RIS AI
173 Treffer697 msnur geltende Fassungen
BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…weiters § 13 Abs. 2 BewG 1955 (Ableitung gemeiner Werte aus Verkäufen bzw. Schätzung unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der AG oder der GmbH). Einheitswerte (von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, von im Betriebsvermögen befindlichen Grundstücken) und Buchwerte (Bilanzwerte) sind keine gemeinen Werte. 8. Zuständigkeit (…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…wird kein Tatbestand des § 33 GebG verwirklicht. Beispiel: Im Nachlassvermögen befindet sich ein Grundstück (Einfamilienhaus). Die gesetzlich erbberechtigte Witwe schlägt die Erbschaft aus, nimmt aber das gesetzliche Vorausvermächtnis (§ 758 ABGB) in Anspruch. Im Nachlassvermögen befindet sich ein Grundstück (Einfamilienhaus). Im Testament beruft der Erblasser die…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…ein. Steht der Betriebsfreibetrag in Höhe von 365.000 € - allenfalls anteilig - zu, wenn die Gegenleistung den einfachen Einheitswert übersteigt? Lösung: Zunächst ist aus der Gesamtgegenleistung (= nach Versicherungsmathematik kapitalisierter Wert der Rente) jener Betrag herauszurechnen, der die Gegenleistung für den Erwerb des landwirtschaftlichen Betriebes…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…Rechtsgeschäfte der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterlägen, wären die Tatbestände des § 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 ErbStG 1955 noch im Rechtsbestand. Beispiele: 1. A und B schließen und beurkunden am 15. Oktober 2008 einen Leibrentenvertrag über eine bewegliche Sache. Der gemeine Wert der…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…Familienverband) | Stufentarif vom gemeinen Wert (hinsichtlich L&F) und vom Grundstückswert (= halber Gebäudewert hinsichtlich des übersteigenden Wohnungswertes) Hinsichtlich der Übertragung von E an N ist beim Stufentarif der Vorerwerb des halben Gebäudewertes zwischen O und N zu berücksichtigen. Aus dem Erwerb E an…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…aus dem ErbStG 1955 übernommen (§ 15 Abs. 1 Z 1 lit. c ErbStG 1955). Nach dieser Bestimmung sind Schenkungen zwischen Ehegatten unmittelbar zum Zweck der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m2 Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten von der…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…kann bis zur Berufungsentscheidung auch der Vorlageantrag zurückgenommen werden. Dies folgt aus § 276 Abs. 4 BAO, wonach ua. § 256 BAO in Bezug auf Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden ist. Daran knüpft wiederum gemäß § 256 Abs. 3 BAO die (verpflichtend durchzuführende) bescheidmäßige Gegenstandsloserklärung des Vorlageantrages und ergibt sich…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…Wert des Grund und Bodens dem Bauberechtigtem zuzurechnen sind. Ist eine Wertfortschreibung durchzuführen, auch wenn die Wertfortschreibungsgrenzen des § 21 BewG 1955 nicht erreicht werden? Wertschwellen sind die Konsequenz der Fortschreibungsgrenzen des § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955. Die Nichtdurchführung von Wertfortschreibungen ergibt sich aus…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…ergibt sich, dass die in den Begründungen zu den Beschlüssen des OGH (2 Ob 72/19f, 2 Ob 161/18t, 2 Ob 128/19s) im Zusammenhang mit Verlassenschaftsverfahren dargestellte Ansicht, die Legalzession nach § 324 Abs. 3 ASVG umfasse auch Guthaben aus der Arbeitnehmerveranlagung, die zudem…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…eine Schenkung im Sinne des Schenkungsmeldegesetzes? Schenkungen sind Zuwendungen, die unentgeltlich (= ohne angemessene Gegenleistung) und freigebig erfolgen, also zu einer (gewollten) Bereicherung des Erwerbers führen. Zu beachten ist, dass der Schenkungsbegriff im Sinne des Schenkungsmeldegesetzes (der sich aus § 3 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…aus Verkäufen abzuleiten oder nach dem Wiener Verfahren zu schätzen ist, zum gemeinen Wert der Eigentätigkeit zu addieren. 