…diese übe ich jedoch nicht in diesen Organisationen, bei deren Veranstaltungen/Kursen aus. Das dort generierte Wissen wende ich ausschließlich in von mir oder meinen Auftraggebern organisierten Kursen, Schulungen, Organisations- und Personalentwicklungs- und Beratungsaufträgen an, da hier die "Gewinnspanne" höher ist. Wie ersichtlich wurden alle…
…1.2001, 99/13/0249). Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung zum jeweiligen Zeitpunkt der Entstehung (Verausgabung) der jeweiligen Kosten muss aufgrund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden können (VwGH 7.10.2003, 2001/15/0085; Lenneis…
…oder aufgrund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände mit ziemlicher Sicherheit feststehen (Ruppe, UStG 19942, § 2 Tz 136) Ob eine Handlung ernsthaft der Vorbereitung künftiger Leistungen dient oder nicht, ist Tatfrage, für die die Regeln über die objektive Beweislast zum Tragen kommen (Ruppe, UStG 19942…
…er mit dem Mieter der Liegenschaft eine Vereinbarung dahin gehend getroffen hat (oder aus den über eine Absichtserklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststeht, dass er eine solche Vereinbarung abschließen wird), dass er den Umsatz steuerpflichtig behandeln und dem Mieter die darauf entfallende Umsatzsteuer gemäß …
…Es müssen vielmehr über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorliegen, aufgrund derer mit "ziemlicher Sicherheit" feststeht, dass eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet werden wird (vgl. VwGH 18. März 1997, 96/14/0045). Weiters setzt es voraus, (2) dass auch die äußeren Umstände die (Wieder-)Erzielung von Einnahmen…
…damit sind vor allem die Absetzungen für Abnutzung und Substanzverringerung (§§ 7 und 8 EStG 1988) gemeint. Aufwendungen, die vor der Erzielung (steuerpflichtiger) Einnahmen geleistet werden, stellen stets (vorweggenommene) Werbungskosten dar, sofern Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen und klar und…
…15. April 2002 dem Finanzamt verbindlich mitgeteilt, dass die aus der Vermietung des Geschäftslokales erzielten Umsätze steuerpflichtig behandelt werden würden. Damit stehe, wie in Rz 900 der UStRL 2000 gefordert, aus den angeführten, über eine Absichtserklärung hinausgehenden Umständen mit Sicherheit fest, dass der Bw. eine…
…18.3.1997, 96/14/0045). Dasselbe gilt auch für die Berücksichtigung von Vorsteuern: Bloße Absichtserklärungen oder die ins Auge gefasste Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften genügt nicht. Es müssen über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorliegen, aufgrund derer mit ziemlicher Sicherheit feststeht, dass eine unternehmerische…
…wenn die Absicht einer künftigen Vermietung mit bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder wenn aufgrund der sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände, mit ziemlicher Sicherheit feststeht, dass eine Vermietung erfolgen wird. Die ernsthafte Absicht zur Erzielung der Einnahmen (Vermietungsumsätze) muss klar erwiesen anzunehmen sein…
…die strittigen Vorsteuern aus den vorliegenden Erwerben und Aufwendungen steuerlich einer allenfalls beabsichtigten Vermietung zuzurechnen. Für den Nachweis der ernsthaften Absicht der späteren Einnahmenerzielung aus der Vermietung der Geschäftsausstattung müssen bereits bindende Vereinbarungen oder sonstige über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände als klar erwiesen angesehen werden…
…wenn die Tätigkeit objektiv Gewinne oder Einnahmenüberschüsse aussichtslos erscheinen lasst (VwGH 27.7.1994, 91/13/0222, ÖStZB 1995, 108) {Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz: Kommentar, 4. Auflage, § 2 Rz 57) Es bedarf der ernsthaften Absicht oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände, die objektiv nachweisbar sind…
…0038). Es müssen daher über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorliegen, aufgrund derer mit "ziemlicher Sicherheit" feststeht, dass eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet wird. Eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Beurteilung ihrer konkreten Ertragsaussichten ebenso wie einer Untersuchung daraufhin, ob sie durch die Absicht zur Erzielung…
…über die bloße Absichtserklärung hinausgehende Umstände dargelegt. Es ist damit insgesamt nicht erkennbar, inwiefern der strittige Gebäudeabbruch in einem Veranlassungszusammenhang mit (künftigen) Mieteinnahmen steht. Auf Grund des vorliegenden Kauf- und Tauschvertrages, insbesondere angesichts der in Pkt 1.3. verankerten Verpflichtung der Bf., die auf der…
…Hinblick auf die für den Zeitraum 2004 und 2005 behauptete Vermietungsabsicht ungewöhnlich und spreche daher gegen den Bestand einer Vermietungsabsicht in den letzten zwei der vier Streitjahre. Da bindende Vereinbarungen fehlten und es sonst an über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen gemangelt hätte, könne die Absicht…
…Jahreshälfte 2011 in einem vermietungsfähigen Zustand sein. Trotz Aufforderung im Schreiben vom 19.November 2010, die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände nachzuweisen, wurden keine diesbezüglichen Unterlagen vorgelegt. Vielmehr wurde in der diesbezüglichen Vorhaltsbeantwortung ausgeführt…
…zumal sonstige über die bloße Absichtserklärung hinausgehende Umstände nicht als klar erwiesen anzunehmen sind. Streitjahr 2003 Auch bezüglich der erstmalig in der Berufung geltend gemachten, belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen in Höhe von € 700,00 aus dem Titel "Reinigung und Entsorgung" und der übrigen Aufwendungen…
…als Vermietungstätigkeit vorbereitende Handlungen oder sonstige über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände seien derzeit nicht bekannt. Der auf die Vermietung gerichtete Entschluss der Steuerpflichtigen müsse klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung treten und objektiv auch nachweisbar sein. Da die Errichtung eines Wohnhauses sowohl ausschließlich…
…Unternehmer im Hinblick auf die von ihm auszuübende Option bereits vor der Ausführung des Umsatzes den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, ist dies nur dann möglich, wenn er darlegen kann (zB durch entsprechende Vorvereinbarungen mit zukünftigen Mietern oder anhand anderer über eine bloße Absichtserklärung hinausgehender Umstände)…
…dass zum Zeitpunkt der Errichtung dieses Ferienhauses die Absicht künftiger Vermietung nicht erkennbar bzw. nicht dokumentiert und auch nicht objektiv nachweisbar gewesen sei. Es seien weder bindende Vereinbarungen noch sonstige, über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorgelegen, die auf eine ernsthafte Absicht künftiger Vermietungen schließen ließen…
…ist zu schließen, dass im gegenständlichen Fall keine über eine Absichtserklärung hinausgehenden nach außen gerichteten Handlungen gesetzt wurden, anhand derer die Aufnahme einer Vermietungstätigkeit dokumentiert wäre. Somit konnte von der BP aufgrund der Umstände nicht mit "ziemlicher Sicherheit" feststehend angenommen werden, dass in Zukunft eine…