…Übrigen (Bestätigung der Wiederaufnahme) wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Zum Verfahrensablauf wird auf den erwähnten Bescheid des unabhängigen Finanzsenats und das erwähnte Erkenntnis des VwGH verwiesen. Bezüglich Einkommensteuer für das Jahr 2003 steht die Steuerpflicht eines Stipendiums der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Streit…
…die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen; b) durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind; c) die Österreichische Akademie der Wissenschaften; d) juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften, die im Wesentlichen mit Forschungs- oder Lehraufgaben der…
…dar. 4. Am 3. Dezember 2015 stellte der Abgabepflichtige fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht. Das Finanzamt verkenne, dass im vorliegenden Fall keine Mitarbeit an einem Forschungsprojekt des Förderers (Österreichische Akademie der Wissenschaften) vorliege, sondern das Stipendium de facto ausschließlich…
…Österreichische Akademie der Wissenschaften .......... Von September 2000 bis Mai 2001 hat der Bw. als Associate mit der internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft A-AG zusammen gearbeitet. Mit dem beim Finanzamt am 10. Juni 2009 eingelangten Formular zur Festsetzung der Normverbrauchsangabe zeigte der Bw. der Abgabenbehörde zum…
…Erfüllung der in Abs. 2 Z 1 genannten Zwecke sind: 1. Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen; 2. durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind; 3 . die Österreichische Akademie der Wissenschaften…
…ist in diesen Kontexten herangewachsen und steht vor der Anforderung, Integrationswege in den verschiedenen Lebensbereichen zu erschließen" (Herzog-Punzenberger, Bildungsbe/nach/teiligung in Österreich und im internationalen Vergleich, Österreichische Akademie der Wissenschaften 2003, 27). Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes des Bw…
…ist in diesen Kontexten herangewachsen und steht vor der Anforderung, Integrationswege in den verschiedenen Lebensbereichen zu erschließen" (Herzog-Punzenberger, Bildungsbe/nach/teiligung in Österreich und im internationalen Vergleich, Österreichische Akademie der Wissenschaften 2003, 27). "Die Unterschiede innerhalb der zweiten Generation sind beträchtlich: die Jugendlichen türkischer…
…sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. b) Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind. c) Die Österreichische Akademie der Wissenschaften. …
…iVm § 6 UG, BGBl. I Nr. 120/2002) Das Arbeitsmarktservice (§ 1 AMS-Gesetz, BGBl. Nr. 313/1994) Österreichische Akademie der Wissenschaften (VwGH 10.12.1965, 0217/64), der Sparkassenprüfungsverband (§ 24 Abs. 1 Sparkassengesetz, BGBl. Nr. 64/1979 idF BGBl. I Nr. 141118/20062016), die Wassergenossenschaften (…
…I Nr. 43/2024) deren jeweilige Organisationseinheiten, die Österreichische Akademie der Wissenschaften und deren rechtlich selbständige Institute, sowie diesen entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. 5.5.4a.6.2 Öffentliche…
…Österreichische Akademie der Wissenschaften sowie dieser entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht; 4. juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften, die im Wesentlichen mit Forschungs- oder Lehraufgaben der genannten Art für die österreichische…
…und 6 des § 4 Abs. 4 Z 5 EStG ausgewiesen Zuwendungsempfänger sind taxativ genannt (Universitäten, Kunsthochschulen, Akademie der Wissenschaften, Österreichische Nationalbank, bestimmte Museen, Bundesdenkmalamt, etc.) und korrelieren nicht mit dem Empfängerkreis der vom Bw. geleisteten Spendenzahlungen. Durch das Steuerreformgesetz 2009, BGBl. I Nr. 26/2009…
…Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen, wenn sie an bestimmte Einrichtungen wie zB Universitäten oder die Österreichische Akademie der Wissenschaften sowie allgemein an juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften oder an gemeinnützige, ausschließlich wissenschaftliche Zwecke verfolgende andere…
…sowie damit verbunden wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. b) Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind. c) Die Österreichische Akademie der Wissenschaften. …
…sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. b) Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind. c) Die Österreichische Akademie der Wissenschaften. …
…über die die österreichische Akademie der Wissenschaften Stipendien für 1 bis 2jährige Forschungsaufenthalte junger Wissenschaftlicher in den USA vergeben, die von einer nicht auf Gewinn gerichteten amerikanischen Foundation zuerkannt und bezahlt werden, dann sind diese Stipendien gemäß Artikel XIII Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens…
…Bei selbstverschuldeter Verletzung der Stipendienbedingungen ist der volle Förderungsbetrag zurückzuzahlen. Die Stipendiaten/Stipendiatinnen führen ihre Tätigkeit in eigener Verantwortung durch. Sie sind grundsätzlich weder an einen bestimmten Arbeitsort noch an bestimmte Arbeitszeiten gebunden. Die Österreichische Akademie der Wissenschaften nimmt keinen Einfluss auf Inhalt und Organisation…
…Entfall der Bezüge nach § 160 BDG dienstfrei gestellt worden. Das Stipendium war jährlich mit 620.000 S (2000 und 2001) bzw. mit 45.100 € (2002) dotiert und wurde vierteljährlich ausbezahlt. Wie den APART-Statuten zu entnehmen ist, schreibt die Österreichische Akademie der Wissenschaften zur…
…die Österreichische Nationalbibliothek oder Museen von Körperschaften öffentlichen Rechts. Unter § 4 Abs. 4 Z 5 fielen Zuwendungen zur Durchführung von Forschungsaufgaben oder für der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen udgl., wenn sie an bestimmte Einrichtungen (z.B. Universitäten, Österreichische Akademie der Wissenschaften…
…abzugsfähig: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. b) Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind. c) Die Österreichische Akademie der Wissenschaften. d) Juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften, die mit bestimmten…