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UFSG RV/0212-G/04Haftung der Alleinerbin für die Erbschaftsteuerschuld eines am Erbfall Beteiligten (Empfänger einer Lebensversicherung);
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2004

…15a). Da außer der Bw. keine andere Person vorhanden ist, auf die diese Merkmale zutreffen, konnte die Behörde demnach im Berufungsfall auf die Geltendmachung der Haftung gar nicht verzichten. Dass die Haftungssumme Steuerschuld bei der Bw. im Wert des aus der Erbschaft Empfangenen gedeckt ist…

UFSW RV/0906-W/03Haftung der Alleinerbin für die Erbschaftssteuerschuld des Pflichtteilsberechtigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2006

…Da außer der Berufungswerberin keine andere Person vorhanden ist, auf die diese Merkmale zutreffen, konnte die Behörde demnach im Berufungsfall auf die Geltendmachung der Haftung gar nicht verzichten. Dass die geltend gemachte Haftungssumme bei der Berufungswerberin im Wert des aus der Erbschaft Empfangenen gedeckt ist…

BFG RV/7102363/2011Heranziehung des einen Erben, als Haftender gemäß § 13 Abs.2 ErbstG 1955, zur Entrichtung der aushaftenden Erbschaftssteuerschuld
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016

…Da außer der Bf keine andere Person vorhanden ist, auf die diese Merkmale zutreffen, konnte die Behörde demnach im Beschwerdefall auf die Geltendmachung der Haftung gar nicht verzichten. Dass die geltend gemachte Haftungssumme bei der Bf im Wert des aus der Erbschaft Empfangenen gedeckt ist…

UFSG RV/0239-G/05Haftung der Erbin für die Erbschaftssteuerschuld eines am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldnerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2006

…Da außer der Berufungswerberin keine andere Person vorhanden ist, auf die diese Merkmale zutreffen, konnte die Behörde demnach im Berufungsfall auf die Geltendmachung der Haftung gar nicht verzichten. Dass die Haftungssumme im Wert des aus der Erbschaft Empfangenen gedeckt ist, ist offenkundig, zumal der Reinnachlass…

UFSW RV/0143-W/05Haftung des Erben für die Erbschaftssteuerschuld eines Miterben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2006

…auf die Geltendmachung der Haftung dem Bw. gegenüber gar nicht verzichten. Die Haftungssumme ist im Wert des aus der Erbschaft Empfangenen gedeckt, zumal der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung auch klargestellt hat, dass für die Berechnung des Empfangenen nicht der Einheitswert sondern der Verkehrswert einer Liegenschaft…

UFSW RV/2416-W/07In einem Drittstaat gelegene Liegenschaften sind für Zwecke der Erbschaftsteuer mit dem Verkehrswert zu bewerten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2010Teil 1/2

…1 ErbStG der Erwerber Steuerschuldner (und zwar jeder Erwerber für das von ihm von Todes wegen erworbene Vermögen). Gemäß § 13 Abs.2 ErbStG haftet neben den in Abs.1 genannten der Nachlass sowie jeder Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft empfangenen für…

UFSW RV/0480-W/06Haftung des Erben für die Erbschaftsteuer des Legatars
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2006

…000 (laut Protokoll vom 14. September 1999) ergibt sich als "Wert des aus der Erbschaft nach MR Empfangenen ein Betrag von rund S 5.000.000,00, sodass die Erbschaftsteuer für den Erwerb des Legatars AR in Höhe von S 170.356,00 (entspricht €…

UFSW RV/1339-W/05Haftung des Erben für die Erbschaftssteuer des Legatars
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2005

…als deren Gesamtrechtsnachfolgerin übergegangen. Geht man davon aus, dass der Verkehrswert der nachlassgegenständlichen Liegenschaft EZxxx in etwa dem Verkaufserlös von S 3.500.000,00 entspricht, so ergibt sich als "Wert des aus der Erbschaft (nach MR) Empfangenen ein Betrag von rund S 5.000…

UFSW RV/0392-W/08Haftung nach § 13 Abs. 2 ErbStG für die Erbschaftsteuer eines Miterben, der - zugunsten eines anderen Miterben - qualifiziert auf sein Erbrecht verzichtet hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2008Teil 1/2

…ein Betrag von S 1.177.718,09 ergibt, sodass auch bei Berücksichtigung weiterer Lasten von einem "Wert des aus der Erbschaft Empfangenen" von rund S 1.000.000,00 auszugehen ist). Es liegen daher im vorliegenden Fall die Tatbestandvoraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme des Bw…

