…2002/14/0127, 0128). Ein Wiedereinsetzungsantrag ist (dem § 309 BAO zufolge) weiters nur rechtzeitig, wenn er innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende der versäumten Frist eingebracht wird. Beide Fristen sind gesetzliche Fristen im Sinn des § 110 Abs. 1 BAO. Sie sind nicht verlängerbar. Der…
…135 BAO auch für den Verlängerungszeitraum nicht anzuwenden. Eine weitere einheitliche Fristverlängerung für sämtliche von einem Vertreter im Rahmen der Quotenregelung noch einzureichenden Abgabenerklärungen über den 30.6. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres hinaus ist gesetzlich ausgeschlossen. Außerhalb der Quotenregelung sind Einzelfristverlängerungen über den…
…April | 30. Juni | 30. Juli Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so gilt der nächste Tag, wenn er nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist (§ 108 Abs. 3 BAO). Beispiel…
…121a BAO. 6. Frist zur Erstattung der Anzeige Die Anzeige ist binnen dreier Monate ab Erwerb zu erstatten (§ 121a Abs. 4 erster Satz BAO). Für die Anzeigefrist gilt § 108 BAO (zB Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes). Diese Frist ist eine gesetzliche Frist. Sie ist daher …
…Jahresfrist, wenn der Antrag auf Aufhebung vor Ablauf dieser Frist eingebracht ist. Die Jahresfrist ist eine gesetzliche Frist. Sie ist daher dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht erstreckbar. Sie ist auch nicht hemmbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt nach Maßgabe des …
…noch nicht existente juristische Person oder Personengesellschaft) die juristische Person bzw. die Personengesellschaft, wenn sie dies binnen einem Monat ab Beginn ihrer rechtlichen Existenz verlangt; diese Monatsfrist ist eine gesetzliche Frist; sie ist daher zufolge § 110 Abs. 1 BAO nicht erstreckbar. Gesamtrechtsnachfolge im Sinn des …
…die Monatsfrist am 15. Oktober 2009. Erfolgt die Postaufgabe des Antrages am letzten Tag dieser Frist, so genügt dies § 108 Abs. 4 BAO zufolge zur Fristwahrung. Die Frist des § 201 Abs. 3 Z 1 BAO ist eine gesetzliche Frist. Sie ist somit dem § 110 Abs…
…als die ab 1. Jänner 1990 geltende Frist ist, sind nicht zu widerrufen. Nach der Übergangsbestimmung des Abschnittes VII, Art. II Z 3 des Abgabenänderungsgesetzes 1989 gilt in diesen Fällen die gesetzliche Frist (Abschnitt 5.2.2 in Verbindung mit Abschnitt 3.2). 6…
…Anzeigen gemäß § 120 Abs. 3 BAO Die Anzeige hat binnen einen Monat, gerechnet vom Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses, zu erfolgen (nach § 121 BAO). Diese Frist ist eine gesetzliche Frist im Sinn des § 110 Abs. 1 BAO. Sie ist daher nicht erstreckbar. § 108 Abs. 4 BAO…
…15 Abs. 2 lit. a OECD-MA sind daher für die Vergütungsaufteilung nicht maßgeblich; vgl. zur Fristberechnung den Erlass des BMF vom 18.11.1991, 04 0610/169-IV/4/91; LStR 2002 Rz 721 und 1186a, wonach Aufenthaltstage, die durch eine Erkrankung verursacht werden…
…die Steuererklärungen 2003 nicht verpflichtend elektronisch einzureichen und erfolgt deren elektronische Einreichung auch nicht freiwillig, so hat deren Einreichung unter Verwendung der amtlichen Vordrucke zu erfolgen. 1.4 Weiters wurde mit dem AbgÄG 2003 auch die allgemeine Frist zur Einreichung der Steuererklärungen geändert (§ 134 Abs…
…anderen beteiligten Intermediär im Inland bzw. innerhalb der EU von seiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht zu informieren. Es können auch sämtliche beteiligten Intermediäre informiert werden. Unverzüglich bedeutet ohne unnötigen Aufschub (innerhalb der 30-tägigen Frist). Information des Steuerpflichtigen: Im zweiten Schritt hat jJeder befreite Intermediär (§ 11 Abs…
…Wege eines Steuerlagers eines anderen Wirtschaftsbeteiligten nicht möglich oder nicht zumutbar ist, eine Möglichkeit der Entsteuerung im Wege eines vereinfacht bewilligten Steuerlagers eröffnet werden. Einigkeit besteht, dass der gesetzliche Rahmen - das Schaumweinsteuergesetz 1995 (siehe § 5) ermöglicht Erstattungen bzw. Vergütungen grundsätzlich nur an Steuerlagerinhaber - einzuhalten ist. …
…über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Auskünfte sind ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsbegehrens zu erteilen. Kann aus besonderen Gründen diese Frist nicht eingehalten werden, so ist der Auskunftswerber jedenfalls zu…
…die jeder Unternehmer in Anspruch nehmen konnte (Abschn. 3.1.2 und 4.1.3 im Durchführungserlass zu § 126 ff BAO vom 22.5.1990). Nunmehr wurde diese Ausnahmebestimmung durch die gesetzliche Änderung in § 131 Abs. 1 Z 2 BAO und der Barbewegungsverordnung auf die…
…An wen soll in so einem Fall zugestellt werden? "Herrenlos" wird Grundbesitz dann, wenn der bisherige Eigentümer erbenlos verstorben ist, niemand als Legatar den Grundbesitz übernimmt und die Republik Österreich auf das gesetzliche Heimfallsrecht (§ 760 ABGB) verzichtet hat. In so einem Fall fehlt ein Rechtsträger…
…eine Fristverlängerung angesucht hat oder nicht. Je nachdem ist die Finanzordnungswidrigkeit mit Ablauf der allgemeinen Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung oder mit dem fruchtlosen Ablauf der im Einzelfall verlängerten Frist vollendet. Verletzung einer abgabenrechtlichen Pflicht zur Führung von Büchern oder Aufzeichnungen Die Nichtbeachtung einer gesetzlichen…
…3. Lösung Nach Art. 18 Abs. 1 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Die gilt auch für Amtshilfe. Auch sie bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Art. 22 B-VG gilt (ebenso wie zB § 158 Abs. 1 BAO und …
…bestimmte Vorempfänge auf den Erbteil angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt in der Weise, dass der Vorempfang dem Nachlassvermögen hinzugerechnet und dieses erhöhte Vermögen auf die Erben (und Pflichtteilsberechtigten) nach deren gesetzlichen oder testamentarischen Ansprüchen (Erbquote, Pflichtteilsanspruch) aufgeteilt wird. Bei Personen mit Vorempfängen wird von dem…
…zB: im Zusammenhang mit der ANV stehende Formulare, die keine Beilagen sind (zB Verf61) Zurückziehen einer L1 vor Bescheiderlassung Zurückziehen einer L1 nach erfolgter Bescheiderlassung (LStR Rz 912b) Antrag auf Verlängerung der Frist zur L1-Einreichung im Falle einer Pflichtveranlagung | § 41 EStG 1988 | …