…verbleibt sohin strittig, inwieweit im Jahr 2005 (nach Aufgabe der Vermietungsabsicht) die bis zum Verkaufsstichtag angefallenen Betriebskosten und Absetzungen für Abnutzungen (Jänner bis April 2005) sowie die Einzahlungen der Berufungswerberin in den Reparaturfonds nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung der Geschäftseinheit darstellen oder nicht. c) Gemäß § 28…
…der Wohnsitzgemeinde gegeben, die die Immobilie mit Jahresende 2005 angekauft habe, um sie nach Umbau und Sanierung wieder zu vermieten. Daher seien die im Jahr 2004 angefallenen Werbungskosten als Aufwand gemäß § 28 EStG 1988 iZm. der beabsichtigten Neuvermietung des Gasthauses zu werten. Auch der VwGH…
…somit sei die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen gewesen. Die beantragten Zinsen und Spesen betreffend die ehemalige Vermietung in Hirtenberg stellten keine nachträglichen Werbungskosten dar. Der daraus resutlierende Verlust aus Eigenvermietung in Höhe von € 4.431,91 sei…
…Einstellung der Vermietung am 10. Juni 2001 den Wert des Mietobjektes hätten übersteigen können und daher auch keinen Grund, ab dem Jahr 2002 Zinsen und Spesen als nachträgliche Werbungskosten anzusetzen. Insofern entfiel für den Bw. die Verpflichtung für übrig gebliebene Verbindlichkeiten, die mit der Vermietung…
…Türen) seien die Rechnungen nicht mehr auffindbar, diese Aufwendungen würden daher nicht geltend gemacht werden. Da diese Reparaturen in ursächlichem Zusammenhang mit den Mieteinkünften stünden, stellten sie zur Gänze nachträgliche Werbungskosten dar (Hinweis auf EStR 2000, Rz 4036). Eine teilweise private Mitveranlassung dieses Reparaturaufwandes sei…
…Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit in Konflikt kommen. Für den Beschwerdefall bedeutet dies, dass die vom Beschwerdeführer im Jahr 1995 bezahlten und für dieses Jahr als "nachträgliche Werbungskosten" geltend gemachten Beträge, welche unbestritten mit dem entsprechenden Veräußerungsgeschäft des Jahres 1984 als Erlösminderungen in Zusammenhang stehen…
…der Drittbeklagte zu Zahlungen von je 12.223,20 € verpflichtet. Am 7.4.2010 erschien der Berufungswerber persönlich in den Räumlichkeiten des Unabhängigen Finanzsenates und gab sinngemäß an: Bei den als nachträgliche Werbungskosten geltend gemachten 5.100,00 € handelt es sich um Anwaltshonorare…
…dgl.) nachzuweisen. Im Übrigen wurde darauf hingewiesen, bei entsprechender Nachweisführung werde der geltend gemachte Betrag als nachträgliche Werbungskosten (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) anzuerkennen sein (Geltendmachung bei den Funktionsgebühren - sonstigen Einkünften). Hiezu machte der Bw. folgende Angaben: "Ich konnte nun die Unterlagen vom Anwalt Dr. R…
…2006 bestand, räumte die Bw in ihrer Vorhaltsbeantwortung selbst ein. In weiterer Folge war aber auch noch zu überprüfen, ob es sich bei den entsprechenden Aufwendungen um nachträgliche Werbungskosten dergestalt gehandelt gehandelt haben könnte, dass diese noch durch das letzte Mietverhältnis veranlasst waren. Diese Prüfung…
…wurde noch darauf hingewiesen, dass der Bw. dem Dienstgeber auch keine Darlehen zur Verfügung gestellt habe. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die Kosten aus der Übernahme einer Bürgschaft bzw. aufgrund der Verpfändung eines Sparbuches als nachträgliche Werbungskosten i. S. d. § 16 EStG…
