…dieses Guthaben gemäß § 215 Abs. 2 BAO zur teilweisen Tilgung der beim Finanzamt für den 6.,7.,15. Bezirk in Wien bestehenden Abgabenschuldigkeiten des Bw. verwendet wird. Die Überrechnung erfolgte am 7. Oktober 2004. Mit Antrag vom 31. Jänner 2005 hat der Bw. einen Antrag…
…Juli 2011, mit dem ein am 25.5.2011 eingebrachter Antrag betreffend Überrechnung eines Guthabens abgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Laut Eintragungen im Firmenbuch zu FN 0000 wurde die Berufungswerberin mit Gesellschaftsvertrag vom 17.6.2004 nach englischem Recht gegründet…
…resultierende Guthaben am Abgabenkonto der Miteigentümergemeinschaft entstand im vorliegenden Fall unbestritten tatsächlich erst am 3. März 2004, sodass die zwar zeitgerecht beantragte Überrechnung nach der Bestimmung des § 211 Abs. 1 lit. g BAO erst zu einer mit 3. März 2004 wirksamen Tilgung der mit einem…
…Überrechnung nach § 215 Abs. 2 BAO eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, die keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung begründet. Vielmehr sind davon alle Steuerpflichtigen mit einem Abgabenguthaben bei einem Finanzamt, dem eine Abgabenschuldigkeit bei einem anderen Finanzamt gegenübersteht, gleichermaßen betroffen. Dass durch die Verwendung des Guthabens…
…verwenden sind, sind sie nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. § 239 Abs. 1 BAO: Die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4…
…Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde des Bundes hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Strittig ist im gegenständlichen Fall die Frage, ob der gemeinsam mit der Berufung gegen den Haftungsbescheid gestellte Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO der Überrechnung des Guthabens vom…
…Festsetzungen der bezeichneten Umsatzsteuervorauszahlungen bereits entdeckt und dies dem Anzeiger auch bekannt und zum Anderen ist durch die am 28. Juni 2002 tatsächlich auf dem Abgabenkonto verbuchte Überrechnung eines Betrages von € 7.354,62 keine den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung im Sinne des § 29 Abs…
… 211 Abs. 1 lit. g BAO bei einer Überrechnung eines Guthabens eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen Abgaben - im Falle eines früher entstandenen Guthabens - erst am Tag der nachweislichlichen Antragstellung als entrichtet gelten, war im gegenständlichen Fall die am 27. August 2001 in Höhe…
…am 21.10.2003 zu dem zur Überrechnung beantragten Guthaben führte, war dessen Entstehung für die Fälligkeit 15.9.2003 verspätet. Mit Schreiben vom 16.4.2004, Postaufgabe 19.4., stellte die Bw. gemäß § 276 BAO fristgerecht einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch…
…die weiteren Ausführungen aufzeigen, nicht notwendig war. Über eine Abgabennachsicht ist auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (VwGH 18.11.1991, 90/15/0089). Im gegenständlichen Fall wurden die Abgabenforderungen durch Überrechnung eines Guthabens des Bw. beim Finanzamt X…
…24-26, 1050 Wien im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung für Juni 2002, einen Antrag auf Überrechnung ihres Guthabens in der Höhe von €: 20.540,88 auf ihr Konto beim Hauptzollamt Wien mit Fälligkeitsdatum 16. August 2002 gestellt zu haben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Dezember 2002…
…sei, wenn bis zum Fälligkeitstag eine richtige Umsatzsteuervoranmeldung vorliege und die Zahllast entrichtet werde. Sicherheitshalber habe er seinen Chef gefragt, ob er dies so machen könne. Dieser habe ihm geantwortet, dass für die Durchführung einer Überrechnung ein entsprechendes Guthaben am Finanzamtkonto vorhanden sein müsse, was…
…zum 15.9.2008 fälligen Selbstbemessungsabgaben entrichtet wurden. Der offene Differenzbetrag wurde durch die bereits zum 10.9.2008 wirksame Überrechnung eines weiteren Guthabens vom Geschäftspartner der Berufungswerberin abgedeckt. Insgesamt gesehen erfolgte die Festsetzung des gegenständlichen Säumniszuschlages daher zu Recht, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. …
… 211 Abs. 1 lit. g BAO gelten Abgaben bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung des Guthabens, als entrichtet. Der Überrechnungsantrag wurde vom Geschäftspartner der Berufungswerberin erst am…
…von der P-GmbH am 15. Dezember 2003 ein Antrag auf Überrechnung eines Guthabens erfolgt sei. Das bestehende Guthaben sei durch Festsetzung von Steuerbeträgen durch das zuständige Finanzamt bei der P-GmbH im Jänner aufgebraucht worden. Der Überrechnungsantrag sei beim Vertragspartner im Jänner 2004 zurückgewiesen…
…Frau Mag. P. irrtümlich davon ausgegangen, dass für die Überrechnung eines Guthabens der P-GmbH ein Umbuchungs- bzw. Überrechnungsantrag der Bw. ausreichend sei. Nach Entdecken dieses Irrtums wäre unverzüglich der Überrechnungsantrag von der P-GmbH nachgereicht worden. Zur Rechtslage stellte die Bw. klar, dass nach…
…1,500.000,00 entrichtet. Auf dem Zahlungsbeleg befindet sich der Vermerk "acto Zahlung" und der handschriftliche Vermerk "Saldo". Am 5. März 1992 wurden ÖS 130,343.082,00 entrichtet (Überrechnung eines Guthabens der X-AG). Die Gutschriften wurden vom Finanzamt am 13. Dezember 1990…
…Zeitpunktes des Wirksamwerdens der Überrechnung beim Überrechnungsempfänger führte die Bw. aus, dass § 211 Abs. 1 lit. g BAO ausschließlich die Frage regeln würde, an welchem Tag bei Umbuchung oder Überrechnung eines Guthabens Abgaben als entrichtet gelten würden. Trotz dieser Bestimmung, wonach eine Abgabenschuldigkeit am Tag…
…sowie der Überrechnung eines Guthabens vom persönlichen Abgabenkonto des Berufungswerbers, welches aus der Veranlagung zur Einkommensteuer 2002 resultierte, gingen bis zum 31.12.2004 insgesamt € 6.048,67 am Abgabenkonto der OEG ein. Die gesamte Haftungsschuld betrug € 23.006,39. Hinsichtlich eines Teilbetrages…
…Zahllast in derselben Höhe durch das Finanzamt festgesetzt, wobei für die Entrichtung eine Nachfrist bis zum 7. März 2003 eingeräumt wurde. Die Abgabenschuld wurde mittels Zahlungen vom 17. Juli 2003 und 24. Februar 2004 bzw. Überrechnung eines Guthabens vom 12. September 2003 (Buchungsabfrage vom 6.…