…mit Erkenntnis 2005/15/0138 vom 24.9.2007 ausgesprochen, dass Kosten für eine medizinisch indizierte In-Vitro-Fertilisation wegen des grundsätzlich anzunehmenden öffentlichen Interesses der Gesellschaft an Kindern zu außergewöhnlichen Belastungen im steuerlichen Sinn führen können. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist allerdings ein lückenlos…
…dass die zu beurteilende Zuwendung nicht im Zusammenhang mit bestimmten Umsätzen des Zuschussempfängers und nicht auf Grund eines Leistungsaustausches zwischen der Bw. und dem Zuschussgeber, sondern im öffentlichen Interesse zur Förderung des steirischen Fremdenverkehrs gegeben wurde. Daraus folgt, dass die berufungsgegenständliche Subvention nicht umsatzsteuerbar ist…
…Demnach wurde der Zuschuss im angefochtenen Umsatzsteuerbescheid 2003 der Umsatzsteuer unterworfen und beträgt die darauf entfallende strittige Umsatzsteuer 2.414,25 €. In der Berufung bestritt die Bw. das Vorliegen eines Leistungsaustausches, da dessen Hingabe im öffentlichen Interesse, das kulturelle Angebot zu erweitern, gelegen sei…
…244 Abs. 3 zweiter Satz ZK eine Ermessensentscheidung erfolgen. Dabei ist sowohl das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Ausgabenausfällen als auch das des Beteiligten am Nichtvollzug der angefochtenen Entscheidung zu berücksichtigen. Insoweit kann auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass ein unvermögender Beteiligter nicht…
…sind gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Unter Billigkeit versteht die ständige Rechtsprechung die Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei, unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben. Nach Ansicht…
…Rechtsrichtigkeit. Gegen die Bescheidaufhebung spricht der Ausfall an Staatseinnahmen, was jedoch durch das öffentliche Interesse - also das der Gesamtheit der Bürger - an der materiell rechtsrichtigen Besteuerung jedes einzelnen relativiert wird. Gegen die Bescheidaufhebung spräche vordergründig die Verwaltungsökonomie, also die Vermeidung des mit der Bescheidaufhebung und…
…StrLNr. 109/99 werde aufrecht erhalten. Darin wird weiters ausgeführt, dass es nicht ausschließlich zivilrechtliche sohin private Interessen seien, die den Antrag auf Akteneinsicht begründen. Es sei nämlich das öffentliche Interesse in disziplinärer Hinsicht durch das verhalten des Steuerberaters berührt. Disziplinarvorschriften und Disziplinarmaßnahmen dienen dazu…
…stehe, spreche für das Vorliegen einer echten Subvention. Letztlich sollte die Subvention zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlichen Handeln anregen. In Ausübung ihm zustehenden Ermessens sah das Finanzamt von einer Berufungsvorentscheidung ab und schloss eine entsprechende Stellungnahme des Prüfers an, indem dieser ausführte, seines…
…30. September 2008, in der ausgeführt wird, dass sich die Abgabenschuld bereits durch Einzahlung eines Teilbetrages wieder vermindert habe. Es bestehe wohl ein öffentliches Interesse daran, dass Abgabenschuldigkeiten bezahlt würden, jedoch nicht daran Steuerpflichtige in die Insolvenz zu treiben. Welche Teilleistungen erbracht werden könne, ohne…
…Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch fest, Enteignung darf nur im öffentlichen Interesse erfolgen und muss mit Schadloshaltung des Vorbesitzers einhergehen. Ein öffentliches Interesse an der Enteignung unserer Gesellschaft ist nirgendwo erkennbar. Außerdem haben wir uns die Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorbehalten, weil die durch das…
…Leistungen zur Abdeckung von Verlusten vor. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, der Gesellschaftsteuerbescheid führe zu einer Ungleichbehandlung von Betriebskapital. Es sei kein öffentliches Interesse in der Ungleichbehandlung bzw. Benachteiligung der Zuführung von Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften gegenüber den Personengesellschaften gegeben. Es gehe nicht an…
…bin daher zur Rechtsdurchsetzung gezwungen, die Betrugsanzeige zu erstatten und mich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anzuschließen. Mit Erstattung der Strafanzeige liegt aber ein zwingendes öffentliches Interesse zur Offenbarung der ersuchten Auskünfte vor. Eine entschiedene Sache des Auskunftsbegehrens liegt somit nicht vor. Bei den begehrten Auskünften…
…orientieren gehabt. Die negativen Folgen des Haftungsbescheides würden sowohl dem berechtigten Interesse des Bescheidadressaten als auch dem öffentlichen Interesse widersprechen und sei von der Behörde hinsichtlich des ihr eingeräumten Spielraums nicht im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9…
…Eislaufplatz und verschiedene Freizeiteinrichtungen". An der Errichtung und Gestaltung des Platzes habe daher ein "gesteigertes öffentliches Interesse" bestanden. Der geltend gemachte Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten der Anlage (für das Streitjahr 2003: 48.400 €) stehe der Gemeinde somit nicht zu (Tz 2 des Prüfungsberichtes zu…
…dass eine erhebliche Härte vorliege, die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet sei und was das Ermessen betreffe, die Erfüllung des Zwangsausgleiches im öffentlichen Interesse gelegen sei. Dazu komme noch, dass der Strafaufhebungsgrund der Selbstanzeige von der Gewährung einer Zahlungserleichterung in der beantragten Form abhänge. Das…
…zu können. Die Geltung dieser Grundsätze im Abgabenverfahren ist verfahrenszweckadäquat, weil die Besteuerungsaufgaben im öffentlichen Interesse erfüllt werden und ein besonderes öffentliches Interesse an der sachlichen Richtigkeit der behördlichen Entscheidungen über die Besteuerung besteht. Bei Abgabenansprüchen ist Rechtsprätendent für den Abgabengläubiger die Abgabenbehörde. Sie trägt…
…ist dabei die Bedeutung des berechtigten Interesses des Bw. beizumessen, nicht zur Haftung für Abgaben herangezogen zu werden, deren Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner feststeht und deren Nichtentrichtung durch ihn verursacht worden ist. Dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" kommt die Bedeutung öffentliches Interesse an der Einhebung der Abgabe zu…
…Bescheide die Ermessensgrundsätze des § 20 BAO richtig angewendet hat oder nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Parteien" und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung von "öffentliches Interesse, insbesondere an der Einbringung der…
…auch öffentliche Interessen berührt werden bzw. neben dem Privatinteresse auch ein öffentliches Interesse an der mit der Eingabe verfolgten Angelegenheit besteht (VwGH 5.7.1999, 96/16/0165-0168, VwGH 21.1.1998, 97/16/0446 u.a.m). Selbst das Vorliegen öffentlicher Interessen in…
…ein Entscheidung nach § 20 BAO, unter Abwägung der Zweckmäßigkeit (öffentliches Interesse an der Einbringung der Abgaben) und Billigkeit (berechtigte Interessen der Partei) zu treffen. Dabei habe auch besonders der Aspekt von Wiedergutmachungsschritten des in sozialer und gesundheitspolitischer Hinsicht entstandenen Schadens Berücksichtigung zu finden. Vom Bf…