…vom Kleinstbetrieb zum Handwerksbetrieb erfolgt. Eine langfristige quantitative Erweiterung des Vermögens, zB wegen wirtschaftlichen Erfolges der Körperschaft, löst grundsätzlich keinen Manteltatbestand aus; allerdings ist auch dabei auf einen inneren Zusammenhang der einzelnen Maßnahmen und ein möglicherweise planmäßiges Vorgehen zu achten. Bezugsgröße für eine quantitative Erweiterung…
…oder Personengesellschaften handelt es sich nicht um Körperschaften im Sinne des § 8 Z 2 KommStG 1993, weshalb eine Befreiung aus rechtlichen Gründen schon nicht möglich ist. 8.3.2. Körperschaften des privaten Rechts/Vereine Rz 130 Gemeinnützige Körperschaften privaten Rechts, welche die taxativ angeführten Befreiungsagenden…
…| Tochterunternehmen sowie Beteiligungen, die maßgeblichen Einfluss oder gemeinsame Kontrolle (joint ventures) vermitteln sind "at cost" (a) oder zum "fair value" (b) zu bewerten. | Bilanzierung nach den Grundsätzen des EStG sowie den zwingenden Sondervorschriften des KStG. | | a) zu Anschaffungskosten (at cost; Regelfall)…
…a. Einschränkung (nicht vor Erreichen eines Gesamtüberschusses) für sich gesehen nicht steuerschädlich. Die Besonderheit des Falles liegt darin, dass zwar grundsätzlich alle Rechte und Pflichten auf die jeweiligen Rechtsnachfolger übergehen, nicht jedoch der Verzicht auf Begründung von Wohnungseigentum. Dieser gilt nämlich für Rechtsnachfolger im Ablebensfall…
…Mio €) steuerfrei, der Rest ist wirtschaftlich betrachtet keine Entschädigung für Bodenwertminderung und daher steuerpflichtig (0,75 €/m2, insgesamt 0,75 Mio €). Wird der Grund und Boden später in einem zweiten Verfahren durch Einlösung in das Eigentum des Landes übernommen (zB § 15 nöNationalparkG…
…einer gesetzlichen Option im Rahmen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) müssen gesetzlich bzw. in manchen Bundesländern förderungsrechtlich zwingend unter dem Verkehrswert erfolgen. Ist in diesen Fällen der tatsächliche Kaufpreis oder der (höhere) gemeine Wert als Grundlage für die Steuerbemessung heranzuziehen? Lösung: Gesetzliche Preisbeschränkungen sind keine "ungewöhnlichen oder…
…Änderungen des StRefG 2015/2016 erst auf Umgründungsstichtage nach dem 31.12.2015 anzuwenden. Im Fall einer 2016 erfolgten Umgründung mit Stichtag vor dem 1.1.2016 sehen die Inkrafttretensregelungen des UmgrStG zwingend vor, dass die Grunderwerbsteuer nach der alten Rechtslage zu berechnen ist. Dh…
…jedoch ist Zweck der Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987, Vorgänge nicht mit Steuer zu belasten, deren wirtschaftliche Auswirkungen von den Beteiligten frist- oder vertragsbestimmungsgemäß wieder beseitigt wurden. Aus diesem Grund sind bei einer Teilrückgängigmachung die Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 anzuwenden. 3. KAPITALVERKEHRSTEUERGESETZ 3.1. …
…anderer Personen, die nicht als Stifter gemeldet wurden, nicht 100% ergeben, sollte die Mittelherkunft der Stiftung genauer überprüft werden und insbesondere der wirtschaftliche und persönliche Grund der Zustiftungen erhoben und beurteilt werden. Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3b WiEReG sind außerdem jene Nominee-Vereinbarungen gemäß §…
…über den für das wirtschaftliche Eigentum relevanten Inhalt des Vertrages zu übermitteln. Der relevante Inhalt umfasst jedenfalls die Kapitalanteile, Stimmrechte sowie sonstige Kontrollverhältnisse. Die Erklärung ist von allen Gesellschaftern zu zeichnen. Sollte der schriftlich oder mündlich abgeschlossene Gesellschaftsvertrag bzw. das Gründungsdokument keine Regelung über die…
…andere Weise") angeführten Beispielen denkbar. 2.6.3 Abtretungsverträge Das Vorliegen eines Abtretungsvertrages, der eine Vertragspartei nur zur zukünftigen Übernahme von Geschäftsanteilen berechtigt, begründet grundsätzlich auch dann kein wirtschaftliches Eigentum, wenn der Übernehmer der Geschäftsanteile entscheiden kann, ob und wann er diese Geschäftsanteile übernehmen kann…
…Meldungen zwingend anzugeben, ob bei einem Funktionsträger (zB Stifter/Gründer/Settlor oder Begünstigter) oder einer Person, die "Kontrolle auf andere Weise" über die Stiftung, den Fond, den Trust oder einen vergleichbaren Rechtsträger ausübt, eine Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) gemäß § 2a WiEReG vorliegt und ob der wirtschaftliche…
…Grunderwerbsteuer nachzuerheben. Diese Nacherhebungsgründe sind taxativ. Abgesehen von den unten angeführten Ausnahmen (siehe Pkt. III.1.2.1.4.4.) ist die Nacherhebung, wenn der (Teil-) Betrieb oder Mitunternehmeranteil entgeltlich oder unentgeltlich weiter übertragen oder aufgegeben wird oder das Vermögen betriebsfremden Zwecken zugeführt wird, zwingend…
…nach Fertigstellung des Gebäudes ergeben wird. Zu Frage 4: Die Kürzung gemäß § 53 Abs. 8 BewG 1955 steht für die gesamte bebaute Fläche unabhängig davon zu, ob Teile der wirtschaftlichen Einheit (bebaute Fläche) einer allfälligen Grundsteuerbefreiung unterliegen oder nicht. 14. § 53a BewG 1955, Anlage zu …
…gewähren, wenn das Vorliegen einer ausgleichsbedürftigen wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der anrechnungsbegünstigten Einkünfte ausreichend dokumentiert wird. Dazu zählt insb. eine ausreichend nachvollziehbare Dokumentation über die Ermittlung der Auslandseinkünfte. Dabei wäre insb. zu untersuchen, ob allenfalls auf Grund von Sublizenzverträgen Sublizenzgebühren an dritte Personen einkünftekürzend anzusetzen wären. Im…
…dem Grunde nach - Einbehaltung (§ 78 EStG 1988) und Abfuhr (§ 79 EStG 1988) der Lohnsteuer. Die beiden letzteren Pflichten können allerdings durch die unmittelbare Anwendung eines DBA durch den Arbeitgeber ins Leere gehen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass der Arbeitgeber die übrigen Verpflichtungen zwingend zu…
…1. Einheitlichkeit der Leistung - Art der Leistungen Grundsätzlich ist jede sonstige Leistung als eigene, selbstständige Leistung zu betrachten. Nimmt jedoch ein Steuerpflichtiger für einen Verbraucher zwei oder mehrere Handlungen vor, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie in wirtschaftlicher Hinsicht objektiv ein Ganzes bilden…
…der Anteile zwingend § 13 BewG 1955 anzuwenden. Gemäß § 13 Abs. 2 BewG 1955 hat diese Bewertung unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten zu erfolgen. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (zuletzt VwGH 18.7.2001, 99/13/0217) ist das Wiener Verfahren grundsätzlich eine…
…99 (dieser Fall lag dem EuGH-Urteil Rs C-305/01 zu Grunde) liegt in der Abtretung der Forderung durch den Anschlusskunden keine steuerbare Leistung, sondern eine Leistungsbeistellung. Diese Auffassung ergibt sich nicht zwingend aus dem EuGH-Urteil Rs C-305/01. In diesem Urteil…
…3.). Zu beachten ist, dass eine Zurückweisung der Streitbeilegungsbeschwerde nicht zwingend zu einer Beendigung des Verfahrens nach EU-BStbG führt. Das EU-BStbG stellt dem Abgabepflichtigen unterschiedliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Zurückweisung zur Verfügung (siehe Kapitel B.2.2.3). B.2.2.2. Prüffrist Die…