…sich ua. durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen (§ 83 Abs. 1 BAO). Wie weit die Vertretungsbefugnis geht, richtet sich nach dem Inhalt der Vollmacht. Beschränkt handlungsfähige oder handlungsunfähige Personen werden durch gesetzliche Vertreter vertreten (zB Eltern). Nicht nur der unmittelbare Täter begeht eine Verwaltungsübertretung, sondern auch…
…von der Akteneinsicht ausgeschlossen, wenn die Akteneinsicht von einer Person beantragt wird, die mit der abgefragten Person oder deren gesetzlichen Vertreter nicht ident ist. Das gilt für gewillkürte Vertreter, da die Kontenregisterabfrage auch Daten von Dritten enthalten könnte: Beispiel 1 - Einzelunternehmen, Einsicht in das Kontenregister…
…Datenübernahme der Masseverwalter als subsidiärer wirtschaftlicher Eigentümer übernommen, sofern kein Angehöriger der obersten Führungsebene mehr vorhanden ist. 2.6.7 Erwachsenenvertreter und minderjährige wirtschaftliche Eigentümer (gesetzliche Vertreter) Bei minderjährigen wirtschaftlichen Eigentümern oder vertretungsbedürftigen volljährigen Personen als wirtschaftlichen Eigentümern, ergeben sich keine Änderungen bei der Feststellung…
…§ 46, 47 IO "Massegläubiger" und weiters der gesetzliche Vertreter (aufgrund beschlussmäßiger Zuerkennung von Beträgen) befriedigt werden. Erst dann werden alle übrigen Gläubiger im Verhältnis der Höhe ihrer unbestrittenen oder durch unbedenkliche Urkunden bescheinigten Forderungen berücksichtigt (sogenannte kridamäßige Verteilung). Auch hier gilt entsprechend der obigen Ausführungen…
…verfahrensrechtliche Fristen, sondern auch materiell-rechtliche Fristen. Ob die Fristen verlängerbar sind, ist für die Wiedereinsetzung ebenso bedeutungslos, wie die Unterscheidung, ob es sich um gesetzliche oder um behördliche Fristen handelt. Wiedereinsetzbar sind beispielsweise folgende Fristen: • Berufungsfrist (§ 245 Abs. 1 BAO), • Vorlageantragsfrist (§ 276 Abs. 2…
…hat, dass ihm die Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen unmöglich gemacht wird (zB VwGH 29.6.1999, 98/14/0172; VwGH 22.1.2004, 2003/14/0097; VwGH 10.8.2005, 2005/13/0089). Rechtsunkenntnis in buchhalterischen und steuerrechtlichen Belangen vermag den Vertreter nicht zu exkulpieren…
…3 Ob 103/11k, mit der Frage der insolvenzrechtlichen Aufteilung der Jahreseinkommensteuer (oder Körperschaftsteuer) des Insolvenzeröffnungsjahres in eine Insolvenz- und eine Masseforderung beschäftigt und dabei im Wesentlichen die folgenden Rechtsansichten vertreten: Ob eine Forderung Masseforderung ist, hat als Hauptfrage ausschließlich das Gericht nach Maßgabe des…
…den Gläubigern (Anm.: Der gesetzliche Wortlaut würde hier - zum Unterschied von § 9 BAO - nur die organschaftlichen Vertreter juristischer Personen ansprechen). Die insolvenzrechtliche Zielsetzung ist mit der abgabenrechtlichen Situation durchaus vergleichbar: § 69 Abs. 2 und 3 KO verpflichtet Vertreter juristischer Personen zur Antragstellung auf Konkurseröffnung bei…
…Stundenplanes ausgeübt wird, und zwar auch dann, wenn mehrere Wochen- oder Monatsstunden zu Blockveranstaltungen zusammengefasst sind (dazu LStR 2002 Rz 992 ff); von dieser gesetzlichen Fiktion sind jedoch Tätigkeiten, deren Ausmaß durchschnittlich mindestens eine Semesterwochenstunde nicht erreicht, sowie Bezüge für fallweise Vorträge ausgenommen, selbst wenn…
…die die Steuererklärung selbst einreichen, das heißt also nicht steuerlich vertretene Abgabepflichtige." 1.2.2 Finanzausschuss des Nationalrats am 7.11.2003: "Der Finanzausschuss geht davon aus, dass im ersten Jahr (Veranlagung für das Kalenderjahr 2003) angesichts der gravierenden Umstellung bei der verpflichteten Übermittlung der…
…135 BAO auch für den Verlängerungszeitraum nicht anzuwenden. Eine weitere einheitliche Fristverlängerung für sämtliche von einem Vertreter im Rahmen der Quotenregelung noch einzureichenden Abgabenerklärungen über den 30.6. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres hinaus ist gesetzlich ausgeschlossen. Außerhalb der Quotenregelung sind Einzelfristverlängerungen über den…
…und ist ab 1. Juli 2014 anzuwenden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben. 1. Bisherige Vorgangsweise Die derzeitige Praxis der Finanzämter ist nicht einheitlich und…
…Schenkung vor (zB VwGH 17.09.1992, 91/16/0086, zB bei gesetzlicher Unterhaltspflicht). Dies gilt auch bei Erfüllung einer Naturalobligation (zB Bezahlung einer verjährten Schuld). Auch satzungsgemäßen Zuwendungen von Privatstiftungen mangelt es an Freigebigkeit und sie stellen somit keine Schenkungen dar. Da § 121a Abs…
…bestimmte Vorempfänge auf den Erbteil angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt in der Weise, dass der Vorempfang dem Nachlassvermögen hinzugerechnet und dieses erhöhte Vermögen auf die Erben (und Pflichtteilsberechtigten) nach deren gesetzlichen oder testamentarischen Ansprüchen (Erbquote, Pflichtteilsanspruch) aufgeteilt wird. Bei Personen mit Vorempfängen wird von dem…
… 1 Abs. 1a Z 1 iVm § 6 BMSVG zu entrichten hat, zählen auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung des Auftraggebers nicht zur Bemessungsgrundlage. Sozialversicherungsbeiträge, die von dem Auftraggeber für den freien Dienstnehmer einbehalten werden, dürfen die Bemessungsgrundlage nicht mindern. Übernimmt der Auftraggeber die Bezahlung dieser Sozialversicherungsbeiträge…
…spricht, kann die Pflegeelternschaft von einer Einzelperson ausgeübt werden. Die Pflegeelternschaft kann auf einem ausdrücklichen Vertragsverhältnis mit dem Obsorgeberechtigten bzw. mit dem gesetzlichen Vertreter des Kindes beruhen. Das Pflegeverhältnis bedarf keiner gerichtlichen Bestätigung. Die Pflegeelternschaft ist jedoch nicht zwingend an ein vertragliches Verhältnis geknüpft. Sie…
…Auskunftspflichtgesetz (zB VwGH 19.9.1989, 88/14/0198), Verständigungen gemäß § 81 Abs. 2 letzter Satz BAO über die Vertreterbestellung (VwGH 2.8.2000, 99/13/0209). 2.1.2.4. Keine Bekanntgabe (Zustellung) der Erledigung Erledigungen werden dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekannt gegeben…
…Ad b) Änderung der organisatorischen Struktur: Eine Änderung der organisatorischen Struktur liegt vor, wenn die Leitungs- und Verwaltungsfunktionen, somit die gesetzlichen Vertreter einer Körperschaft geändert werden. Eine wesentliche Änderung ist dann gegeben, wenn alle oder die überwiegende Mehrheit der geschäftsführenden Funktionäre in einem Zug oder -…
…allgemeine" FA übergeht. 3.2 Fragestellung Geht die Zuständigkeit in all den geschilderten Fällen auf ein Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis über? 3.3 Lösung Gesetzliche Grundlagen: Die sich auf der UnternehmensgruppenV (BGBl. II Nr. 50/2005) ergebende Zuständigkeit des Finanzamtes des Gruppenträgers betrifft die im …
…Die angeführten Berufsgruppen haben verschiedene Berechtigungsumfänge, die sich jeweils aus dem BiBuG 2014 ergeben. Die den Bilanzbuchhaltungsberufen angehörenden Personen können Abgabepflichtige grundsätzlich vor Abgabenbehörden vertreten. Wenn sie im Rahmen der Vertretungshandlung als eine den Bilanzbuchhaltungsberufen angehörige Person auftreten, betreiben sie die Vertretung anderer geschäftsmäßig im…