1.2 § 5 GrEStG 1987 (§ 14 BewG 1955) - Abzinsung Wohnbauförderungsdarlehen Sachverhalt: Der Kaufpreis eines Anwartschaftsvertrages über den Erwerb von Wohnungseigentum ist als Fixpreis gestaltet. Die Berichtigung des…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…Kann der gemeine Wert der Anteile nicht aus Verkäufen abgeleitet werden, ist er nach dem Wiener Verfahren zu schätzen. Das Wiener Verfahren ist grundsätzlich eine geeignete Methode zur Schätzung des gemeinen Wertes von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Es ist jedoch ein Schätzungsverfahren, das den Grundsätzen des…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…die aus Anlass von Alter, Krankheit, Behinderung oder Armut zustehen (Pflegegeld, Sozialhilfe und dgl.) der Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung (unter gewissen Umständen). Alle Vertretungshandlungen können nur für diese, notariell registrierten Bereiche vorgenommen werden. Im gegenständlichen Fall ging es um die Beantragung der Arbeitnehmerveranlagung des…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…Übernimmt der Pflichtteilsberechtigte weitere Leistungen (zB Aufzahlung, Übernahme von Schulden) liegt insoweit kein erbrechtlicher Erwerb, sondern ein Erwerb aus dem Nachlass vor. Der Erwerb des Pflichtteilsberechtigten ist wie folgt aufzuteilen: Gemeiner Wert des Grundstückes: Pflichtteil = 100 : x x = prozentueller Anteil des auf erbrechtlichem…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…1955 ermittelte Wert um diese Rücklage zu erhöhen. Ist die Rücklagenbildung gerichtlich bekämpfbar, wird bei einem entgeltlichen Erwerb des Fruchtgenussrechtes durch eine dritte Person dieser Umstand bei der Preisfindung Berücksichtigung erfahren. Aus diesem Grunde ist für die Ermittlung des Barwertes des Fruchtgenussrechtes der ausschüttungsfähige Gewinn…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…Zeitpunkt der Übereignung. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch § 1409 ABGB eine Haftungsbeschränkung mit dem Wert des übernommenen Vermögens oder Unternehmens vorsieht. 7.5 Ausnahmen im § 14 Abs. 2 BAO Die Haftung besteht nicht bei einem Erwerb im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens, aus einer…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…Personengesellschaften) und nicht monetäre Werte (wie etwa Grundstücke, Lizenzen, Maschinen) fallen hingegen nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich. Die endgültige Realisierung von Kursgewinnen und Kursverlusten führt bei den betroffenen Bilanzposten zu einer unmittelbaren Erhöhung bzw. Verminderung des jeweiligen Bilanzansatzes. Kursgewinne aus der Euro-Einführung sind daher…

10 3230/3-IV/10/991. Richtlinien betreffend Anwendung des neuen Freibetrages für Betriebsübergaben gemäß § 15a ErbStG (zu StRefG 2000) 2. Klarstellung zur Zusammenrechnung des § 11 Abs. 1 ErbStG (zu StRefG 2000)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/9914.12.1999

…auf die Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Betriebstypus abzustellen. Werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen, entnommen oder in einen anderen Betrieb übergeführt, so ist dies freibetragsschädlich. Ein Nachversteuerungstatbestand ist nicht gesetzt, wenn Maschinen lediglich ausgetauscht werden, sei es aus Rationalisierungszwecken oder bei…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…mit der Aufhebung des Zinsenbescheides) zu erlassen. 10. Hinweise Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…wie der Wert der übertragenen Gegenstände und Rechte (Besitzposten) ohne Abzug übernommener Schulden beträgt. (2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten nicht bei einem Erwerb im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens, bei einem Erwerb aus einer Konkursmasse, im Weg des Ausgleichsverfahrens (auch des fortgesetzten Verfahrens) oder der…