…sei es grundsätzlich für einen Schlossereibetrieb auf Grund der Lärmbelästigung nicht einfach, geeignete Betriebsräumlichkeiten zu finden. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die Berufungswerberin zwangsläufig im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1988 (aus sittlichen Gründen) zur Übernahme der Bürgschaft für den Erwerb…
…dem Bw. die Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechtes an der Liegenschaft EZ 528, Grundbuch Bu, vom Liegenschaftseigentümer K-H.K, gegen Übernahme einer Bürgschaft idHv. € 40.860,00 eingeräumt wurde. Unstrittig ist ebenfalls, dass die entgeltliche Überlassung des Fruchtgenusses an der Liegenschaft der Gebühr gemäß § 33…
…in Betracht kommt. Denn die Übernahme der Bürgschaften durch den Berufungswerber ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und diente wirtschaftlich in erster Linie dem Fortbestand der GesmbH (Auszahlung der Löhne lt. Aktenvermerk v. 25.5.2005, aufgenommen anlässlich eines Telefonates mit dem Berufungswerber). Gemäß § 34 Abs…
…Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach das Risiko, welches der Geschäftsführer im Falle der Übernahme einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten der Gesellschaft trägt, der Gesellschaftersphäre zuzuordnen ist und damit kein Indiz für ein Unternehmerwagnis im Bereich der Geschäftsführertätigkeit darstellt (vgl ua VwGH 21.10.2003, 2003/14/0076…
…Sittenordnung dieses Handeln gebieten. Bei der Beurteilung der zu lösenden Frage, ob für den Bw. eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme der Bürgschaft (als Bürge und Zahler) zu Gunsten des Sohnes bestanden hat, ist von folgendem unstrittigen Sachverhalt auszugehen: Den Kreditnehmern D.G. und M.B…
…Rz 4 zu § 880a), was nach Ansicht der Berufungsbehörde jedoch nicht die für eine Bürgschaftserklärung notwendige Akzessorität herzustellen vermag. Zutreffend dazu hat die Bw. noch ausgeführt, dass durch diese Vertragspassage der Garantin weder ein (darüber hinausgehendes) Recht auf Ablehnung der Zahlung noch irgendeine Richtigstellung eingeräumt…
…Gesellschafterin der Fa. J. GmbH und hatte auch die Stellung einer Gesellschafterin und Dienstnehmerin (Prokuristin) bei der Fa. D. GmbH inne, aus der sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezog. Dem Berufungsvorbringen zufolge betrachtet sie die Übernahme der Bürgschaft für Kredite der J. GmbH im Gegensatz…
…außergewöhnlichen Belastung selbst und eines allfälligen Sanierungsgewinnes zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt. Der Selbstbehalt beträgt je nach Einkommenshöhe 6 - 12% des Einkommens des Steuerpflichtigen (Abs. 4 leg. cit.). Strittig ist im Berufungsfall lediglich das Merkmal der Zwangsläufigkeit. Für die Übernahme einer Bürgschaft können nur sittliche Gründe…
…Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Zwangsläufig erwächst eine Belastung dem Steuerpflichtigen nach § 34 Abs. 3 leg.cit. dann, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Für die Übernahme einer Bürgschaft können stets nur sittliche Gründe maßgeblich sein. Tatsächliche Gründe kommen…
…ist nicht entscheidungsrelevant. Zur Frage der Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt Stellung genommen und immer wieder betont, dass die Übernahme einer Bürgschaft für Schulden einer GmbH durch einen (auch zu weniger als zu 50% beteiligten) Gesellschafter-Geschäftsführer und in weiterer…
…Altschulden des H. auch Bezug genommen. Die Übernahme einer Bürgschaft spricht somit bereits aus diesen Gründen gegen ein nach kaufmännischen Grundsätzen entsprechendes Verhalten des Bw., und kann nur im Zusammenhang mit dem Vorliegen von privaten bzw. persönlichen Gründen Erklärung finden. Durch die Anfragen an die…
…sollte, um einen Konkursantrag durch die Sozialversicherung abzuwenden. Vom steuerlichen Vertreter des Bw. wurde noch darauf hingewiesen, dass der Bw. dem Dienstgeber auch keine Darlehen zur Verfügung gestellt habe. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die Kosten aus der Übernahme einer Bürgschaft bzw…
…strittigen Bürgschaft möglich war. Es existierten aber weder tatsächliche, noch rechtliche, noch sittliche Gründe, die besagten Gesellschaftsanteile überhaupt zu erwerben. Vielmehr entschloss sich der Bw. freiwillig, an diesem MBO teilzunehmen, demnach zum Erwerb der erwähnten Gesellschaftsanteile verbunden mit der Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft zugunsten…
…0007; VwGH 2.3.1993, 93/14/0018). Die Übernahme einer Bürgschaft für Schulden einer GmbH durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer kann bei dessen Inanspruchnahme als Bürge zu keiner außergewöhnlichen Belastung führen, weil bereits der Bürgschaftsübernahme als unternehmergleiches Wagnis keine Zwangsläufigkeit iSd Bestimmungen des § 34 Abs…
…oder ob sich schließlich der Gesellschafter vertraglich verpflichtet, für Schulden der Gesellschaft die Haftung zu übernehmen. Der Bw. beantragte die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte aus, dass ihm aus der Übernahme einer Bürgschaft für seinen ehemaligen Dienstgeber, der T.GmbH.…
…ist nicht entscheidungsrelevant. Zur Frage der Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt Stellung genommen und immer wieder betont, dass die Übernahme einer Bürgschaft für Schulden einer GmbH durch einen (auch zu weniger als zu 50% beteiligten) Gesellschafter-Geschäftsführer und in weiterer…
…nicht erweitert worden. Darüber hinaus bestehe keine sittliche Verpflichtung zur Übernahme dieser Bürgschaft. Verwiesen werde auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 19.1.1988, 87/14/0021), die diese Rechtsansicht untermauere. "Es bestehe keine sittliche Pflicht, Angehörige aus einer solchen Notlage zu befreien, die leichtfertig…
…5.1997, 94/13/0032). Die Berufung war in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. 2. Einkommensteuer für das Jahr 1997: Strittig ist, ob die Übernahme einer Bürgschaft durch den Bw im Jahr 1993 für den Ankauf einer Liegenschaft für die Fa. P. GmbH, an welcher…
…übermittelte daraufhin einen Bürgschaftsvertrag der LHT ausgestellt am 1.3.1996. In diesem verpflichtete sich der Bw. zur Sicherung des an die Fa. CI gewährten Kredites, die Haftung hinsichtlich eines Betrages von 1.000.000,- öS als Bürge und Zahler zu übernehmen. Weiters legte der…
…die Übernahme einer Haftung im hier gegebenen Ausmaß (Einstehen bis € 150.000,-) bei der Einkommenssituation des Bw. (monatliches Bruttogehalt von ca. € 2.500,-) nicht mehr als fremdüblich qualifizieren. Gerade dieses krasse Missverhältnis lässt, wie bereits ausgeführt, darauf schließen, dass sich die Bürgschaftsübernahme wohl…