…dieses Guthaben gemäß § 215 Abs. 2 BAO zur teilweisen Tilgung der beim Finanzamt für den 6.,7.,15. Bezirk in Wien bestehenden Abgabenschuldigkeiten des Bw. verwendet wird. Die Überrechnung erfolgte am 7. Oktober 2004. Mit Antrag vom 31. Jänner 2005 hat der Bw. einen Antrag…
…Juli 2011, mit dem ein am 25.5.2011 eingebrachter Antrag betreffend Überrechnung eines Guthabens abgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Laut Eintragungen im Firmenbuch zu FN 0000 wurde die Berufungswerberin mit Gesellschaftsvertrag vom 17.6.2004 nach englischem Recht gegründet…
…resultierende Guthaben am Abgabenkonto der Miteigentümergemeinschaft entstand im vorliegenden Fall unbestritten tatsächlich erst am 3. März 2004, sodass die zwar zeitgerecht beantragte Überrechnung nach der Bestimmung des § 211 Abs. 1 lit. g BAO erst zu einer mit 3. März 2004 wirksamen Tilgung der mit einem…
…Überrechnung nach § 215 Abs. 2 BAO eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, die keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung begründet. Vielmehr sind davon alle Steuerpflichtigen mit einem Abgabenguthaben bei einem Finanzamt, dem eine Abgabenschuldigkeit bei einem anderen Finanzamt gegenübersteht, gleichermaßen betroffen. Dass durch die Verwendung des Guthabens…
…verwenden sind, sind sie nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. § 239 Abs. 1 BAO: Die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4…
…werde die Erteilung eines Abrechnungsbescheides beantragt. ---//--- Mit Abrechnungsbescheid vom 01.02.2018 stellte das Finanzamt fest, dass die Verrechnung rechtmäßig erfolgt sei und führte begründend aus, dass dem am Buchungstag 29.09.2017 entstandenen Guthaben zwei Sicherstellungsaufträge vom 01.09.2015 über € 1.004…
…Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde des Bundes hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Strittig ist im gegenständlichen Fall die Frage, ob der gemeinsam mit der Berufung gegen den Haftungsbescheid gestellte Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO der Überrechnung des Guthabens vom…
…Festsetzungen der bezeichneten Umsatzsteuervorauszahlungen bereits entdeckt und dies dem Anzeiger auch bekannt und zum Anderen ist durch die am 28. Juni 2002 tatsächlich auf dem Abgabenkonto verbuchte Überrechnung eines Betrages von € 7.354,62 keine den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung im Sinne des § 29 Abs…
…dass eine Abgabe nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet wurde. Diese Tathandlung besteht somit ausschließlich in der Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) der Selbstberechnungsabgaben bis zur angegebenen Frist (vgl. VwGH 5.4.2011, 2011/16/0080). Bei der erfolgten Überrechnung des Guthabens eines Abgabepflichtigen auf die…
… 211 Abs. 1 lit. g BAO bei einer Überrechnung eines Guthabens eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen Abgaben - im Falle eines früher entstandenen Guthabens - erst am Tag der nachweislichlichen Antragstellung als entrichtet gelten, war im gegenständlichen Fall die am 27. August 2001 in Höhe…
…Beschwerdeführerin (Bf.) die Überrechnung eines Betrages von € 25.000,00 auf das Abgabenkonto der steuerlichen Vertreterin Austria Treuhand Holding WP GmbH. ---//--- Das Finanzamt wies das Ansuchen mit Bescheid vom 02.08.2017 mit der Begründung ab, dass das Guthaben auf dem Abgabenkonto mittels Pfändung…
…setzt somit ein verfügbares Guthaben voraus (vgl VwGH 24.11.1987, 87/14/0097; 15.9.1999, 94/13/0061; 1.3.2007, 2005/15/0137). IV. Erwägungen 1. Entrichtungszeitpunkt 1.1. Die Tilgungswirkung auf dem Abgabenkonto, auf welches die Überrechnung eines Guthabens iSd …
…am 21.10.2003 zu dem zur Überrechnung beantragten Guthaben führte, war dessen Entstehung für die Fälligkeit 15.9.2003 verspätet. Mit Schreiben vom 16.4.2004, Postaufgabe 19.4., stellte die Bw. gemäß § 276 BAO fristgerecht einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch…
…die weiteren Ausführungen aufzeigen, nicht notwendig war. Über eine Abgabennachsicht ist auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (VwGH 18.11.1991, 90/15/0089). Im gegenständlichen Fall wurden die Abgabenforderungen durch Überrechnung eines Guthabens des Bw. beim Finanzamt X…
…24-26, 1050 Wien im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung für Juni 2002, einen Antrag auf Überrechnung ihres Guthabens in der Höhe von €: 20.540,88 auf ihr Konto beim Hauptzollamt Wien mit Fälligkeitsdatum 16. August 2002 gestellt zu haben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Dezember 2002…
…Antrag auf Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben dem Abgabepflichtigen gegenüber der Abgabenbehörde erwachsenden Erledigungsanspruch mit dem Instrument der Säumnisbeschwerde als nicht verfolgbar (zur Verbuchung des angemeldeten Überschusses als Gutschrift bei der Umsatzsteuer vgl. VwGH 22.06.2001, 2001/13/0146; zur Rückzahlung eines Guthabens vgl…
…sei, wenn bis zum Fälligkeitstag eine richtige Umsatzsteuervoranmeldung vorliege und die Zahllast entrichtet werde. Sicherheitshalber habe er seinen Chef gefragt, ob er dies so machen könne. Dieser habe ihm geantwortet, dass für die Durchführung einer Überrechnung ein entsprechendes Guthaben am Finanzamtkonto vorhanden sein müsse, was…
…Steuernummer, vom 08.09.2016, mit denen die Anträge vom 17.08.2016 auf Umbuchung/Überrechnung eines Guthabens abgewiesen wurde, beschlossen: Der Vorlageantrag vom 18.09.2019 wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…(B-GmbH) ein Antrag auf Überrechnung eines Guthabens in Höhe von € 200.000,00 auf das Abgabenkonto ****** eingebracht. Am 4.5.2016 wurde aufgrund des Antrages vom 15.12.2015 ein Betrag in Höhe von € 118.119,21 antragsgemäß überrechnet und zugleich ein…
…zum 15.9.2008 fälligen Selbstbemessungsabgaben entrichtet wurden. Der offene Differenzbetrag wurde durch die bereits zum 10.9.2008 wirksame Überrechnung eines weiteren Guthabens vom Geschäftspartner der Berufungswerberin abgedeckt. Insgesamt gesehen erfolgte die Festsetzung des gegenständlichen Säumniszuschlages daher zu Recht, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. …