…werden, wenn einer der in § 303 Abs. 1 lit a bis c BAO genannten Wiederaufnahmegründe vorliegt und die Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes allein oder in Verbindung mit anderen Verfahrensergebnissen eine im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 1 lit. a…
…werden, wenn einer der in § 303 Abs. 1 lit a bis c BAO genannten Wiederaufnahmegründe vorliegt und die Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes allein oder in Verbindung mit anderen Verfahrensergebnissen eine im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 1 lit. a…
…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach § 303 Abs 2 BAO ist der Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat…
…folglich auch die Angabe, wann der Beschwerdeführer von den (nicht genannten) Wiederaufnahmegründen Kenntnis erlangt hat. Wenn der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde vermeint, in der dem Schriftsatz beigefügten Chronologie seien sehr wohl konkrete Umstände hinsichtlich des Wiederaufnahmegrundes und der Zeitangabe angegeben worden, so ist zu erwidern…
…cit. ist der Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an bei der Abgabenbehörde einzubringen, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat. Neue Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende Umstände, also Sachverhaltselemente…
…oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. 2. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als…
…taugliche Wiederaufnahmegründe dar, wenn sie im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Die Kenntnis des Vertreters muss sich die vertretene Partei zurechnen lassen (Ritz, BAO § 303, Rz 27 zu VwGH 29.9.87, 87/11/0205). Nach Ansicht des…
…gelungen. Es könne daher ein Zeugenbeweis mit dieser Person angeboten werden. Als einzige Person, welche davon noch Kenntnis hatte, könne die Lebensgefährtin von Herrn ÖZ., Frau R., genannt werden. 1.8. Zur Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes: Dem Bf. wurde mit Beschluss vom 11. Juni 2014 aufgetragen…
…Scheinsitz liegt bei einer GmbH etwa dann vor, wenn sich an dem satzungsmäßig bestimmten Ort weder ein Betrieb noch die Geschäftsleitung befindet und auch keine Verwaltung geführt wird. Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl zB 27.06.1996, V R 51/93, BStBl II 1996…
…ist (in diesem Sinne die ständige Entscheidungspraxis des UFS, vgl. etwa UFS 27.1.2009, RV/1380-L/08), da der Antrag jedenfalls nach Ablauf der in § 303 Abs. 2 BAO genannten Frist von drei Monaten ab Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes gestellt wurde: Der Antrag auf…
…Kenntnis erlangt hat, bei der Finanzstrafbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren die Entscheidung in erster Instanz erlassen hat. Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss der Wiederaufnahmswerber schon im Antrag datumsmäßig (oder sonst genau) angeben, wann er von dem Vorhandensein des von ihm geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes…
…in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Der Wiederaufnahmeantrag ist also befristet. Die Dreimonatsfrist beginnt mit der Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes (also nicht erst mit dessen Beweisbarkeit…
…in § 303 Abs. 1 BAO weiter geforderten Tatbestand erfüllt, dass bei deren Kenntnis ein im Spruch anders lautender Bescheid hätte erlassen werden müssen, hängt von der nachfolgenden Beurteilung hinsichtlich des Sachbescheides ab (vgl. VwGH 18.12.2008, 2006/15/0208). Verkehrswert der Tauschliegenschaft 1. Gemäß…
…unterdrückt oder ein fingierter Sachverhalt der Besteuerung zu Grunde gelegt, kommt es für die Frage, ob die Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden und ob die Kenntnis des Beamten der Finanzbehörde zuzurechnen ist, darauf an, ob der Steuerpflichtige den Verstoß gegen die Dienstpflichten veranlasst oder…
…in § 303 Abs. 1 BAO weiter geforderten Tatbestand erfüllt, dass bei deren Kenntnis ein im Spruch anders lautender Bescheid hätte erlassen werden müssen, hängt von der nachfolgenden Beurteilung hinsichtlich des Sachbescheides ab (vgl. VwGH 18.12.2008, 2006/15/0208). Verkehrswert der Tauschliegenschaft 1. Gemäß…
…eine gesetzliche Frist handelt, ist diese - mangels einer besonderen Regelung - nicht verlängerbar (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, § 303, S 2915). Laut Lehre und Rechtsprechung beginnt die Antragsfrist mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrunds und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen (vgl. Ritz, aaO., § 303, Tz 28, mwN)…
…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Antrag auf Wiederaufnahme ist gemäß Abs. 2 leg. cit. binnen einer Frist von 3 Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat…
…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Antrag auf Wiederaufnahme ist gemäß Abs. 2 leg. cit. binnen einer Frist von 3 Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat…
…ist (in diesem Sinne die ständige Entscheidungspraxis des UFS, vgl. etwa UFS 27.1.2009, RV/1380-L/08), da der Antrag jedenfalls nach Ablauf der in § 303 Abs. 2 BAO genannten Frist von drei Monaten ab Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes gestellt wurde: Der Antrag auf…
…Ergebnis anders lautender Spruch indiziert worden wäre. Tatsächlich war aber bereits im Erstverfahren zumindest die grundlegende Kenntnis des Sachverhaltes um Kauf und Verkauf der Besserungsvereinbarung bekannt gewesen, sodass eine nähere Erläuterung des herangezogenen Wiederaufnahmegrundes umso dringender gewesen wäre, als er auch nicht offensichtlich auf der…