…Beginn der Ausbildung zum Psychotherapeuten, als selbständig tätige Psychotherapeutin mit eigener Praxis Patienten zu therapieren. Diese Tätigkeit solle in den ersten Jahren neben der beamteten Tätigkeit als AHS Lehrer ausgeübt werden, ein späterer Umstieg auf ausschließlich selbständige Tätigkeit sei nicht ausgeschlossen. Es liege somit nicht…
…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist AHS-Lehrerin. In den Einkommensteuerbescheiden wurden die über die Absetzung für Abnutzung geltend gemachten Anschaffungskosten für Regale mit der Begründung, es handle sich um Einrichtungsgegenstände…
…seiner Entscheidung von nachstehendem Sachverhalt ausgegangen: Die Bw bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus ihrer Tätigkeit als Professorin an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS). In der Erklärung zur Einkommensteuer für das Jahr 2007 machte sie nachstehende Aufwendungen als Werbungskosten geltend: | Aufwendung | …
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Professorin für Deutsch und Geschichte an einer AHS und der SchuleY. Sie machte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2010 Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von € 176,40…
…Betrag iHv. insgesamt 7.236,86 € als Werbungskosten geltend. Die Bw. ist Lehrerin für Englisch und Französisch an einem Gymnasium, wo sie darüber hinaus im "psychosozialen Netzwerk" und im "Tutorenprojekt" mitarbeitete. Mit Schreiben vom 12. Juli 2005 ersuchte das FA die Bw. um Vorlage…
der Schule die Inhalte der Fortbildung für den Einsatz im Tutorenprojekt als unerlässlich und auch die anderen Bereiche des Netzwerks erforderten Qualifikationen in systemischer Beratung und erhöhte Kompetenz für diverse dort näher angeführte Situationen. Diese Darstellung allein kann nach Ansicht des UFS die "Notwendigkeit" dieses…
…angeschafften Bücher seien auf ihre spezifischen beruflichen Bedürfnisse abgestellt und nicht geeignet, private Bedürfnisse literarisch interessierter Bevölkerungskreise zu befriedigen. Darüber hinaus seien etliche Jugendbücher spezielle Ausgaben für Lehrer, die einen Teil mit Unterrichtsmaterialien enthalten. Das Finanzamt habe sich mit diesem Vorbringen nicht auseinandergesetzt und der…
…19 Klosterneuburg vom 2. November 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog im berufungsgegenständlichen Jahr 2005 aus ihrer Tätigkeit als AHS-Lehrerin am Gym für die Fächer "Bildnerische Erziehung", "Werken"…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnuntgsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erzielt als AHS-Lehrerin Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit…
…zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern. Dagegen hat die Tätigkeit einer (AHS-)Lehrerin die Vermittlung von Wissen zum Ziel. Es ist unbestritten und wurde auch vom Finanzamt nicht in Abrede gestellt, dass die…
…dem Ausbildungskurs zur Aerobic-Instruktorin handle es sich um keine Fortbildung im ausgeübten Beruf. Da eine Aerobic-Instruktorin keine einem AHS-Lehrer verwandte Tätigkeit ausüben würde (alle oben angeführten Punkte würden nicht zutreffen), handle es sich bei den Kurskosten auch nicht um abzugsfähige Ausbildungskosten. In…
…der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 begehrte die Bw. - eine die Fächer Französisch und Geschichte an einer allgemeinbildenden höheren Schule unterrichtende Lehrerin - die Berücksichtigung von Werbungskosten in Höhe von 35.979,67 S. Dieser Betrag setzt sich aus Aufwendungen für Arbeitsmittel…
…Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. bezieht im Streitjahr als AHS Lehrerin im Dienstverhältnis eines Probe- sowie Vertragslehrers Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Strittig ist die Anerkennung von Werbungskosten als Fortbildungskosten i.H.v. S 21.500,-- im Zusammenhang mit der Ausbildung zu…
…Kursteilnehmern. Über die Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall ist strittig ob die von der Berufungswerberin, die als AHS-Lehrerin Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 beantragten Ausgaben für den Besuch des Ausbildungskurses Meditation und die damit in…
…86/14/0174) bzw. Wanderkarten, Wanderbücher, Reise und Kunstführer eines AHS- Lehrers für Physik, Chemie und Informatik und Klassenvorstandes, da solche Gegenstände typischerweise der privaten Bedürfnisbefriedigung dienen und von allgemeinem Interesse sind (VwGH 25.10.1994, 94/14/0014). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wird…
…2007, 2008 und 2009 nichtselbständige Einkünfte als AHS-Lehrerin für Geographie und Wirtschaftkunde und Bewegung und Sport. Die in den Streitjahren elektronisch eingelangten Arbeitnehmererklärungen beinhalteten unter KZ 724 als "sonstige Werbungskosten" u.a. Telefon- und Internetausgaben (in €): | | 2006 | 2007 | 2008…
…der Berufungsvorentscheidung vom 15. Februar 2010 unverändert und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) machte im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als AHS-Lehrerin für Spanisch und Französisch in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 u.a. Fachliteratur und Unterrichtsmaterial iHv…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., AHS-Lehrerin, geb. xx.xxxx.xxxx, 1xxx Wien, E-Straße, vom 30. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vom 9. November 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
…dass deren Anschaffungskosten der privaten Lebenssphäre zuzurechnen sind. Der Verwaltungsgerichtshof hat in diesen beiden Fällen, wo Lehrer mit dem Unterrichtsfach "Deutsch" betroffen waren, zwar eingeräumt, dass sich ein Lehrer, will er seine Berufspflichten gewissenhaft erfüllen, im Besonderen auch mit neueren literarischen Erscheinungen vertraut machen muss…
…mit der Begründung, der Mediationskurs sei keine berufsspezifische Fortbildung, da er keine Kenntnisse oder Fertigkeiten in dem von der Bw. ausgeübten Beruf als Lehrer vermittle, sondern eine eigene Mediationsausbildung darstelle, deren Absolvierung zwar natürlich für die Ausübung des Berufes von Nutzen sein könne, aber keinesfalls…