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BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…mit der notwendigen Deutlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Wird der zur Haftung Herangezogene nicht rechtzeitig darüber aufgeklärt, dass die Abgaben schon bescheidmäßig festgesetzt wurden, so liegt infolge unvollständiger Information nach dem zitierten Erkenntnis vom 04.11.1998, 98/13/0115, ein Mangel des Verfahrens vor…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…im Ermessen), ein Jahr ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages (§ 201 Abs. 2 Z 1 BAO; bei Einhaltung dieser Frist liegt die Festsetzung im Ermessen, außer wenn die Erlassung innerhalb der oben genannten Monatsfrist beantragt wurde), drei Monate ab nachweislicher Kenntnis des "Wiederaufnahmsgrundes" für auf …

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…BAO) festgesetzt wurde, obwohl ihre Androhung nicht zugestellt wurde, wenn eine Wiederaufnahme des Verfahrens ohne Vorliegen eines Wiederaufnahmsgrundes verfügt wurde oder eine Wiederaufnahme in richtiger Ermessensübung zu unterlassen gewesen wäre. 7.3 Verbindung mit dem "Ersatzbescheid" Hat die Aufhebung nicht ersatzlos zu erfolgen, so ist…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…wenn im Beschwerdeverfahren taugliche Wiederaufnahmsgründe hervorkommen, für die Beschwerdeerledigung durch Beschwerdevorentscheidung (außer in den Fällen des § 262 Abs. 3 und 4 BAO) sprechen (vgl. Ritz, BAO5, § 303, Tz 93). Die Bescheidbeschwerde ist daher vorrangig zu erledigen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens setzt ein durch Bescheid abgeschlossenes…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…BAO ausgeschlossen. Eine amtswegige Aufhebung kommt wegen des Ablaufes der für eine solche Maßnahme maßgebenden Jahresfrist des § 302 Abs. 1 BAO nicht in Betracht. Ergeben sich aus der (wenn auch verspäteten) Berufung Hinweise auf Wiederaufnahmsgründe (insbesondere auf für die Abgabenbehörde neu hervorgekommene Tatsachen), so ist…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…1 BAO aufzuhebende Bescheid zu adressieren. Wiederaufnahmsbescheide haben in ihrer Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO) die Wiederaufnahmsgründe zu nennen. Die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO ist auch für die Zustellung von Wiederaufnahmsbescheiden anwendbar, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung (d.h…

BMF-010203/0306-VI/6/2012Information zu steuerlichen Zweifelsfragen zu § 48b PKG
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0306-VI/6/201210.07.2012

…2011. Daher führt in jenen Fällen, in denen "neue" Hinterbliebene die bereits durch den im Jahr 2012 verstorbenen Leistungsberechtigten ausgeübte Option unverändert beibehalten, die verspätete Kenntnis des Todesfalls durch die Pensionskasse dazu, dass zu viel an Steuer abgeführt wird. Diesfalls besteht für die Pensionskasse nachträglich…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…wird. In diesen Fällen ist der Rechtsträger verpflichtet, binnen vier Wochen ab Kenntnis des Todes eine Änderungsmeldung an das Register vorzunehmen. Bei der Änderungsmeldung ist für den wirtschaftlichen Eigentümer bei der Auswahl für den Wohnsitz der Punkt "verstorben" auszuwählen. Davon zu unterscheiden sind jedoch Fälle…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…ihres Einlangens bis zur Kenntnis des Widerrufs oder Erlöschens maßgeblich. Zweifel über den Bestand, Inhalt oder Umfang einer Bevollmächtigung sind grundsätzlich im Ermittlungswege (zB Rückfrage beim Vertretenen) abzuklären. Durch den Wegfall der Funktion als Masseverwalter verliert der Masseverwalter seinen Status als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides Kenntnis über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch zu verschaffen ist, und zwar über Grund und Höhe des Abgabenanspruches (zB VwGH 11.07.2000, 2000/16/0227). Eine solche Verschaffung der Kenntnis hat insbesondere durch Zusendung einer Ausfertigung (Ablichtung) des Abgabenbescheides zu erfolgen…

