…des Jahres 2002) lediglich die Verjährung um ein Jahr aufgeschoben und damit die Abgabenfestsetzung noch im Jahr 2008 für zulässig erklärt wird. Weiters scheint eine derartige Auslegung auch deshalb geboten, weil die Bestimmung des § 49 Abs. 17 KBGG erst Ende des Jahres 2007 und somit…
…des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen werden. Da die Erstbescheide der Jahre 1999 bis 2003 jeweils innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist ergingen, verlängerte sich die Verjährung für diese Jahre jeweils um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen…
…Für das Jahre 2003 wäre grundsätzlich ebenfalls die 7-jährige Verjährungsfrist anzuwenden, die Prüfung kann jedoch unterbleiben, da bereits unter Zugrundelegung der 5-jährigen Verjährungsfrist keine Verjährung eingetreten ist (siehe oben). So begann die zehnjährige Festsetzungsverjährung gemäß § 207 Abs. 2 BAO für die Einkommensteuer des…
…betreffend 2002 ein Ergänzungsersuchen des FA NÖ an die YZ GmbH&Mitges ( in weiterer Folge MU) gerichtet mit dem Auftrag zur Durchsetzung des Abgabenanspruches die Anlegerprospekte und Ergebnismitteilungen zu übermitteln. Durch diese nach außen gerichtete Amtshandlung im Feststellungsverfahren verlängerte sich für 2002 die Verjährung bis…
…den Eintritt der Verjährung für 2002 und 2003 bis zum Ablauf des Jahres 2010. Im Jahr 2010 wurden, neben Abhaltung der Schlussbesprechnung bei der geprüften Mitunternehmerschaft MU am 28.10.2010 und Erlassung eines nach Wiederaufnahme geänderten Feststellungsbescheides für 2002 bis 2005 am 29.11…
…sind (keine fristverlängernde Unterbrechungshandlung), ist die Verjährung für diese am 31. Dezember 2007 eingetreten. Die Heranziehung der Bw mittels des angefochtenen Bescheides ist daher außerhalb der Verjährungsfrist erfolgt. Der Berufung war daher Folge zu geben und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Graz, am 5. August 2009
…2000 bis 2007 zur Geltendmachung des Angabenanspruchs ein Ergänzungsersuchen des FA Neunkirchen Wiener Neustadt an ***14*** gerichtet mit dem Auftrag, Anlegerinformationen und Prospekte sowie die ausgesandten Ergebnismitteilungen zu übermitteln. Durch all diese nach außen gerichteten Amtshandlungen in den Feststellungsverfahren verlängerte sich für 2001 die Verjährung…
…Amtshandlung verlängerte den Eintritt der Verjährung für 2002 bis zum Ablauf des Jahres 2010. In diesem Zusammenhang ist die Bf. darauf hinzuweisen, dass der in der Literatur vertretenen - und ebenso im Berufungsschriftsatz angezogenen - Rechtsansicht, dass Ermittlungshandlungen der Finanzstrafbehörde keine die Verjährung verlängernde Amtshandlung darstellen (Ritz…
…die dem Haftungsbescheid zugrunde liegenden Abgaben auch Jahre betreffen würden,die bereits der Verjährung unterliegen können (ab 2000), sei (von Amts wegen) zu überprüfen, ob nicht bereits Einhebungsverjährung eingetreten sei. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genüge es für die Unterbrechungswirkung einer Amtshandlung im Sinne des …
…Einkommensteuer 2001 war daher zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung am 16. Dezember 2011 noch nicht verjährt. Für die Jahre 2002 und 2003 wäre grundsätzlich ebenfalls die 7-jährige Verjährungsfrist anzuwenden, die Prüfung kann jedoch unterbleiben, da bereits unter Zugrundelegung der 5-jährigen Verjährungsfrist keine Verjährung eingetreten…
…Bescheiderlassung – 16./19.11.2012 bereits abgelaufen. Das FA ist somit zu Unrecht vom Vorliegen einer späteren Verjährung hinsichtlich der Umsatzsteuer 2002 und 2003 ausgegangen und hat deshalb rechtsirrig die von der Bf. angefochtene Verjährung für nicht gegeben gesehen. Aus der vom FA angestellten Vermutung…
…nach außen gerichtete Amtshandlung verlängerte den Eintritt der Verjährung für die Einkommensteuer 2002 bis zum 31.12.2010. Im Jahr 2010 wurde - als Folge vorgenannten Prüfungsverfahrens - am 29.11.2010 nach Wiederaufnahme der Verfahren geänderte Feststellungsbescheid für das Jahr 2002 erlassen. Mit dieser nach außen…
…September 2009 und der Haftungsbescheid vom 21. Jänner 2010 zählen, ist im vorliegenden Fall keine Verjährung eingetreten. In diesem Zusammenhang wird auf die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach der VwGH den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr…
…ist auch jener Zeitpunkt, der die Frist für die Verjährung zur Erlassung eines endgültigen Bescheids auslöst (§ 208 Abs. 2 lit. d BAO). Im Zuge der beim Lebensgefährten der Bw. im Jahr 2005 durchgeführten Betriebsprüfung wurden die auch für das gegenständliche Verfahren relevanten Feststellungen getroffen, dass …
…oder § 191 StPO nicht anzuwenden ist, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. ( FinStrG - Novelle 2007, BGBl I 2007/44 ab 1.1.2008). Abs. 4 In die Verjährungsfrist werden nicht eingerechnet: a) die Zeit, während der…
…Anordnung des § 200 Abs. 2 BAO einen vorläufigen Bescheid durch einen endgültigen Bescheid zu ersetzen, stellt auf dem Zeitpunkt ab, in dem die Ungewissheit beseitigt ist. Das ist auch jener Zeitpunkt, der die Frist für die Verjährung zur Erlassung eines endgültigen Bescheids auslöst (§ 208 Abs…
…ausschließlich an Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben ausgeführt - § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch die Verjährung vor. Die Siebenjahresfrist des § 304 lit. a BAO ist unterbrechbar (bzw. ab 2005 verlängerbar) und hemmbar…
…ausschließlich an Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben ausgeführt - § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch die Verjährung vor. Die Siebenjahresfrist des § 304 lit. a BAO ist unterbrechbar (bzw. ab 2005 verlängerbar) und hemmbar…
…2001, Rs C-415/98, Slg. I-1831) lag ein anders gelagerter Sachverhalt zu Grunde und kann daher auch kein Verstoß erkannt werden, da es - wie bereits oben ausgeführt - an der Verwendung für die wirtschaftliche Tätigkeit fehlt. 2. Verjährung (Umsatz- und Einkommensteuer 1989 bis 1995…
…Jahren nach Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 1989 vom 20. November 1997 eingebracht worden sei, sei dieser als nicht fristgerecht zurückzuweisen gewesen. In der Berufung vom 7. August 2008 bestritt die Berufungswerberin (Bw.) den Eintritt der Verjährung hinsichtlich Einkommensteuer für 1989 mit folgender Begründung…