…die nicht über einen Asylstatus verfügen, das Recht haben für sich und ihr Kind Familienbeihilfe zu beziehen. Tatsächlich besitzt mein Kind die österreichische Staatsbürgerschaft. Gemäß der Rsp des EuGH/OGH/BFG halte ich mich sohin seit der Geburt des Kindes in Ableitung von Art 20…
…geboren am XX.XX.XXXX abgewiesen. Begründet wurde der Bescheid mit dem Hinweis auf § 3 Abs 2 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967, wonach für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger seien, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes…
…sie hier unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind bzw. über ausreichende Existenzmittel und eine ausreichende Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügen." Der Bf. ist österreichischer Staatsbürger, seine Ehegattin slowakische Staatsbürgerin (Antrag Beih 1). Der inländische Wohnsitz des Bf. wurde 1996 durch die Polizei amtlich abgemeldet…
…auch nur: Finanzgericht) erwogen: Ausgehend vom Inhalt des vorgelegten Bemessungsaktes samt den darin einliegenden Urkunden und Schriftsätze sowie dem überzeugenden Vorbringen des Beschwerdeführers in seinen Eingaben wird seitens des Finanzgerichtes nachstehender Sachverhalt als erwiesen und entscheidungsrelevant festgestellt: Der Vater des alleinerbenden Beschwerdeführers war österreichischer Staatsbürger…
… 3 Abs. 1 in der im Berufungszeitraum geltenden Fassung haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus…
…Als Begründung wurde ausgeführt: "Gemäß § 3 Abs.1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der…
…Abs. 2 (idF vor dem AbgÄG 2004, BGBl. I Nr. 180/2004) gelten als Inländer im Sinne dieses Bundesgesetzes 1. österreichische Staatsbürger, es sei denn, dass sie sich länger als zwei Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne einen Wohnsitz im Inland zu haben. ................ 2…
…Abs. 2 (idF vor dem AbgÄG 2004, BGBl. I Nr. 180/2004) gelten als Inländer im Sinne dieses Bundesgesetzes 1. österreichische Staatsbürger, es sei denn, dass sie sich länger als zwei Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne einen Wohnsitz im Inland zu haben. ................ 2…
… 3 Abs. 1 FLAG 1967: Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im…
…und April 2012 bis Juli 2012 am 19. Juli 2013 ab. Begründend wurde auf § 3 Abs. 1 FLAG 1967 verwiesen und dass für Kinder, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen seien, nach § 3 Abs. 2 FLAG 1967 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn sie sich nach §…
Von 09/2008 bis 05/2010 stand der Bf. die FB nicht zu, weil sie und ihr Kind M. grundversorgt waren; Von 06/2010 bis 11/2010 stand der Bf. die FB nicht zu, weil sie und ihr Kind M. sich im Ausland (Mongolei/China…
… 3 Abs. 1 FLAG 1967 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen…
… 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, in der ab 1.1.2006 gültigen Fassung, für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Mit Schriftsatz vom 19…
… 3 Abs. 1 FLAG in der für den genannten Zeitraum geltenden Fassung haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen…
…mit der Begründung ab, dass Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung…
Ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger, der die gewerbliche Tätigkeit eines Filmcutters ausübt und der für deutsche Auftraggeber diese Tätigkeit tageweise auch in den Räumlichkeiten der deutschen Firmen durchführt, unterliegt mit den hierfür bezogenen Einkünften der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Denn die Nutzung von Räumlichkeiten…
Die Frage, ob ein international tätiger österreichischer Staatsbürger im Sinn von Artikel 4 des DBA-Polen in Polen oder in Österreich ansässig ist, muss darnach entschieden werden, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen) befindet. Der Umstand…
…Zeiträume, für die die Familienbeihilfe noch nicht bezogen wurde. Der Verzicht kann widerrufen werden. § 3 FLAG 1967 lautet: § 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl…
…883/2004 muss ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegen. Bei rein inländischen Sachverhalten ist sie daher genauso wenig anzuwenden wie bei rein ausländischen Sachverhalten. Die österreichische Staatsbürgerschaft alleine reicht als Bezugspunkt zu Österreich nicht aus, um die Anwendung der Verordnung auszulösen. Die Verordnung kommt daher nicht zur…
…genommen habe. Diese Anmeldebescheinigung sei zugleich das Dokument der Bescheinigung des Daueraufenthaltes (Richtlinie 2004/38/EG). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8…