…und nicht aufgrund der Gesellschafterstellung. Das Eingehen der Bürgschaft stehe daher mit der Einkünfteerzielung als Geschäftsführer im direkten Zusammenhang, sodass die Abzugsfähigkeit der Bürgschaftszahlungen als nachträgliche Werbungskosten durchaus gegeben sei. Durch das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung sei es überhaupt erst möglich gewesen, dass die P-GmbH…
…als Gesellschafterin und im Rahmen ihrer Beteiligung erfolgt ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt damit eine beruflich veranlasste Bürgschaft nicht vor und eine Berücksichtigung als nachträgliche Werbungskosten war nicht möglich. Aus den angeführten Gründen war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Linz, am 30…
…der H. GmbH: - a) Sachverhalt (S. 17 - 40) - b) Vorsteueranspruch (S. 40 - 47) - c) ertragsteuerliche Beurteilung (S. 47 - 90) 2.) nachträgliche Werbungskosten (S. 90 - 103) 3.) Vorsteuer für Vermittlungsprovisionen (S. 103 - 104) 4.) Ermittlung der Spekulationsgewinne (S. 105 - 119) Verfahrensgang: Der Berufungswerber (Bw.), ein Wirtschaftsjurist…
…die als Gesellschafterin und Handlungsbevollmächtigte für den gesamten Schriftverkehr der H. GmbH zuständig gewesen sei. Das Datum des von ihm vorgelegten Firmenbuchauszuges (7. März 1989) beweise, dass dieser nicht erst nachträglich, etwa im Zuge des abgabenbehördlichen Prüfungsverfahrens, beigeschafft worden sei. Wenn auch zwischenzeitig "in Liquidation"…
…R. betreffen das Jahr 1991 und sind somit für das anhängige Verfahren nicht aussagekräftig. Es bedarf deshalb auch keiner Erörterung, inwieweit den im Jahr 1996 nachträglich ergänzten Namen von Heinz J. und Stefan H. mehr Aussagekraft als jener von Gefälligkeitsangaben beizumessen wäre. Soweit Werner B…
…sei von Anfang an vereinbart gewesen. Seine Kalendereintragung vom 31. Juli 1992 ("J.-OrtAbrechnung") beziehe sich auf diese nachträglich zu verrechnenden "Leistungen im geringen Umfang". Nach den Angaben im Prüfungsverfahren hatte der Bw. erst im Zuge der abgabenbehördlichen Erhebungen entdeckt, dass die Gegenverrechnung unterblieben war…
…J.) als Teil der (nachträglichen) Anschaffungskosten dieses Mietobjektes anerkannt. Zudem wird die Rechnung der Fa. Kr. vom 17. Juni 1992 aus dem Aufwand für Geringwertige Wirtschaftsgüter ausgeschieden und stattdessen als Teil der Umbaumaßnahmen mit dem Nettowert aktiviert. 2) Nachträgliche Werbungskosten: Im Zuge der BP war…
…bei der Spekulationsgewinnermittlung das Abflussprinzip des § 19 EStG zur Anwendung zu kommen. Zwar seien nachträglich auftretende Werbungskosten bei der Besteuerung der Spekulationseinkünfte grundsätzlich zu berücksichtigen, stünden diesen Aufwendungen im Jahr ihrer Verausgabung aber keine Einnahmen aus dem Spekulationsgeschäft gegenüber, komme es zu einem Verlust aus…
…dieser Berechnungsmethode u.U. zu einer Besteuerung lange bevor der Spekulationsgewinn tatsächlich realisiert wurde. Dies würde in deutlichem Widerspruch zu den Besteuerungsgrundsätzen im außerbetrieblichen Bereich stehen. Aus Sicht des UFS liegt in den nachträglich bezahlten Werbungskosten kein Anwendungsfall des § 295a BAO. Im Sinne der zitierten…
…das gegenständliche Mietobjekt ab diesem Zeitpunkt privat genutzt. Die strittigen Abbruchkosten und der Restbuchwert sind damit nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig. Der geforderte kausale Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Einnahmen ist auch unter dem Aspekt "nachträglicher Werbungskosten" nicht herzustellen. Von einem erwerbsbezogenen Veranlassungszusammenhang zwischen Abbruch und…