…Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des § 27 VwGG und nicht unter die des § 311 BAO (vgl. VwGH 29.5.1996, 92/13/0301; VwGH 13.10.1993, 91/13/0058; VwGH 18.4.1986, 86/17/0084; VwGH 2.6.2004, 2004/13/0023…
…Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des § 27 VwGG und nicht unter die des § 311 BAO (vgl. VwGH 29.5.1996, 92/13/0301; VwGH 13.10.1993, 91/13/0058; VwGH 18.4.1986, 86/17/0084; VwGH 2.6.2004, 2004/13/0023…
…Eine Säumnisbeschwerde an den VwGH kann wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren angerufen werden konnte, von einer Partei angerufen worden ist und nicht binnen sechs Monaten in der Sache entschieden hat (§ 27 VwGG). Der Antragsteller hat seinen "Devolutionsantrag…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz ins Leere. Die Verletzung der Pflicht zur Entscheidung über Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des § 27 VwGG und nicht unter die des § 311 BAO (vgl Stoll, BAO, Kommentar, 3013, VwGH vom 13.10.1993, 91/13/0058; vom 29.5.1996…
…Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des § 27 VwGG und nicht unter die des § 311 BAO (vgl VwGH 18.04.1986, 86/17/0084; VwGH 13.10.1993, 91/13/0058; VwGH 29.05.1996, 92/13/0301; VwGH 02.06.2004, 2004/13/0023…
…Sanktion des § 27 VwGG und nicht unter die des § 311 BAO (vgl. Stoll, BAO, Kommentar, 3013; VwGH 13.10.1993, 91/13/0058). Nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab Einbringen der Berufung besteht nur die Möglichkeit auf Grund des Art. 132 B-VG…
…Pflicht zur Entscheidung über Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des § 27 VwGG und nicht unter die des § 311 BAO (vgl. VwGH 18. 4. 1986, 86/17/0084; VwGH 13. 10. 1993, 91/13/0058; VwGH 29. 5. 1996, 92/13/0301; VwGH 2. 6…
…bereits ex lege bestehenden Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz ins Leere. Die Verletzung der Pflicht zur Entscheidung über Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des § 27 VwGG und nicht die des § 311 BAO (VwGH vom 29.5.1996, 92/13/0301; vom 13.10.1993…
…der unabhängige Finanzsenat (§ 1 UFSG) als Abgabenbehörde zweiter Instanz durch Berufungssenate zu entscheiden, soweit nicht anderes bestimmt ist. Gemäß § 27 Abs. 1 VwGG kann Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht (Säumnisbeschwerde) nach Art. 132 B-VG erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren…
…eine Säumnisbeschwerde gem. Art. 132 B-VG und § 27 VwGG beim Verwaltungsgerichtshof ein. Im Zuge der am 7. September 2011 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurden die Berufungsausführungen folgendermaßen ergänzt: ad 1. Haftungsentschädigung: Der Gesellschafter-GF A halte nochmals fest, dass die Haftungsentschädigung nicht laufend ausbezahlt werden…
…Schluss erlaubt, dass die durch ihre Organe vertretene Gesellschaft die Entnahme von Gesellschaftsvermögen durch den Gesellschafter akzeptiert habe (vgl. VwGH vom 31.3.2000, 95/15/0056). Entsprechend der wiedergegebenen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist daher bei der Annahme einer verdeckten Ausschüttung darauf abzustellen, ob dem…
…6 letzter Absatz BAO vielmehr unter die Sanktion des § 27 VwGG und nicht unter die des § 311 BAO (vgl VwGH 31.5.2006, 2006/13/0075 und die dort zitierte Judikatur und Literatur). Der gegenständliche Antrag erweist sich daher als unzulässig und es war spruchgemäß…
…devolvere, ,herabrollen') aufgrund des Wortlauts des § 260 BAO fehl geht: auf den UFS kann nicht abgewälzt werden, was er bereits besitzt. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss VwGH 16.12.2010, 2010/16/0222, ausführt, trifft die Pflicht zur Berufungserledigung ausschließlich den UFS als Abgabenbehörde…
…27 VwGG und nicht unter die des § 311 BAO (vgl VwGH 31.5.2006, 2006/13/0075 und die dort zitierte Judikatur und Literatur). Dem Rechtsschutz vor Säumnis dient im Berufungsverfahren somit ausschließlich die Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (Art. 132 B-VG iVm § 27 VwGG…
…der beim Unabhängigen Finanzsenat endet, und gegen die Verletzung der Entscheidungspflicht der Abgabenbehörden zweiter Instanz gemäß Art. 132 B-VG und § 27 VwGG Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden kann. Wird daher über eine Berufung nicht binnen sechs Monaten entschieden, so findet § 311 BAO keine…
…Die Verletzung der Pflicht zur Entscheidung über Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des § 27 VwGG und nicht unter die des § 311 BAO (vgl. Stoll, BAO, Kommentar, 3013; VwGH 13.10.1993, 91/13/0058). Nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab Einbringen der…
…eine Säumnisbeschwerde an den VwGH wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erhoben werden (§ 27 VwGG). Die Verletzung der Pflicht zur Entscheidung über Rechtsmittel fällt daher unter die Sanktion des § 27 VwGG und nicht unter die des § 311 BAO (vgl Stoll, BAO, Kommentar, 3013, VwGH vom 13.10…
…ex lege bestehenden Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz ins Leere. Die Verletzung der Pflicht zur Entscheidung über Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des § 27 VwGG und nicht die des § 311 BAO. Erläuterung dieser Rechtsansicht: Ein auf § 311 BAO gestützter Devolutionsantrag erweist sich bei Verletzung…
…ex lege bestehenden Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz ins Leere. Die Verletzung der Pflicht zur Entscheidung über Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des § 27 VwGG und nicht die des § 311 BAO (VwGH vom 13.10.1993, 91/13/0058, und vom 29.5.1996…
…ex lege bestehenden Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz ins Leere. Die Verletzung der Pflicht zur Entscheidung über Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des § 27 VwGG und nicht die des § 311 BAO. Erläuterung dieser Rechtsansicht: Ein auf § 311 BAO gestützter Devolutionsantrag erweist sich bei Verletzung…