2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…
…Anwendung des Umgründungssteuergesetzes in eine zum Übertragungszeitpunkt im Besitz des Berufungswerbers befindliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingebracht. Gegenleistung für diese Einbringung war jeweils ein 12,5 % Anteil an der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Daher sei eine Äquivalenzverletzung im Sinne des § 6 Abs. 2 UmgrStG gegeben…
…verwies darauf, dass es bei der Frage der Gewährung des Vorsteuerabzuges nicht auf die Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung ankäme. Mit Beschluss vom 08.07.2020 wurde der belangten Behörde der geführte Schriftwechsel zwecks Wahrung des rechtlichen Gehörs übermittelt, worauf diese mit Schriftsatz vom 14…
…Abtretungsvertrag vom 12. Juli 2004 hat ES ihrem Ehegatten MS zum Zwecke der Vermeidung einer Äquivalenzverletzung bei den nachfolgenden Umgründungsschritten einen Teil ihres Geschäftsanteiles an der S Gesellschaft mbH unentgeltlich abgetreten. Für dieses Rechtsgeschäft hat das Finanzamt dem MS mit Bescheid vom 26. Juli 2004…
…entgeltlich, teilweise unentgeltlich bewusst gewesen sind, beide die teilweise Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben. Grundsätzlich gilt das Prinzip der subjektiven Äquivalenz. Kraft der Parteienautonomie steht es den vertragsschließenden Parteien frei, eine Zuwendung und die Gegenleistung als gleichwertig anzusehen…
…steuerlich als Übertragung auf eine neue Mitunternehmerschaft gilt (siehe Rz 1298 ff), kann bei verbleibenden real überschuldeten Mitunternehmern eine Äquivalenzverletzung vorliegen. Rz 1352: Eine reale Überschuldung (negativer Verkehrswert) am Zusammenschlussstichtag kann insb. durch bis zum Abschluss des Zusammenschlussvertrages tatsächlich getätigte Einlagen oder durch das Zurückbehalten…
…Ein solches entgeltliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn nach dem Willen der Parteien eine Leistung iS einer subjektiven Äquivalenz durch die andere "vergolten" werden soll. Die eine Zuwendung ist durch eine andere bedingt und es soll ein wirtschaftlicher Ausgleich erzielt werden (vgl Koziol/Welser, Bürgerliches Recht12…
…soweit keine Eintragung im Firmenbuch vorgesehen ist, mit dem der Meldung beim zuständigen FA folgenden Lohnzahlungszeitraum vorgenommen wird. 5.5.2. Äquivalenzverletzung (§ 31 Abs. 1 Z 1 UmgrStG) Rz 1629: Entsprechen die Beteiligungsverhältnisse vor der Realteilung nicht den Wertverhältnissen des von den Nachfolgeunternehmern übernommenen Vermögens…
…Fruchtgenussrechtes an den 86/161-Miteigentumsanteilen des A.H. verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top 1 und dem KFZ- Stellplatz P 1) "vergolten" sein sollte und darin die subjektive Äquivalenz der beiden wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte besteht. Entgegen dem Berufungsvorbringen stellt somit die vorliegende Fruchtgenussvereinbarung…
…6 Abs. 1 UmgrStG ordnet für lohnsteuerliche Verhältnisse eine Ausnahme von der Rückwirkung an. § 6 Abs. 2 UmgrStG befasst sich mit den Folgen einer Äquivalenzverletzung. § 6 Abs. 3 UmgrStG enthält die ertragsteuerlichen Konsequenzen der Annahme eines Abfindungsangebotes im Zuge der Verschmelzung auf Gesellschafterebene (vgl. Rz…
…oder Einlagenrückzahlung. Die im Betriebsvermögen vorzunehmende Passivierung ist für steuerliche Zwecke nicht wirksam, die weitere Rentenzahlung führt bei der übernehmenden Körperschaft zu Sonderausgaben. 3.6.1.5. Gegenleistung und Äquivalenz Rz 1012: § 19 Abs. 1 UmgrStG verlangt eine Gegenleistung in Form einer Anteilsgewährung, er spricht…
…muss die Einlage des C 3000 betragen, wenn sie die 75% Beteiligung des C an der B-GmbH nach der Einbringung rechtfertigen soll. Damit liegt auch eine äquivalente Vorgangsweise vor. Das Nennkapital wird insgesamt um 4000 erhöht. Am erhöhten Stammkapital der B-GmbH von 4500…
…einräumte. Im Hinblick auf die Formulierung dieser Vertragsbestimmung kann kein Zweifel daran bestehen, dass nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere Leistung "vergolten" sein sollte und darin die subjektive Äquivalenz der beiden wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte besteht. Bei einem Austausch von Leistungen…
…einräumte. Im Hinblick auf die Formulierung dieser Vertragsbestimmung kann kein Zweifel daran bestehen, dass nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere Leistung "vergolten" sein sollte und darin die subjektive Äquivalenz der beiden wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte besteht. Bei einem Austausch von Leistungen…
…Tades, ABGB33, E 5 zu § 917). Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liegt damit eine "subjektive Äquivalenz" und damit also Entgeltlichkeit vor (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030; Koziol- Welser, Bürgerliches Recht, Band I12, Seite…
…vor, wenn nach dem Willen der Parteien eine Leistung im Sinne einer subjektiven Äquivalenz durch die andere "vergolten" werden soll (vgl. Koziol/Welser, Bürgerliches Recht 12 I 106). Auf das Vorhandensein einer solchen Äquivalenz kann dabei auch aus dem Sachverhalt geschlossen werden. Der Bw. bringt…
…durch eine Äquivalenzverletzung nicht berührt. Erfolgt daher wissentlich eine nicht dem Umtauschverhältnis entsprechende Anteilsgewährung, so hindert dies nicht die Anwendung des Art. III UmgrStG. Unterbleibt allerdings eine Anteilsgewährung, obwohl die Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG nicht gegeben sind, liegt keine Äquivalenzverletzung iSd…
…des § 29 Abs. 1 UmgrStG, die sich auf stille Reserven einschließlich eines Firmenwertes bezieht, noch um die Frage einer Äquivalenzverletzung im Sinne des § 31 Abs. 1 Z 1 UmgrStG, die sich auf eine den übertragenen Werten nicht entsprechende Gegenleistung bezieht. Welche Methode zur Anwendung gelangt…
…auch Gegenprüfungen (z.B. Prüfungen der als Beweismittel angebotenen Lieferantenerklärungen) durchzuführen. Weiters stellt die Prüfung, ob äquivalente Waren vorhanden sind, ein geeignetes Mittel zur Feststellung, ob das Unternehmen sowohl erstattungsfähige als auch nicht erstattungsfähige Einsatzwaren zur Verfügung hatte oder nicht, dar; allerdings lässt sich alleine…
ins Fremdlager F Wien gebracht.....Die tiefgekühlten Kartons mit Exportware wurden von den Gitterboxen auf Paletten geschlichtet und diese dann händisch verwogen.....Dies war dann Grundlage zur Erstellung der Exportdokumente. Waren die Paletten einer LKW-Ladung fertig verwogen, wurde der Tierarzt und der Zollbeamte verständigt…