…Einkommensteuer 2005 bis 2007 gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültig veranlagt. Mit selben Datum wurden Bescheide über die Festsetzung von Anspruchzinsen für die Jahre 2005 und 2006 erlassen. Das Finanzamt wertete die berufungsgegenständliche Vermietungstätigkeit sinngemäß mit der Begründung als Liebhabereibetätigung, ein vorzeitiger Fremdmittelabbau sei hinreichend…
…Ein Ansatz von 3% (sowohl für die Wohnung als auch für die Garage) wird aber als ausreichend angesehen. 2) Instandhaltung/Instandsetzung und Kosten der Verwaltung In der überarbeiteten Prognoserechnung wurde erst ab dem Jahr 2010 für Instandhaltung/Instandsetzung ein jährlicher Abschlag von 0,5% der…
…auf welchen Sachverhalt er sich stützt, ist mit Rechtswidrigkeit behaftet, sodass auch dieser Bescheid aufzuheben war. 2) Anspruchszinsenbescheide 2001 und 2002: Anspruchszinsenbescheide sind an die im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden. Wegen der genannten Bindung sind Zinsenbescheide…
…angeschlossenen Berechnungsblatt, das einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet, zu entnehmen. 2) Die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2002 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 3) Die Berufung gegen den Bescheid über die Abweisung eines Aussetzungsantrages vom 14. August…
…mit Vorlagebericht vom 8. Juli 2009 zur Entscheidung vorgelegt. C) Rechtlich ist hiezu Folgendes auszuführen: Im Zusammenhang mit der strittigen Einkommensteuer- bzw. Anspruchszinsennachforderung für das Jahr 2002 ergingen seitens des Finanzamtes zwei Abweisungsbescheide bezüglich der beantragten Aussetzung der Einhebung, jener vom 14. August 2008 bezüglich…
…daher spruchgemäß zu entscheiden. Die Erlassung auf § 295 Abs. 1 BAO gestützter (neuer) Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1999 und 2000 fällt somit in die Zuständigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz. 2. Anspruchszinsen Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus…
…so ist der Bescheid, mit dem er festgesetzt wurde, aufzuheben. Im Falle eines Erfolges der Berufung gegen die Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens kann somit ein Antrag auf Aufhebung des strittigen Säumniszuschlages gestellt werden. 2. Anspruchszinsen: Die Bestimmung des § 205 BAO betreffend die Verzinsung für Einkommen- und…
…2. 2008, 2005/13/0039; VwGH 27. 3. 2008, 2008/13/0036; VwGH 29. 7. 2010, 2008/15/0107). Eine rechtskräftige Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung wird vom Gesetz nicht verlangt (vgl. VwGH 27. 3. 2008, 2008/13/0036). Wegen der Bindung der Anspruchszinsenbescheide an die zugrunde…
…für 2004 und 2005 die Wiederaufnahme der Verfahren verfügt wurde. Ferner wurden mit Bescheid vom 5.10.2006 die oben unter Punkt 2) dargestellten Anspruchszinsen 2004 festgesetzt. Schließlich wurden mit Bescheiden vom 9.10.2006 Säumniszuschläge in Höhe von 149,85 € (betreffend Umsatzsteuer 2002…
…und des Bundesfinanzgerichtes). Die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2021, in der lediglich die Richtigkeit des diesem Bescheid zugrundeliegenden Feststellungsbescheides hinsichtlich der Qualifikation der Einkünfte bestritten wurde, war daher als unbegründet abzuweisen. 2) Anspruchszinsen 2021 Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer…
…einbringt, die fehlende Zustellung (Ritz, BAO5, § 7 ZustellG Tz. 7). C 2.) Anspruchszinsen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für…
…Vorschlag des steuerlichen Vertreters nichts Substantielles entgegnet werden kann, wird diesbezüglich diesem Vorschlag gefolgt. Zuschätzung im Ausmaß von lediglich 25% und nicht wie die Betriebsprüfung 50%. Auch diese Berechnungsgrundlagen und Wertermittlungen sind den angeschlossenen Beilagen zu entnehmen. 2.) Anspruchszinsen für die Jahre 2000, 2001, 2002…
…die einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bilden, zu entnehmen. 2) Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2005 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge kurz Bw) war in den berufungsgegenständlichen Zeiträumen neben seinem Fachhochschulstudium als…
…entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Anspruchszinsenbescheide sind zwar mit Berufung anfechtbar. Der Zinsenbescheid ist aber an die im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden. Gemäß § 252 Abs. 1 iVm Abs. 2 BAO kann ein Bescheid…
…zusammen. Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2010 wurden aufgrund eines Berechnungsfehlers des Finanzamtes die Einkünfte aus der Vermietung ***2*** fälschlicherweise mit 5.184,65 Euro berücksichtigt. Diese sind daher auf 3.789,61 Euro zu korrigieren. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 3.1.2 Anspruchszinsen Gemäß …
…Wien 8/16/17, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 15. Jänner 2013 betreffend Einkommensteuer 2007 und über 2.) die Beschwerde vom 08. September 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, nunmehr Finanzamt Österreich, betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2007, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
…2003 und 2004 war daher als unbegründet abzuweisen. 2) Anspruchszinsen für die Jahre 2002 bis 2004: Hinsichtlich der Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide für die Jahr 2002 bis 2004 ist Folgendes auszuführen: Ein Anspruchszinsenbescheid ist an die im Spruch des zugrundeliegenden Abgabenbescheides ausgewiesene Nachforderung oder Gutschrift…
…Gattin ausgewiesenen Beträge. Somit waren die im Schätzungswege ermittelten Daten zu beachten. Da diese jedenfalls unter dem maßgeblichen Grenzbetrag von 4.400 Euro liegen, war diesem Berufungsbegehren stattzugeben. 2.) Anspruchszinsen 2003: Gem. § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus…
…Einkommensteuerbescheide nicht möglich. Die vom Bf erhobenen Einwendungen richten sich gegen die Feststellungsbescheide, die nur im Beschwerdeverfahren gegen die Feststellungsbescheide wirksam vorgebracht werden können. Die Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide ist daher als unbegründet abzuweisen. 2) Anspruchszinsenbescheide 2008 bis 2010 Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind…
…von Sonderausgaben möglich. Gegen die Anerkennung der negativen Einkünfte, wie sie in der Berufungsvorentscheidung vorgenommen wurde, bestehen seitens des Unabhängigen Finanzsenates keine Bedenken. Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2001 war daher insgesamt teilweise stattzugeben. 2. Anspruchszinsen Gemäß § 205 Abs. 1 BAO i.d.F. BGBl…