…sei. Das Finanzamt hat die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 dem UFS zur Entscheidung vorgelegt. Die Berufung wurde bis dato nicht erledigt. Für 2001 ist bereits Verjährung eingetreten. 18.2. Frage Kann im Falle einer (sich abzeichnenden) Stattgabe des UFS (Anfallen der Abfindung bereits 2001) …
…der Verjährung für das Jahr 2005? 18.3. Lösung Verlängerungshandlung ist jede nach außen hin erkennbare von der Abgabenbehörde innerhalb der Verjährungsfrist des § 207 BAO unternommene Amtshandlung, die der Geltendmachung eines Abgabenanspruches oder der Feststellung eines Abgabepflichtigen dient ( § 209 Abs. 1 BAO ). Der Körperschaftsteuerbescheid 2005…
… die absolute Verjährungsfrist beträgt 15 Jahre. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen. Beispiel: Die Grundsteuer für das Jahr 2002 verjährt im Normalfall mit Ablauf des Jahres 2007 (5 Jahresfrist). Verjährte Stichtage Wenn eine Festsetzung aller abgeleiteten…
…Einkommen fußt (siehe EStR 2000 Rz 7583 ). Demnach darf der anrechenbare Betrag jenen Betrag der österreichischen Einkommensteuer nicht übersteigen, die auf die durch Anrechnung begünstigten Auslandseinkünfte entfällt. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen und in weiterer Folge der darauf entfallenden Steuer für Zwecke der Höchstbetragsgrundlage ist nach…
…abhängig von der Erledigung einer Berufung gegen den Stammabgabenbescheid (vgl. Ritz , BAO 4 , § 205 Tz 36). Dem Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Anspruchszinsen ist somit im konkreten Fall bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 212a BAO stattzugeben. Bundesministerium für Finanzen, 8. Oktober 2013
…für den Spruch von Abgabenbescheiden. Dazu gehört die Angabe der Bemessungsgrundlage sowie der Art und Höhe der Abgabe. Der Abgabenbescheid hat die gesamte Abgabe festzusetzen, nicht nur die Nachforderung bzw. Gutschrift, um die sich die Selbstberechnung als unrichtig erweist (vgl. zB VwGH 16.12.2009…
…18 Abs. 6 EStG 1988) abzusprechen ist. Wird ein Grundlagenbescheid gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassen, so besteht hinsichtlich Vorläufigkeit keine Bindungswirkung für hievon abgeleitete Bescheide. Wird ein abgeleiteter Bescheid mit der Begründung angefochten, dass die im Grundlagenbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind, so ist…
…oder Amtshandlungen (zB rechtsgestaltende individuelle Verwaltungsakte, Ausstellung von Bescheinigungen) fallen. Ob ein Ereignis für den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches rückwirkt ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern eine des materiellen Abgabenrechts (vgl. zB BFH, BStBl 2005 II 690). Eine solche Rückwirkung kann ausdrücklich auf Gesetzesstufe…
…Jahr 2003 ergehen der Einkommensteuerbescheid für 2000 und ein diesbezüglicher Verspätungszuschlagsbescheid. Der Einkommensteuerbescheid wird mit Berufung angefochten; der Verspätungszuschlagsbescheid wird formell rechtskräftig. Die Berufung wird erst nach Eintritt der Bemessungsverjährung (mit Berufungsvorentscheidung) stattgebend erledigt. Der Änderung des Verspätungszuschlages steht der zwischenzeitige Eintritt der Verjährung nicht…
…zB VwGH 24.03.2004, 2001/14/0083). 6. Zeitliche Grenzen 6.1. Verjährung Berichtigungen sind Abänderungen oder Aufhebungen im Sinn des § 302 Abs. 1 BAO. Solche Maßnahmen sind somit grundsätzlich nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig. Dies gilt sowohl für die Bemessungsverjährung (Festsetzungsverjährung…
…9. Verjährung 3.9.1. Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 1 BAO) Beschwerdevorentscheidungen sind Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches, somit Amtshandlungen im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO (vgl. zB VwGH 21.5.2007, 2007/16/0014). Abgabenbescheide verlängern die Verjährungsfristen für jene Abgaben, die…
… 200 Abs. 1 BAO vor, so kann auch ein Feststellungsbescheid (§ 188 BAO) vorläufig erlassen werden. Dies ergibt sich aus § 190 Abs. 1 erster Satz BAO, wonach auf Feststellungen gemäß §§ 185 bis 189 BAO die für die Festsetzung der Abgaben geltenden Vorschriften sinngemäß Anwendung finden. Die…
…Arbeitnehmerveranlagungs-Antrag für 2013) nicht neuerlich entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit; Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung über diesen Antrag steht das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache entgegen (vgl. VwGH 09.10.1998, 96/19/3364 uva). Dieser Grundsatz gilt auch im Abgabenverfahren (zB VwGH 18.09.2002…
…OGH 23.02.2006, 8 Ob 7/06x)." Wird also über das Vermögen eines Vertreters nach §§ 80 ff BAO der Konkurs eröffnet und nimmt die Abgabenbehörde den Insolvenzschuldner in der Folge durch gemäß § 9 BAO erlassene Haftungsbescheide für Abgabenverbindlichkeiten der von ihm Vertretenen in Anspruch…
…Auch die Haftungsbestimmungen der BAO sind ihrem Wesen nach schadenersatzähnlich ausgerichtet auf durch Haftende verursachte Abgabenausfälle. Ist eine konkludente Bevollmächtigung des tatsächlich tätigen "Geschäftsführers" nachweisbar, so besteht die Möglichkeit der Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO gegenüber einem solcherart Bevollmächtigten. Bundesministerium für Finanzen, 28. Oktober 2008
… 57 Abs. 3 BAO (idF BGBl. I Nr. 180/2004) ist für die Erhebung der Dienstgeberbeiträge das Finanzamt örtlich zuständig, dem die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Abgabepflichtigen oder, wenn dieser eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist, dem die einheitliche und gesonderte Feststellung…
…In eventu (für den Fall der Abweisung des Berichtigungsantrages) wird eine Bescheidbeschwerde eingebracht. Im Zweifel ist einem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (zB VwGH 29.7.2010, 2009/15/0152…
…amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 Abs. 4 BAO) in Betracht. 25. Verjährung 25.1. Sachverhalt Am 31. Dezember 2011 reicht der Steuerpflichtige einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung (L1) für 2006 ein. Darin beantragt er ua. Werbungskosten aus dem Titel doppelte Haushaltsführung. Nach L1 bezog der Steuerpflichtige…
… 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 findet keine Anwendung (vgl. UStR 2000 Rz 892 ). Für diese Beurteilung können die von der Judikatur aufgestellten Grundsätze zur Einheitlichkeit der Leistung herangezogen werden: Demnach ist Gegenstand der Umsatzsteuer grundsätzlich jede einzelne Leistung, außer mehrere Leistungen sind so…
…der Zurückweisung, dann steht der Rechtsweg zum Beratenden Ausschuss wieder offen. Sollte allerdings ein österreichisches Gericht oder ein ausländisches Gericht, dessen Entscheidung eine Bindungswirkung für die ausländische zuständige Behörde entfaltet, die Zurückweisung bereits bestätigt haben, ist die Einsetzung des Beratenden Ausschusses nicht mehr zulässig (§ 18…