…Anwendung des Umgründungssteuergesetzes in eine zum Übertragungszeitpunkt im Besitz des Berufungswerbers befindliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingebracht. Gegenleistung für diese Einbringung war jeweils ein 12,5 % Anteil an der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Daher sei eine Äquivalenzverletzung im Sinne des § 6 Abs. 2 UmgrStG gegeben…
…Abtretungsvertrag vom 12. Juli 2004 hat ES ihrem Ehegatten MS zum Zwecke der Vermeidung einer Äquivalenzverletzung bei den nachfolgenden Umgründungsschritten einen Teil ihres Geschäftsanteiles an der S Gesellschaft mbH unentgeltlich abgetreten. Für dieses Rechtsgeschäft hat das Finanzamt dem MS mit Bescheid vom 26. Juli 2004…
…entgeltlich, teilweise unentgeltlich bewusst gewesen sind, beide die teilweise Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben. Grundsätzlich gilt das Prinzip der subjektiven Äquivalenz. Kraft der Parteienautonomie steht es den vertragsschließenden Parteien frei, eine Zuwendung und die Gegenleistung als gleichwertig anzusehen…
…Ein solches entgeltliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn nach dem Willen der Parteien eine Leistung iS einer subjektiven Äquivalenz durch die andere "vergolten" werden soll. Die eine Zuwendung ist durch eine andere bedingt und es soll ein wirtschaftlicher Ausgleich erzielt werden (vgl Koziol/Welser, Bürgerliches Recht12…
…Fruchtgenussrechtes an den 86/161-Miteigentumsanteilen des A.H. verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top 1 und dem KFZ- Stellplatz P 1) "vergolten" sein sollte und darin die subjektive Äquivalenz der beiden wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte besteht. Entgegen dem Berufungsvorbringen stellt somit die vorliegende Fruchtgenussvereinbarung…
…einräumte. Im Hinblick auf die Formulierung dieser Vertragsbestimmung kann kein Zweifel daran bestehen, dass nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere Leistung "vergolten" sein sollte und darin die subjektive Äquivalenz der beiden wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte besteht. Bei einem Austausch von Leistungen…
…einräumte. Im Hinblick auf die Formulierung dieser Vertragsbestimmung kann kein Zweifel daran bestehen, dass nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere Leistung "vergolten" sein sollte und darin die subjektive Äquivalenz der beiden wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte besteht. Bei einem Austausch von Leistungen…
…Tades, ABGB33, E 5 zu § 917). Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liegt damit eine "subjektive Äquivalenz" und damit also Entgeltlichkeit vor (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030; Koziol- Welser, Bürgerliches Recht, Band I12, Seite…
…vor, wenn nach dem Willen der Parteien eine Leistung im Sinne einer subjektiven Äquivalenz durch die andere "vergolten" werden soll (vgl. Koziol/Welser, Bürgerliches Recht 12 I 106). Auf das Vorhandensein einer solchen Äquivalenz kann dabei auch aus dem Sachverhalt geschlossen werden. Der Bw. bringt…
…auch Gegenprüfungen (z.B. Prüfungen der als Beweismittel angebotenen Lieferantenerklärungen) durchzuführen. Weiters stellt die Prüfung, ob äquivalente Waren vorhanden sind, ein geeignetes Mittel zur Feststellung, ob das Unternehmen sowohl erstattungsfähige als auch nicht erstattungsfähige Einsatzwaren zur Verfügung hatte oder nicht, dar; allerdings lässt sich alleine…
ins Fremdlager F Wien gebracht.....Die tiefgekühlten Kartons mit Exportware wurden von den Gitterboxen auf Paletten geschlichtet und diese dann händisch verwogen.....Dies war dann Grundlage zur Erstellung der Exportdokumente. Waren die Paletten einer LKW-Ladung fertig verwogen, wurde der Tierarzt und der Zollbeamte verständigt…
…auch Gegenprüfungen (z.B. Prüfungen der als Beweismittel angebotenen Lieferantenerklärungen) durchzuführen. Weiters stellt die Prüfung, ob äquivalente Waren vorhanden sind, ein geeignetes Mittel zur Feststellung, ob das Unternehmen sowohl erstattungsfähige als auch nicht erstattungsfähige Einsatzwaren zur Verfügung hatte oder nicht, dar; allerdings lässt sich alleine…
…Tades, ABGB33, E 5 zu § 917). Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liegt damit eine "subjektive Äquivalenz" und damit also Entgeltlichkeit vor (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030; Koziol- Welser, Bürgerliches Recht, Band I12, Seite…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Alois Winklbauer und Amtsdirektor Siegfried Köhldorfer über die Beschwerde der WR Betriebsges.m.b.H., MB, vertreten durch Dr.Alois Autherith (als Masseverwalter im Konkursverfahren zu 1111 des LG…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Klaus Schmidt, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1999-2001 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben bleiben gegenüber der…
…Entgeltlichkeitszusammenhang zwischen dem wesentlich verringerten Getränkepreis und dem Getränk nachgewiesen werden. Dann ginge es nicht mehr um die Aufteilung eines Gesamtentgeltes sondern um eine Preisvereinbarung für das Getränk, für die letztlich die subjektive Äquivalenz maßgeblich wäre. Die Bw. gab anlässlich dieser Besprechung weiters zu bedenken…
…wesentlicher unbehebbarer Mangel vorgelegen sei, der lediglich die Rückabwicklung des ursprünglichen Umsatzgeschäftes in Höhe von 1.320,00 € begründet hätte, um eine Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung herzustellen. Die steuerliche Vertretung verwies erneut darauf hin, dass das Unternehmen M. die Qualitätssicherung nicht eingehalten und…
…sollte, dass die Einräumung des neuen Fruchtgenussrechtes durch den gleichzeitigen Verzicht der Bw. auf ihr altes Fruchtgenussrecht "vergolten" werden sollte. Diesfalls würden die beiden wechselseitig vereinbarten Leistungen in einer "subjektiven Äquivalenz" zueinander stehen und also Entgeltlichkeit vorliegen (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030, VwGH…
…GebG sei es, dass die Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt werde. Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liege damit eine "subjektive Äquivalenz" und somit Entgeltlichkeit vor. Laut Schreiben vom 21. März 2002 habe der Bw. seinem Sohn für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GB. 2540 BV., Schloßplatz 5, gegen die Bescheide betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1990, 1991 und 1992 entschieden: Die Berufung gegen die Körperschaft - und Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1990 und 1991 wird als unbegründet…