…Einkommensteuer 2005 bis 2007 gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültig veranlagt. Mit selben Datum wurden Bescheide über die Festsetzung von Anspruchzinsen für die Jahre 2005 und 2006 erlassen. Das Finanzamt wertete die berufungsgegenständliche Vermietungstätigkeit sinngemäß mit der Begründung als Liebhabereibetätigung, ein vorzeitiger Fremdmittelabbau sei hinreichend…
…Ein Ansatz von 3% (sowohl für die Wohnung als auch für die Garage) wird aber als ausreichend angesehen. 2) Instandhaltung/Instandsetzung und Kosten der Verwaltung In der überarbeiteten Prognoserechnung wurde erst ab dem Jahr 2010 für Instandhaltung/Instandsetzung ein jährlicher Abschlag von 0,5% der…
…angeschlossenen Berechnungsblatt, das einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet, zu entnehmen. 2) Die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2002 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 3) Die Berufung gegen den Bescheid über die Abweisung eines Aussetzungsantrages vom 14. August…
…mit Vorlagebericht vom 8. Juli 2009 zur Entscheidung vorgelegt. C) Rechtlich ist hiezu Folgendes auszuführen: Im Zusammenhang mit der strittigen Einkommensteuer- bzw. Anspruchszinsennachforderung für das Jahr 2002 ergingen seitens des Finanzamtes zwei Abweisungsbescheide bezüglich der beantragten Aussetzung der Einhebung, jener vom 14. August 2008 bezüglich…
…daher spruchgemäß zu entscheiden. Die Erlassung auf § 295 Abs. 1 BAO gestützter (neuer) Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1999 und 2000 fällt somit in die Zuständigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz. 2. Anspruchszinsen Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus…
…so ist der Bescheid, mit dem er festgesetzt wurde, aufzuheben. Im Falle eines Erfolges der Berufung gegen die Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens kann somit ein Antrag auf Aufhebung des strittigen Säumniszuschlages gestellt werden. 2. Anspruchszinsen: Die Bestimmung des § 205 BAO betreffend die Verzinsung für Einkommen- und…
…für 2004 und 2005 die Wiederaufnahme der Verfahren verfügt wurde. Ferner wurden mit Bescheid vom 5.10.2006 die oben unter Punkt 2) dargestellten Anspruchszinsen 2004 festgesetzt. Schließlich wurden mit Bescheiden vom 9.10.2006 Säumniszuschläge in Höhe von 149,85 € (betreffend Umsatzsteuer 2002…
…Vorschlag des steuerlichen Vertreters nichts Substantielles entgegnet werden kann, wird diesbezüglich diesem Vorschlag gefolgt. Zuschätzung im Ausmaß von lediglich 25% und nicht wie die Betriebsprüfung 50%. Auch diese Berechnungsgrundlagen und Wertermittlungen sind den angeschlossenen Beilagen zu entnehmen. 2.) Anspruchszinsen für die Jahre 2000, 2001, 2002…
…die einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bilden, zu entnehmen. 2) Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2005 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge kurz Bw) war in den berufungsgegenständlichen Zeiträumen neben seinem Fachhochschulstudium als…
…entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Anspruchszinsenbescheide sind zwar mit Berufung anfechtbar. Der Zinsenbescheid ist aber an die im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden. Gemäß § 252 Abs. 1 iVm Abs. 2 BAO kann ein Bescheid…
…Gattin ausgewiesenen Beträge. Somit waren die im Schätzungswege ermittelten Daten zu beachten. Da diese jedenfalls unter dem maßgeblichen Grenzbetrag von 4.400 Euro liegen, war diesem Berufungsbegehren stattzugeben. 2.) Anspruchszinsen 2003: Gem. § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus…
…von Sonderausgaben möglich. Gegen die Anerkennung der negativen Einkünfte, wie sie in der Berufungsvorentscheidung vorgenommen wurde, bestehen seitens des Unabhängigen Finanzsenates keine Bedenken. Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2001 war daher insgesamt teilweise stattzugeben. 2. Anspruchszinsen Gemäß § 205 Abs. 1 BAO i.d.F. BGBl…
…9.2008, 2007/15/0175). Die Ansprüche auf Anspruchszinsen entstehen als objektive Rechtsfolge aber auch unabhängig von einem allfälligen Verschulden der Abgabenbehörde an einer späten Abgabenfestsetzung (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, 3. Auflage, § 205 Anm. 2). Anspruchszinsenbescheide sind grundsätzlich mit Berufung anfechtbar. Der…
…Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende der folgenden Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen ,das einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet. 2) Die Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war von 1.1…
…2.528,60 --------------------------------------------- Dividende------------1,49 Summe------------116.117,02----------------------------182.877,55----------------Differenz 66.760,53 Die Einlage an Einkommensteuer und Anspruchszinsen für 2006 ist nicht betriebsnotwendig, da sie der Abdeckung einer privaten Steuerschuld diente. Im nunmehr streitgegenständlichen Bescheid über die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides…
…Es besteht daher nach Ansicht der Referentin kein Zweifel daran, dass ab 30. November 2004 die faktische Nutzungsmöglichkeit (und auch tatsächliche Nutzung) durch Herrn R gegeben war. Der Berufung war spruchgemäß stattzugeben. 2) Anspruchszinsen Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer…
…da der Sachverhalt ausreichend geklärt ist. Eine mündliche Verhandlung wurde nicht durchgeführt, da der diesbezügliche Antrag mit Schreiben vom 22. Februar 2012 zurückgenommen wurde. 2) Anspruchszinsen Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen…
…Juni 2006, jedoch vor Ergehen der Berufungsvorentscheidung vom 1. August 2006 eingebracht wurde, ist dieser Vorlageantrag wirksam. 2) Zu den Anspruchszinsen: Gemäß § 205 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) in der im gegenständlichen Fall anzuwendenden Fassung des BGBl. I 2001/59 sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und…
…festzusetzen. Auf Antrag des Abgabenpflichtigen sind Anspruchszinsen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als der Differenzbetrag (Abs. 1) Folge eines rückwirkenden Ereignisses (§ 295a) ist und die Zinsen die Zeit vor Eintritt des Ereignisses betreffen (§ 205 Abs. 6 BAO). Gemäß § 252 Abs. 2 BAO kann ein Bescheid…
…BAO³, § 273 Tz 12 und Tz 15 sowie § 274 Tz 2). III) Anspruchszinsenbescheide 2002 und 2003 Berufung wurde auch gegen die Anspruchszinsenbescheide 2002 und 2003 erhoben. Gemäß § 205 Abs. 1 erster Satz BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftssteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter…