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254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

…werden. 1.6. Der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienen auch die Priester- und Knabenseminare. Denn nach Art. V des Konkordates vom 5. Juni 1933 kann die wissenschaftliche Heranbildung des Klerus nicht nur an den vom Staate erhaltenen katholisch-theologischen Fakultäten, sondern auch an den von…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für eine begünstige Weiterübertragung iSd § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 - nur deshalb keinen nach dieser Bestimmung steuerbegünstigten Erwerb darstellt, weil die Voraussetzung der erforderlichen Quote von mindestens 25% nicht gegeben ist. Beispiel: Der Betriebsinhaber A, 56 Jahre alt…

BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…Versäumung einer Frist Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) setzt unter anderem voraus, dass eine Frist versäumt wurde. Wiedereinsetzbar sind nicht nur verfahrensrechtliche Fristen, sondern auch materiell-rechtliche Fristen. Ob die Fristen verlängerbar sind, ist für die Wiedereinsetzung ebenso bedeutungslos, wie die Unterscheidung…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…Z 5 BAO) gilt für Selbstbemessungsabgaben nur dann, wenn nicht speziellere Abgabenvorschriften (zB § 21 Abs. 3 UStG 1994, § 5 Abs. 3 Elektrizitätsabgabegesetz, § 6 Abs. 3 Erdgasabgabegesetz, § 6 Abs. 3 Kohleabgabegesetz) abweichende Regelungen enthalten. 9. Hinweise Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

1. Unrichtigkeiten 1.1. Allgemeines Nach § 293 BAO können nur Fehler, die der Abgabenbehörde bei Ausfertigung ihres Bescheides unterlaufen sind, berichtigt werden. § 293 BAO ist nicht anwendbar, wenn die Behörde der Partei unterlaufene Fehler (zB offensichtlich unrichtige Angaben in der Abgabenerklärung) übernimmt (zB VwGH 23…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…eine schriftliche Auskunft über das Gespräch und die rechtliche Beurteilung des Finanzbeamten. 4.2. Frage Handelt es sich bei einem solchen Auskunftsersuchen bereits um einen Antrag im Sinne von Advance Ruling? Besteht Kostenpflicht? 4.3. Lösung Ein Antrag auf einen Rulingbescheid kann nur schriftlich erfolgen…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

1. Zuständigkeit Die Abgabenbehörden erster Instanz sind zur Aufhebung von ihnen erlassener Bescheide befugt. Dies sind nicht nur Finanzämter, sondern auch Finanzlandesdirektionen (zB für Bescheide nach § 44 Abs. 2 BAO oder nach § 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988) und das Bundesministerium für Finanzen (zB…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…Arbeitslöhne nur insoweit kommunalsteuerpflichtig, als sie mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen; ist die Feststellung der mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängenden Arbeitslöhne mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, können die erhebungsberechtigten Gemeinden mit den Steuerschuldnern eine Vereinbarung über die Höhe der Bemessungsgrundlage treffen, wobei diese rechtliche Möglichkeit…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über diese Einrichtung haben (zeitliches Element einer Verfügungsmacht). Dieser Grundtatbestand entspricht im Wesentlichen dem aus § 29 BAO ableitbaren innerstaatlichen Begriff. Unternehmerische Einrichtungen von untergeordneter Bedeutung, die wohl nach dem Grundtatbestand (und nach § 29 BAO) Betriebsstättencharakter haben, sind ausgenommen. Der DBA-rechtliche…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…steuerlichen Restbuchwert überschreitet. 1.1.11. Eintragen des gemeinen Wertes in der Eingabemaske Wenn der gemeine Wert höher ist als der Kaufpreis, das Meistbot usw., ist dann in der Eingabemaske nur das Feld "Wert land- u. forstw. Vermögen" bzw. "Wert Übriges Grundvermögen" mit der Höhe…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

…Patientenstockes ist somit im vorliegenden Fall nur dann unschädlich, wenn diese Patientenbeziehungen für den gesamten Arztbetrieb von unwesentlicher Bedeutung sind. Dabei darf es sich iSd UmgrStR 2002 Rz 889 bei den zurückbehaltenen Privatpatienten nur um einzelne Patientenbeziehungen handeln. Entsprechend den Ausführungen zu 1.3.3…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…nicht oder nur unwesentlich abweicht. Diesen Rechtsanspruch haben auch: Gesamtrechtsnachfolger des Bescheidadressaten, Gesellschafter (Mitglieder) einer Personenvereinigung (Personengesellschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB OG, KG) bezüglich des an dieses Gebilde gerichteten Auskunftsbescheides, bei an Dritten gerichtetem Bescheid (Auskunft betrifft eine rechtlich noch nicht existente juristische Person oder…

BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

…des Ortes der Geschäftsleitung unbeschränkt steuerpflichtig sind, sind im Regelfall auch "ansässig" im Sinne eines Abkommens. Die DBA-rechtliche Ansässigkeit kann indes nicht in allen Fällen mit der unbeschränkten Steuerpflicht des österreichischen EStG 1988 oder KStG 1988 gleichgestellt werden. Denn bei Doppelansässigkeit besteht zwar nach…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…Dienst über den Wortlaut des Art. 19 OECD-MA hinaus nicht nur die Leistungserbringung an einen "Vertragstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften", sondern auch Vergütungen von "anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts", so führt die öffentlich-rechtliche Qualifikation der Bildungseinrichtung dazu, dass die Lehrtätigkeit unter die…

BMF-010221/1897-IV/4/2007Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1897-IV/4/200722.11.2007

…besteht bei Auslandsbeziehungen eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Diese umfasst auch die Klärung, in welchem Ausmaß ein rechtlicher Anspruch auf Anrechnung der schweizerischen Steuern in Österreich besteht. Den in der Schweiz tätigen Arbeitnehmern könnte daher im Rahmen dieser erhöhten Mitwirkungspflicht aufgetragen werden (Vorhalt), eine - von der kantonalen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…letztlich kontrolliert. Sollte eine Funktion nicht durch eine natürliche Person, sondern durch eine juristische Person wahrgenommen werden, so ist gemäß den Ausführungen in Abschnitt 2.7.6 (Behandlung von juristischen Personen als Stifter oder Begünstigter) vorzugehen. Zudem ist gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…1 Z 3 lit b Variante 1 oder Variante 2 WiEReG). Siehe hierzu die Ausführungen zur subsidiären Meldung in Abschnitt 5 (Meldung der Daten durch die Rechtsträger). Die Fälligkeit der jährlichen Meldung bestimmt sich grundsätzlich nach dem Datum der letzten jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. 3.4.2. Sozialversicherungs- und öffentliche Fürsorgeträger Rz 33 Nicht übernommen wurde aus dem Umsatzsteuerrecht die Vorschrift des § 2 Abs. 4 UStG 1972 (1994), sodass die dort genannten Tätigkeiten nur insoweit unter den Unternehmensbegriff des KommStG…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…1 GrEStG 1987 und nicht gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG 1987 vor. Eine "Gleichzeitigkeit" liegt nur bei den Varianten 1 und 3 vor, weil die Wirksamkeit zwingend zum gleichen Zeitpunkt eintritt. 1.2. Anteilsvereinigung - Treuhandschaft Die B-GmbH wird auf die A-GmbH als übernehmende…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…der zivilrechtliche Eigentümer das Grundstück auf Weisung verkaufen muss und der wirtschaftliche Verfügungsberechtigte den Erlös lukriert. Wird das zivilrechtliche Eigentum an der Liegenschaft übertragen und behält sich der Übergeber die wirtschaftliche Verfügungsmacht zurück, liegt zum Zeitpunkt dieser Übertragung nur ein Erwerbsvorgang vor, nämlich jener nach …