…diese übe ich jedoch nicht in diesen Organisationen, bei deren Veranstaltungen/Kursen aus. Das dort generierte Wissen wende ich ausschließlich in von mir oder meinen Auftraggebern organisierten Kursen, Schulungen, Organisations- und Personalentwicklungs- und Beratungsaufträgen an, da hier die "Gewinnspanne" höher ist. Wie ersichtlich wurden alle…
…1.2001, 99/13/0249). Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung zum jeweiligen Zeitpunkt der Entstehung (Verausgabung) der jeweiligen Kosten muss aufgrund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden können (VwGH 7.10.2003, 2001/15/0085; Lenneis…
…oder aufgrund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände mit ziemlicher Sicherheit feststehen (Ruppe, UStG 19942, § 2 Tz 136) Ob eine Handlung ernsthaft der Vorbereitung künftiger Leistungen dient oder nicht, ist Tatfrage, für die die Regeln über die objektive Beweislast zum Tragen kommen (Ruppe, UStG 19942…
…Es müssen vielmehr über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorliegen, aufgrund derer mit "ziemlicher Sicherheit" feststeht, dass eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet werden wird (vgl. VwGH 18. März 1997, 96/14/0045). Weiters setzt es voraus, (2) dass auch die äußeren Umstände die (Wieder-)Erzielung von Einnahmen…
…damit sind vor allem die Absetzungen für Abnutzung und Substanzverringerung (§§ 7 und 8 EStG 1988) gemeint. Aufwendungen, die vor der Erzielung (steuerpflichtiger) Einnahmen geleistet werden, stellen stets (vorweggenommene) Werbungskosten dar, sofern Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen und klar und…
…15. April 2002 dem Finanzamt verbindlich mitgeteilt, dass die aus der Vermietung des Geschäftslokales erzielten Umsätze steuerpflichtig behandelt werden würden. Damit stehe, wie in Rz 900 der UStRL 2000 gefordert, aus den angeführten, über eine Absichtserklärung hinausgehenden Umständen mit Sicherheit fest, dass der Bw. eine…
…18.3.1997, 96/14/0045). Dasselbe gilt auch für die Berücksichtigung von Vorsteuern: Bloße Absichtserklärungen oder die ins Auge gefasste Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften genügt nicht. Es müssen über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorliegen, aufgrund derer mit ziemlicher Sicherheit feststeht, dass eine unternehmerische…
…zumal sonstige über die bloße Absichtserklärung hinausgehende Umstände nicht als klar erwiesen anzunehmen sind. Streitjahr 2003 Auch bezüglich der erstmalig in der Berufung geltend gemachten, belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen in Höhe von € 700,00 aus dem Titel "Reinigung und Entsorgung" und der übrigen Aufwendungen…
…als Vermietungstätigkeit vorbereitende Handlungen oder sonstige über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände seien derzeit nicht bekannt. Der auf die Vermietung gerichtete Entschluss der Steuerpflichtigen müsse klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung treten und objektiv auch nachweisbar sein. Da die Errichtung eines Wohnhauses sowohl ausschließlich…
…dass zum Zeitpunkt der Errichtung dieses Ferienhauses die Absicht künftiger Vermietung nicht erkennbar bzw. nicht dokumentiert und auch nicht objektiv nachweisbar gewesen sei. Es seien weder bindende Vereinbarungen noch sonstige, über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorgelegen, die auf eine ernsthafte Absicht künftiger Vermietungen schließen ließen…
…ist zu schließen, dass im gegenständlichen Fall keine über eine Absichtserklärung hinausgehenden nach außen gerichteten Handlungen gesetzt wurden, anhand derer die Aufnahme einer Vermietungstätigkeit dokumentiert wäre. Somit konnte von der BP aufgrund der Umstände nicht mit "ziemlicher Sicherheit" feststehend angenommen werden, dass in Zukunft eine…
…Es müssen vielmehr über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorliegen, aufgrund derer mit ,ziemlicher Sicherheit' feststeht, dass eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet werden wird (vgl. VwGH 18.3.1997, 96/14/0045). Weiters setzt es voraus, (2) dass auch die äußeren Umstände die (Wieder-)Erzielung von Einnahmen…
…Aufwendungen, denen keine Einnahmen gegenüberstehen, können steuerlich nur ausnahmsweise dann Anerkennung finden, wenn die ernsthafte Vermietungsabsicht entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder diese aufgrund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände mit "ziemlicher Sicherheit" feststeht (vgl. VwGH 18.3.1997, 96/14/0045…
…Hinblick darauf, dass derzeit keinerlei über die Absichtserklärung des Bw. hinausgehende Umstände vorliegen, dass dieser seine Ausbildung im Rahmen einer in einem neuen Berufsfeld aufgenommenen Tätigkeit auch verwerten wird, können die geltend gemachten Aufwendungen vorläufig nicht (auch nicht teilweise) in Abzug gebracht werden. Sobald der…
…Vermietung statt. Werbungskosten könnten ausnahmsweise bereits vor Beginn der Einnahmenerzielung anfallen, jedoch müsse der auf die Vermietung des Objektes gerichtete Entschluss klar und deutlich nach außen in Erscheinung treten (bindende Vereinbarungen, sonstige, über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände). Dass eine Vermietungsabsicht seit der Umbauplanung bestehe, sei…
…Wesentlichen mit folgender Begründung als unbegründet abgewiesen: "Da demnach in den Streitjahren weder eine bindende Vereinbarung nach außen hin in Erscheinung getreten ist, noch aus der Aktenlage sonstige über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände als klar erwiesen angesehen werden können, konnte nicht als erwiesen angenommen werden…
…sonstige über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände als klar erwiesen angesehen werden können, konnte nicht als erwiesen angenommen werden, dass der Bw. bereits im Jahr 1999 oder zumindest in den Folgejahren bis einschließlich 2003 eine entsprechende Vermietungsabsicht gehabt hat. Somit erübrigt es sich auf die Ausführungen…
…sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände davon ausgegangen werden hätte können, dass es zu einer Projektverwirklichung mit künftiger Vermietung kommen wird. Der Bw. hätte bislang keine konkreten Schritte zur Verwirklichung des Projektes und/bzw. zur Erzielung von künftigen Einnahmen gesetzt, bzw. wäre weder die Mieterin…
…nur dann Berücksichtigung finden können, wenn die Absicht der künftigen Vermietung in einer bindenden Vereinbarung ihren Niederschlag gefunden hat oder es aus sonstigen über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststeht, dass eine Vermietung erfolgen wird. Nachdem seit den Bescheidzustellungen vom 6.2.2006…
…bestätigen. Die zwei EFH sind in ihrer Erscheinungsform somit auch der Nutzung für private Wohnzwecke der Gesellschafter als (notwendiges) Privatvermögen bzw. steuerneutrales Vermögen der Bw. zugänglich, dass notwendiges Privatvermögen bzw. steuerneutrales Vermögen der Bw. begründet. Mangels bindender Vereinbarungen und sonstige über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände…