…geboren am XX.XX.XXXX abgewiesen. Begründet wurde der Bescheid mit dem Hinweis auf § 3 Abs 2 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967, wonach für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger seien, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes…
… 3 Abs. 1 in der im Berufungszeitraum geltenden Fassung haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus…
…Als Begründung wurde ausgeführt: "Gemäß § 3 Abs.1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der…
…Abs. 2 (idF vor dem AbgÄG 2004, BGBl. I Nr. 180/2004) gelten als Inländer im Sinne dieses Bundesgesetzes 1. österreichische Staatsbürger, es sei denn, dass sie sich länger als zwei Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne einen Wohnsitz im Inland zu haben. ................ 2…
…Abs. 2 (idF vor dem AbgÄG 2004, BGBl. I Nr. 180/2004) gelten als Inländer im Sinne dieses Bundesgesetzes 1. österreichische Staatsbürger, es sei denn, dass sie sich länger als zwei Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne einen Wohnsitz im Inland zu haben. ................ 2…
… 3 Abs. 1 FLAG 1967: Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im…
… 3 Abs. 1 FLAG 1967 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen…
… 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, in der ab 1.1.2006 gültigen Fassung, für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Mit Schriftsatz vom 19…
… 3 Abs. 1 FLAG in der für den genannten Zeitraum geltenden Fassung haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen…
…mit der Begründung ab, dass Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung…
…genommen habe. Diese Anmeldebescheinigung sei zugleich das Dokument der Bescheinigung des Daueraufenthaltes (Richtlinie 2004/38/EG). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8…
…November 2001 bis November 2002 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge in Höhe von insgesamt € 6.938,72 mit der Begründung rückgefordert, dass diese keine österreichische Staatsbürgerin sei, nicht mindestens drei Monate im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt gewesen sei und aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger…
…sich die Frage, ob weiterhin die Haushaltszugehörigkeit zum Haushalt des Vaters des Kindes gegeben ist, da dieser aufgrund seiner österreichischen Staatsbürgerschaft den Anspruch auf die Familienbeihilfe vermittelte. Da die Unterbringung im Frauenhaus nicht losgelöst vom Verhalten des Vaters des Kindes betrachtet werden kann, wird die…
…Gattin, sondern auch für den Stiefsohn zu tragen. Der Berufungswerber sei österreichischer Staatsbürger und als kaufmännischer Angestellter in Oberösterreich vollzeitlich beschäftigt. Unter der Berücksichtigung der Belastung durch die von ihm zu leistenden Alimentationszahlungen für seine Tochter aus erster Ehe würden der Familie nur ca. EUR…
…142/2004, vorgenommenen Änderung lautet: "(1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung…
…vom 6. März 2006 betreffend dem Auftrag dem angeführten Finanzamt einen in Österreich wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten bekannt zu geben entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw), ein österreichischer Staatsbürger, ist "X und hat seinen ständigen Wohnsitz in Triesen im Fürstentum Liechtenstein. Mit…
…Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Für das Kind Ph., welches am 18.4.1996 geboren ist, wurde von April 1996 bis August 2002 seitens des Bw., der österreichischer Staatsbürger ist und mit einer slowakischen Staatsbürgerin verheiratet ist, Familienbeihilfe bezogen (BA 6f, DB7 Abfrage)…
…a Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre minderjährigen Kinder. Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben gemäß § 3 Abs. 1 FLAG in der seit 1.1.2006 geltenden Fassung nur dann…
…2005, BGBl.Nr. 100/2005, in Kraft. Dem sei auch eine Novellierung des § 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 gefolgt. Demnach hätten Personen, die nicht österreichische Staatsbürger seien, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach § 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100…
…diese innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben. Ungeachtet dessen, dass sich laut Aktenlage keinerlei Anhaltspunkte dahingehend finden, auf Grund welcher Feststellungen das Finanzamt von einem Arbeitsverhältnis des Bw. ausgeht, ergibt sich die Einschränkung der Freizügigkeit slowakischer Staatsbürger aus Art…