…BAO³, § 110 Anm 2). Auf Grund der Gleichbehandlung gesetzlicher und in Verordnungen festgesetzter Fristen, handelt es sich bei der in § 1 Abs. 2 ZBV 2016 festgelegten Sechsmonatsfrist eindeutig um eine nicht verlängerbare gesetzliche Frist. Da der Antrag im gegenständlichen Fall am 10. Juli 2019, also…
…Abs. 1 WiEReG verpflichtet war und dieser Pflicht innerhalb der gesetzlichen Frist nicht nachgekommen ist: Die jährliche Meldung hätte bis spätestens 10.01.2024 vorgenommen werden müssen (Meldung 13.12.2022 plus 1 Jahr = 13.12.2023 plus 4 Wochenfrist= 10.01.2024). Auch…
…eine gesetzliche Frist, die keinerlei subjektives Moment enthält, über ihr im Gesetz normiertes Ausmaß hinaus zu erstrecken. Die von der Bw. aus ihrer subjektiven Sicht angeführten Gründe konnten nicht berücksichtigt werden, weil der Beginn des Fristenlaufes mit dem objektiven Eintreten äußerer Gegebenheiten - im gegenständlichen Fall…
…Antragstellung stellen Ausschlussfristen (Fallfristen, Präklusivfristen) dar, bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, BAO3, § 108 Tz 3); sie sind gesetzliche Fristen und somit dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht erstreckbar (vgl. Ritz, § 108 Tz 2). Fest steht im gegenständlichen Fall, dass die Bw…
…die gesetzlich pflichtversichert sind, müssen steuerfrei bleiben. Denn es handelt sich nicht um freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers. 4. Mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 9. Juni 2020 wurde die Beschwerde vom 12. Mai 2020 gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 zurückgewiesen. a. Eine Beschwerde, die nicht fristgerecht eingebracht werde…
…P2, wohnhaft in Serbien, der Lenker des Kraftfahrzeuges am Tattag gewesen wäre. Dazu wird Folgendes festgestellt: Die Frist zur Erteilung einer Lenkerauskunft ist eine gesetzliche Frist und daher nicht erstreckbar. Somit hat die nachträgliche Auskunftserteilung weder schuld- noch strafbefreiende Wirkung. Zweck einer Lenkerauskunft besteht darin…
…bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung dieser Lenkerauskunft nach § 2 Parkometergesetz 2006 (Verletzung der Auskunftspflicht) strafbar ist. Innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen wurde kein Lenker bekannt gegeben, somit haben Sie der Verpflichtung gemäß § 2 Parkometergesetz 2006 nicht entsprochen. Weiters ist Ihrem…
…Personen) ist. Zum Zeitpunkt der Zustellung der Lenkererhebung waren Sie - unbestritten - handelsrechtlicher Geschäftsführer der ***1*** und als solcher zur Vertretung der Zulassungsbesitzerin nach außen berufen. Die Frist zur Erteilung einer Lenkerauskunft ist eine gesetzliche Frist und somit nicht erstreckbar. Die Nennung einer*s Verantwortlichen bzw…
…Lenker zur Tatzeit ohne Umstände raschest festzustellen, somit ohne weitere Ermittlungen als identifiziert zu betrachten und zur Verantwortung ziehen zu können. Die Frist zur Erteilung einer Lenkerauskunft ist eine gesetzliche Frist und somit nicht erstreckbar. Die Nennung eines Fahrzeuglenkers, nachdem bereits eine Strafe wegen Nichterteilung…
…sodass der Einspruch als verspätet zurückgewiesen werden musste. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Rechtsmittelfrist eine zwingende, auch durch die Behörde nicht erstreckbare gesetzliche Frist. Der Behörde ist es deshalb durch die verspätete Einbringung des Einspruchs rechtlich verwehrt eine Sachentscheidung zu treffen. Es war…
…Der Antrag kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes gestellt werden. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgesetzte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden. Diese Gesetzesbestimmung gilt für verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Fristen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 3…
… 110 Abs. 1 BAO können gesetzliche Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Eine "andere Bestimmung" iS dieser Regelung existiert zwar im EnAbgVergG nicht, wohl aber können nach § 134 BAO die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen verlängert werden. Die im Abs…
…er in der Lenkerauskunft Herr als jene Person, der das Fahrzeug überlassen gewesen sei, nennen können. Innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen sei jedoch kein Lenker bekannt gegeben worden und somit habe der Bf. seiner Verpflichtung gemäß § 2 Parkometergesetz 2006 nicht entsprochen. Ein Rechtfertigungsgrund…
…er in der Lenkerauskunft Herr als jene Person, der das Fahrzeug überlassen gewesen sei, nennen können. Innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen sei jedoch kein Lenker bekannt gegeben worden und somit habe der Bf. seiner Verpflichtung gemäß § 2 Parkometergesetz 2006 nicht entsprochen. Ein Rechtfertigungsgrund…
…Selbst im Falle der Verweigerung einer Fristerstreckung sieht der Gesetzgeber eine Nachfrist zur Einreichung der Abgabenerklärung von einer Woche als ausreichend an. Das Finanzamt hat über die gesetzliche Frist zur Abgabe der Erklärungen hinaus mit der Erlassung des Umsatzsteuer- und des Körperschaftsteuerbescheides jeweils für das…
…auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Die Berufungsfrist ist eine gesetzliche Frist. Gesetzlich festgesetzte Fristen können, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden (§ 110 Abs. 1 BAO). Die Verlängerung der Berufungsfrist liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Ein Antrag auf Fristverlängerung kann…
…angefochtenen Beschwerdevorentscheidung gilt daher gemäß § 98 Abs 2 BAO als am 14.3.2024 bewirkt. Die gesetzliche Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages beträgt gemäß § 264 Abs 1 BAO einen Monat. Die Frist zur Einbringung des Vorlageantrages endete somit am Montag den 15. April 2024. Der…
…des aufzuhebenden Bescheides einzubringen ist. Die Antragsfrist ist eine gesetzliche Frist. Sie ist daher dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht verlängerbar (vgl. Ritz/Koran, aaO Rz 20ff). Der auf Aufhebung gerichtete Antrag ist daher zurückzuweisen, wenn er nicht fristgerecht eingebracht wurde (vgl. Ritz/Koran…
… 49 Abs. 1 VStG ist ein Einspruch gegen eine Strafverfügung binnen zwei Wochen nach deren Zustellung zu erheben. Bei der Einspruchsfrist gemäß § 49 VStG handelt es sich um eine gesetzliche Frist (Hengst-schläger/Leeb, Verwaltungsverfahren Rz 864), die von der Behörde nicht erstreckt werden darf…
…einem Monat. Die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 und 2003 wurden am 13. Jänner 2005 zugestellt. Daher wäre die gesetzliche Berufungsfrist grundsätzlich am 13. Februar 2005 abgelaufen. Aufgrund von mehreren Fristverlängerungsansuchen wurde dem Bw. gestattet, die Berufung erst am 30. Juni 2005, also…