ 13 Abs. 1 lit. e AHStG), eröffnen ein breites Spektrum von Möglichkeiten wissenschaftlicher Entfaltung. Verwiesen wird weiters auf die Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichtshofes, der in seinem Erkenntnis vom 27.7.1999, Zahl 94/14/0130…
…in der Regel auch auf die durch § 18 AHStG eingerichteten Universitätslehrgänge zu. Diese unterscheiden sich von den anderen Universitätsstudien dadurch, dass sie vorwiegend praktische Kenntnisse vermitteln sollen (§ 18 Abs. 3 AHStG) und - wie im Beschwerdefall - auch Praktiker, die die sonstigen Voraussetzungen für ein Studium nicht…
…der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit dienen und die Voraussetzung für die Erwerbung des Doktorgrades bilden (§ 13 Abs. 1 lit. e AHStG), eröffnen ein breites Spektrum von Möglichkeiten wissenschaftlicher Entfaltung, was durch das Thema der Dissertation - Die Auswirkungen des Forststraßenbaues auf die hydrologischen Verhältnisse am…
…der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit dienen und die Voraussetzung für die Erwerbung des Doktorgrades bilden (§ 13 Abs. 1 lit. e AHStG), eröffnen ein breites Spektrum von Möglichkeiten wissenschaftlicher Entfaltung, was durch das Thema der Dissertation - Die Auswirkungen des Forststraßenbaues auf die hydrologischen Verhältnisse am…