10 3230/3-IV/10/991. Richtlinien betreffend Anwendung des neuen Freibetrages für Betriebsübergaben gemäß § 15a ErbStG (zu StRefG 2000) 2. Klarstellung zur Zusammenrechnung des § 11 Abs. 1 ErbStG (zu StRefG 2000)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/9914.12.1999

…Nachversteuerung zu gewährleisten, hat das Finanzamt, trotz Anzeigeverpflichtung des Erwerbers, durch geeignete Maßnahmen zu überwachen, ob die Behaltefrist erfüllt wurde. Erhält die Abgabenbehörde ohne Zutun des Erwerbers Kenntnis vom Nachversteuerungstatbestand, so kann es zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen wegen Verletzung der Anzeigepflicht kommen. Änderung des § 11 Abs…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des BMF vom 5.11.2003, BMF 05 0701/1-IV/5/03, AÖF Nr. 14/2004, wird aufgehoben. 1. Allgemeines Die Einsichtnahme in Akten soll den Parteien ermöglichen, genaue Kenntnis vom Gang des Verfahrens und von den Entscheidungsgrundlagen der…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…wird vermieden, dass der steuerliche Vertreter des A Kenntnis von Kontenverbindungen von Personen erhält, für die er nicht vertretungsbefugt ist. Beispiel 2 - Kapitalgesellschaft und andere Rechtsträger, Einsicht in das Kontenregister betrifft den Rechtsträger: Die mit der Leitung des Rechtsträgers betrauten Personen (gesetzliche Vertreter, zB Geschäftsführer…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…sind (siehe dazu oben, Pkt. 2). Die Überschreitung des berufsrechtlichen Berechtigungsumfanges schließt nicht aus, dass im Einzelfall eine über die berufsrechtliche Befugnis hinausgehende zivilrechtliche Vollmacht besteht und dem Finanzamt zur Kenntnis gebracht worden ist (vgl. VwGH 19.10.2016, Ro 2014/15/0004, Rn 30…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…örtlichen Zuständigkeit nicht in Kenntnis gesetzt. 3.2. Fragestellung Bei welchem Finanzamt können Anbringen eingebracht werden? 3.3. Lösung Gemäß § 6 letzter Satz AVOG 2010 können Anbringen auch noch an die bisher zuständig gewesene Abgabenbehörde gerichtet werden, solange eine Verständigung des Finanzamtes an den Abgabepflichtigen…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

…zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn des § 13 Abs. 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag der Abholfrist wirksam…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…Im Rahmen des Parteiengehörs kann allen Beteiligten die Tatsachenerhebung bzw. die vom Unternehmer vorgelegten Unterlagen zur Kenntnis gebracht werden. Die Beteiligten können dabei auch zu einem Gespräch eingeladen werden. Es bestehen keine Bedenken Organe, des Städte- und Gemeindebundes als Schlichtungsstelle an diesem Gespräch teilnehmen zu…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…Sie müssen ausdrücklich zur Kenntnis nehmen, dass unrichtige Angaben zur Rückforderung der Förderung führen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Der Förderungswerber verpflichtet sich, alle Dokumente zur Feststellung des Sachverhaltes auf Anforderung vorzulegen. Der Förderungswerber muss alle Angaben vollständig und richtig erklären und diese…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 2/2

…5 TDBG 2012 durchzuführen; dies jeweils ausschließlich für Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung des Förderungsvertrages und für Kontrollzwecke und somit nicht für die Wahrnehmung sonstiger Aufgaben der AMA. 3.Dem Förderungswerber ist zur Kenntnis zu bringen, dass es im Rahmen der Verarbeitung dazu kommen…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…Sie müssen ausdrücklich zur Kenntnis nehmen, dass unrichtige Angaben zur Rückforderung der Förderung führen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Der Förderungswerber verpflichtet sich, alle Dokumente zur Feststellung des Sachverhaltes auf Anforderung vorzulegen. Der Förderungswerber muss alle Angaben vollständig und richtig erklären und diese…