UFSW RV/1540-W/06Haftungsbescheid gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2008

…wesentliche Erschwerung der Einbringung vorliegt, weshalb bei der Ermessensübung der Zweckmäßigkeit unter dem Blickwinkel des öffentlichen Interesses an der Einbringung der Abgaben der Vorzug zu geben war. Dass die Haftungssumme wie im Gesetz gefordert bei der Bw. im Wert des aus der Erbschaft Empfangenen gedeckt…

UFSW RV/3152-W/07Haftung der Erbin für die Erbschaftssteuer der Vermächtnisnehmerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2011

…Da außer der Berufungswerberin keine andere Person vorhanden ist, auf die diese Merkmale zutreffen, konnte die Behörde demnach im Berufungsfall auf die Geltendmachung der Haftung gar nicht verzichten. Dass die geltend gemachte Haftungssumme bei der Berufungswerberin im Wert des aus der Erbschaft Empfangenen gedeckt ist…

UFSW RV/1336-W/08Rechtswidrigkeit der Geltendmachung der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2010Teil 1/2

…in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner. § 560 Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) lautet wie folgt: "Wenn alle Erben ohne Bestimmung der Teile oder in dem allgemeinen Ausdruck einer gleichen Teilung zur Erbschaft berufen werden…

UFSW RV/4388-W/09Rechtswidrigkeit der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs.2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2010Teil 1/2

…in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner. § 560 Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch, (ABGB), lautet wie folgt: "Wenn alle Erben ohne Bestimmung der Teile oder in dem allgemeinen Ausdruck einer gleichen Teilung zur Erbschaft berufen werden…

UFSW RV/0392-W/08Haftung nach § 13 Abs. 2 ErbStG für die Erbschaftsteuer eines Miterben, der - zugunsten eines anderen Miterben - qualifiziert auf sein Erbrecht verzichtet hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2008Teil 2/2

…dass der haftungsbegründende "Wert des aus der Erbschaft Empfangenen" und damit die auf Grund der Erbenstellung eingetretene Bereicherung bei allen drei Miterben gleich hoch war, die geltendgemachte Abgabenschuld von € 3.350,21 nicht bloß geringfügig ist (weshalb der durch die Erlassung von 3 Haftungsbescheiden…

UFSW RV/1994-W/05Haftungsbescheid gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…alleine durch den Ansatz der Liegenschaft A mit dem Verkehrswert zu einer Aufwertung in der Höhe von S 4,590.000,--. Alleine der Ansatz der Liegenschaft A mit dem Verkehrswert führt zu einem Wert des aus der Erbschaft Empfangenen in der Höhe von mehr als…

UFSK RV/0276-K/05Ermessensübung bei Erbenhaftung nach § 13 Abs. 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2006

…der Bw. zu entgegnen, dass sie aus dem Nachlass eine Liegenschaft mit einem (steuerlichen) Einheitswert von beinahe € 19.000,00 erhalten hat und dass der für die Frage, ob die Steuer des Miterben durch den Wert des von der Bw. aus der Erbschaft Empfangenen…

UFSS RV/0044-S/05Welche Kosten kann der Pflichtteilsberechtigte geltend machen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2011

…in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner. § 20. ErbStG lautet: "(1) Als Erwerb gilt, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Bei der Zweckzuwendung tritt an die Stelle des Anfalles…

UFSW RV/4304-W/09Haftung des einzigen Erben für die Erbschaftssteuer der Legatarin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2011

…ist. Nach § 13 Abs. 1 ErbStG 1955 ist Steuerschuldner der Erwerber. Nach Abs. 2 ErbStG 1955 haftet der Nachlass sowie jeder Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner. Personen, die nach Abgabenvorschriften für…

UFSW RV/2803-W/08Keine Haftung des Erben für die Erbschaftssteuer der am Erbfall Beteiligten, wenn Nachlass überschuldet ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2012

…Beteiligten. Die Haftung ist nur bis zu der Höhe des Wertes des aus der Erbschaft empfangenen Vermögens begrenzt. Da der Erbteil, den die Berufungswerberin erhalten hat, keinen positiven Wert aufweist, kann sie nicht zur Haftung für die Erbschaftssteuer eines Miterben herangezogen werden. Der Haftungsbescheid gemäß …

UFSW RV/0935-W/06Haftung der Erbin für die Erbschaftssteuer der Legatarin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2010

…Genannten auch jeder Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner haftet. Haftung bedeutet nach den Vorschriften des Steuerrechtes das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld. Eine Haftungsschuld ist vom Bestand der Hauptschuld abhängig (Akzessorietät)…