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UFSF RV/0072-F/06Bei Überschreiten der vorgeschriebenen Studiendauer pro Studienabschnitt plus einem Toleranzsemester entfällt der Anspruch auf Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2006

…dann anzunehmen sei, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, könne einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Laut vorstehend…

UFSW RV/0133-W/08Bei Überschreiten der vorgeschriebenen Studiendauer pro Studienabschnitt plus einem Toleranzsemester entfällt der Anspruch auf Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2008

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr." In der dagegen gerichteten Berufung brachte…

UFSL RV/0597-L/08Verlängerung der Studienzeit wegen Krankheit (3 Monate vollständige Studienbehinderung?)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2009

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…

UFSW RV/2028-W/03Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2004

…nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Gemäß § 2…

UFSL RV/0295-L/07Familienbeihilfe, wenn das Studium in der Nachfrist eines Semesters beendet wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2008

…Für diese Rechtsmeinung spricht, dass gemäß der oben zitierten Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 u.a. bei Universitätsstudien eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird. Damit hat aber…

UFSW RV/1117-W/04Studienwechsel nach dem dritten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2010

…Studienförderungsgesetzes (StudFG) 1992, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. ... Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG…

UFSI RV/0062-I/05Erziehung eines Kindes als Studienverhinderungsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2006

…vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreiten. Beim Studium der [Studienrichtung] betrage der erste Studienabschnitt drei Semester. Unter Berücksichtigung des Toleranzsemesters ende der Familienbeihilfenanspruch daher im gegenständlichen Fall mit Ende [Monat] 2004. Neuerlich wurde festgehalten, dass das Studium von der Tochter…

UFSS RV/0679-S/08Volontariat mangels Prüfungen und Schulungen keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2009

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Der Begriff "Berufsausbildung" ist im Familienlastenausgleichsgesetz selbst nicht erläutert. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen darunter jedenfalls alle Arten schulischer oder…

UFSW RV/3847-W/08Nichtanerkennung von Familienbeihilfe auf Grund von Studienzeitüberschreitungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2010

…sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder…

UFSW RV/1238-W/06Zweitstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

…vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 24. Oktober 2000, 95/14/0119 ausgeführt, dass die Frage, ob für einen bestimmten (in der Vergangenheit…

UFSF RV/0402-F/02Familienbeihilfenbezug bis zum Abschluss der ersten Diplomprüfung - Berechnung der Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2003

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…

UFSW RV/0258-W/06Nichtgewährung der Familienbeihilfe; Überschreiten eines Studienabschnittes mit Diplomprüfung um mehr als das Toleranzsemester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2006

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…

UFSL RV/0235-L/04Familienbeihilfe, wenn Studienzeit überschritten wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2006

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…

UFSW RV/2375-W/09Berechnung der Anspruchssemester nach Studienabschnitten;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2009

…der finanziellen Unterstützung auch Erwartungen im Hinblick auf den tatsächlichen Abschluss derartiger Ausbildungen verbunden seien und die Beihilfe daher nur für die vorgesehene Ausbildungszeit einschließlich einer bestimmten Toleranzfrist gewährt werde, sei nur natürlich. Es sei aber normiert, dass bei Überschreitung der vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt…

UFSS RV/0604-S/09Verlängerung der Studienzeit bei Auslandsstudium (Erasmusaufenthalt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2011

…der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß Die gesetztliche Regelung legt fest, dass eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschritten wird. Als "vorgesehene Studienzeit pro…

UFSL RV/0454-L/06Studienzeitverlängerung, wenn eine Wiederholung der Übung in der vorgesehenen Studienzeit nicht mehr angeboten wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2007

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…

UFSG RV/0094-G/06Bei Änderung des Studienplanes (Anglistik und Amerikanistik) keine Verlängerung der Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2006

…im 2.Studienabschnitt allerdings von ursprünglich 4+1 (=5) auf 5+2 (=7) Semester angehoben. Daraus ergab sich für mich die logische Konsequenz, dass meine Tochter ihr Studium bis Ende des Sommersemesters 2006 abschließen darf, und dies also den Rahmen der vorgeschriebenen Studiendauer nicht überschreitet…

UFSW RV/1414-W/05Studienplanwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2011

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreiten. Nach Ansicht des Finanzamtes hätte die Tochter der Bw. den ersten Studienabschnitt der betriebenen Studienrichtung im SS 1999 abschließen müssen, damit der Anspruch auf Familienbeihilfe ab Oktober 1999 weiter gegeben wäre…

UFSW RV/0626-W/03Studienwechsel nach dem dritten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…

UFSL RV/0757-L/08Ein im Rahmen eines Auslandsstudiums absolviertes und anrechenbares Volontariat stellt eine Zeit der Berufsausbildung dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2009

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Gegenstand des vor dem Unabhängigen Finanzsenat anhängigen Verfahrens bildet die Rückforderung der Familienbeihilfe inklusive der Kinderabsetzbeträge von April 2007 bis einschließlich…