…Österreichische Akademie der Wissenschaften .......... Von September 2000 bis Mai 2001 hat der Bw. als Associate mit der internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft A-AG zusammen gearbeitet. Mit dem beim Finanzamt am 10. Juni 2009 eingelangten Formular zur Festsetzung der Normverbrauchsangabe zeigte der Bw. der Abgabenbehörde zum…
…ist in diesen Kontexten herangewachsen und steht vor der Anforderung, Integrationswege in den verschiedenen Lebensbereichen zu erschließen" (Herzog-Punzenberger, Bildungsbe/nach/teiligung in Österreich und im internationalen Vergleich, Österreichische Akademie der Wissenschaften 2003, 27). Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes des Bw…
…ist in diesen Kontexten herangewachsen und steht vor der Anforderung, Integrationswege in den verschiedenen Lebensbereichen zu erschließen" (Herzog-Punzenberger, Bildungsbe/nach/teiligung in Österreich und im internationalen Vergleich, Österreichische Akademie der Wissenschaften 2003, 27). "Die Unterschiede innerhalb der zweiten Generation sind beträchtlich: die Jugendlichen türkischer…
…sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. b) Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind. c) Die Österreichische Akademie der Wissenschaften. …
…und 6 des § 4 Abs. 4 Z 5 EStG ausgewiesen Zuwendungsempfänger sind taxativ genannt (Universitäten, Kunsthochschulen, Akademie der Wissenschaften, Österreichische Nationalbank, bestimmte Museen, Bundesdenkmalamt, etc.) und korrelieren nicht mit dem Empfängerkreis der vom Bw. geleisteten Spendenzahlungen. Durch das Steuerreformgesetz 2009, BGBl. I Nr. 26/2009…
…Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen, wenn sie an bestimmte Einrichtungen wie zB Universitäten oder die Österreichische Akademie der Wissenschaften sowie allgemein an juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften oder an gemeinnützige, ausschließlich wissenschaftliche Zwecke verfolgende andere…
…sowie damit verbunden wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. b) Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind. c) Die Österreichische Akademie der Wissenschaften. …
…sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. b) Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind. c) Die Österreichische Akademie der Wissenschaften. …
…Bei selbstverschuldeter Verletzung der Stipendienbedingungen ist der volle Förderungsbetrag zurückzuzahlen. Die Stipendiaten/Stipendiatinnen führen ihre Tätigkeit in eigener Verantwortung durch. Sie sind grundsätzlich weder an einen bestimmten Arbeitsort noch an bestimmte Arbeitszeiten gebunden. Die Österreichische Akademie der Wissenschaften nimmt keinen Einfluss auf Inhalt und Organisation…
…Entfall der Bezüge nach § 160 BDG dienstfrei gestellt worden. Das Stipendium war jährlich mit 620.000 S (2000 und 2001) bzw. mit 45.100 € (2002) dotiert und wurde vierteljährlich ausbezahlt. Wie den APART-Statuten zu entnehmen ist, schreibt die Österreichische Akademie der Wissenschaften zur…
…die Österreichische Nationalbibliothek oder Museen von Körperschaften öffentlichen Rechts. Unter § 4 Abs. 4 Z 5 fielen Zuwendungen zur Durchführung von Forschungsaufgaben oder für der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen udgl., wenn sie an bestimmte Einrichtungen (z.B. Universitäten, Österreichische Akademie der Wissenschaften…
…abzugsfähig: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. b) Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind. c) Die Österreichische Akademie der Wissenschaften. d) Juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften, die mit bestimmten…
…damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. b) Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind. c) Die Österreichische Akademie der Wissenschaften. d…
…damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. b Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind. c Die Österreichische Akademie der Wissenschaften. d…
…sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. b) Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind. c) Die Österreichische Akademie der Wissenschaften. …
…Bestätigung für Dr.V als Mitglied der Akademie der Wissenschaften in der Ukraine sowie eine nicht beglaubigte Kopie eines sowjetischen Reisepasses des Präsidenten des C- Club Herrn Yuri Belov - sind nicht geeignet die Leistungserbringung und die betriebliche Veranlassung der geleisteten Zahlungen zu belegen oder auch…
…seien. Dieses Projekt habe der Bw. schon in seiner aktiven Zeit in Angriff genommen; seit seiner Emeritierung wende er dafür den größten Teil seiner Arbeitskraft auf. Das Ergebnis seien die von ihm herausgegebenen Katalogbände, die im Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften erscheinen und international…
…dass der Betrieb einer Notrufzentrale für Erste Hilfe Leistungen eine soziale und gemeinnützige Dienstleistung ist. Wie bereits erwähnt wurden vom Finanzamt bei den angefochtenen Bescheiden auch nichts gegenteiliges bewiesen. Laut veröffentlichten Studie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften WIEN - Institut für Technikfolgen Abschätzung unter dem Titel…
…und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan der betreffenden Schulart hat er unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler und der äußeren Gegebenheiten den Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln…
…österreichischem Steuerrecht der Abgabenbemessung zu Grunde zu legen wären. Vom Berufungswerber wurde eingewendet, dass es sich bei den vom Finanzamt zum Progressionsvorbehalt herangezogenen strittigen Bezügen um Ausbildungszuschüsse handle. Studienbeihilfen nach dem Studienbeihilfengesetz sind nach § 3 Abs. 1 Z 3 lit. e EStG 1988 von der…