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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…entsprechenden Informationen bzw. ihres Status gegenüber dem Rechtsträger sowie die korrespondierende Strafbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 7 WiEReG verwiesen werden (siehe Abschnitt 4.4 (Pflichten von Nominees und Nominee-Direktoren)) Unter gewissen Umständen sollen jedoch Erleichterungen für börsennotierte Aktiengesellschaften (und vergleichbare ausländische, börsennotierte Rechtsträger…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Präzisierung ihres Vorbringens zu geben. Die Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, Verschuldens- und Ermessensabwägungen haben alle Verhältnisse des Einzelfalles entsprechend zu würdigen, hier vor allem auch Rechts(un)kenntnisse der Partei, persönliche Umstände (wie insbesondere Krankheit und Behinderung), ebenso wie wiederholte Nachlässigkeiten und Versäumnisse. Soweit in den…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…VwGH 19.11.1998, 97/15/0001). Unter Zugrundelegung des in Rede stehenden Sachverhaltsbilds wären daher die Einkünfte unmittelbar den dispositionsbefugten Gesellschaftern und nicht der lediglich treuhänderisch zwischengeschalteten zypriotischen Kapitalgesellschaft zuzurechnen. Unter diesen Umständen erübrigt es sich nähere Untersuchungen darüber anzustellen, ob es sich bei…

10 3230/3-IV/10/991. Richtlinien betreffend Anwendung des neuen Freibetrages für Betriebsübergaben gemäß § 15a ErbStG (zu StRefG 2000) 2. Klarstellung zur Zusammenrechnung des § 11 Abs. 1 ErbStG (zu StRefG 2000)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/9914.12.1999

…ist. 7. Anzeigepflicht Der Erwerber des begünstigten Vermögens hat Umstände, die zur Nacherhebung der Steuer führen, innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt dem Finanzamt anzuzeigen. Um eine allfällige Verjährung auszuschließen und eine zeitnahe Nachversteuerung zu gewährleisten, hat das Finanzamt, trotz Anzeigeverpflichtung des Erwerbers, durch geeignete…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…sind (insbesondere weil sie bei der Bekanntgabe der Selbstberechnung vom Abgabepflichtigen nicht offengelegt wurden), wenn die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden (vom bekannt gegebenen selbst berechneten Betrag abweichenden) Bescheid herbeigeführt hätte. § 201 Abs…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…gemeldeten Angaben sind binnen vier Wochen nach Kenntnis der Änderung zu übermitteln (§ 5 Abs. 1 WiEReG). Bei Daten des Rechtsträgers selbst, die im jeweiligen Stammregister eingetragen sind, ist jedenfalls Kenntnis ab deren Eintragung im jeweiligen Stammregister anzunehmen. Entfalten Umstände bereits vor Eintragung in das Stammregister…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…nicht zugemutet werden kann, liegt ein begründeter Antrag vor, wobei es hier auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Die Entscheidung über einen solchen Antrag liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Wird einem Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung nicht stattgegeben, so ist für…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…ihres Einlangens bis zur Kenntnis des Widerrufs oder Erlöschens maßgeblich. Zweifel über den Bestand, Inhalt oder Umfang einer Bevollmächtigung sind grundsätzlich im Ermittlungswege (zB Rückfrage beim Vertretenen) abzuklären. Durch den Wegfall der Funktion als Masseverwalter verliert der Masseverwalter seinen Status als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft muss nicht in allen drei Merkmalen gegeben sein. Es kann - abhängig von den Umständen des Einzelfalles - durchaus das eine oder andere Element weniger ausgeprägt sein oder sogar zur Gänze fehlen (vgl zB OGH 26.5.1992, 5 Ob 88/92, NZ…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…tatsächliche Gestaltung, auf die subjektive Absicht oder Einstellung kommt es nicht an (zB Ritz, BAO5, § 26 Tz 4). Es wird daher auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ankommen, ob ein Wohnmobil einen Wohnsitz begründet, ua.: Wie ist der Wohnwagen ausgestattet? Ist er beheizt, das ganze…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Durchführung allenfalls erforderlicher Ermittlungen zu prüfen, ob eine Wiederaufnahme des Körperschaftsteuerverfahrens von Amts wegen zu erfolgen hat, wofür im Allgemeinen der Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit) vor dem Grundsatz der Rechtsbeständigkeit spricht. Der Umstand, dass die Berufung nicht rechtzeitig eingebracht…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Os 39/85). Die Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft muss nicht in allen drei Merkmalen gegeben sein. Es kann - abhängig von den Umständen des Einzelfalles - durchaus das eine oder andere Element zur Gänze fehlen (vgl. zB OGH 26.05.1992, 5 Ob 88/92). Eine Lebensgemeinschaft…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…einfachen und erweiterten Auszügen aus dem Register angezeigt werden, wenn dieser nachweist, dass der Einsichtnahme unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls überwiegende, schutzwürdige Interessen des wirtschaftlichen Eigentümers entgegenstehen. Der Antrag muss gemäß § 10a Abs. 1 WiEReG vom wirtschaftlichen Eigentümer direkt oder einem vom wirtschaftlichen Eigentümer…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabenbehörde (zB als Folge mangelnder Offenlegung durch die Partei) zurückzuführen ist. Auch die Übernahme aktenwidriger Umstände (zB Nichtübernahme von Verlustabzügen gemäß § 18 Abs. 6 oder 7 EStG 1988) macht einen Bescheid inhaltlich rechtswidrig. Die Unrichtigkeit des Bescheidspruches muss nicht…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…die betroffenen Mitgliedstaaten; die betroffenen Besteuerungszeiträume; genaue Angaben zu den maßgeblichen Tatsachen und Umständen des Falls sowie zur Art und zum Zeitpunkt der zu der Streitfrage führenden Maßnahmen und Angaben zu den entsprechenden Beträgen in den Währungen aller betroffenen Mitgliedstaaten, mit Bilddateien aller Belege; anwendbare…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…eingetreten sind und ob die Verrechnungspreise im Einklang mit dem APA ermittelt wurden. D.9. Nachträgliche Aufhebung, Widerruf oder Verlängerung des APA Die Umstände, unter denen ein APA als beendet gilt, hängen von der Einigung der zuständigen Behörden ab und sind im jeweiligen APA festzuhalten…

BMF-010222/0058-VI/7/2016Salzburger Steuerdialog - Ergebnisunterlage Lohnsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010222/0058-VI/7/201628.10.2016

…GPLA aufgegriffen, ist eine KM an das Betriebsstättenfinanzamt auszufertigen, die Betriebsprüfung beizuziehen oder dem Betriebsstättenfinanzamt in sonst geeigneter Weise der Sachverhalt zur Kenntnis zu bringen. 2. Wird der Betrieb fremdüblich entgeltlich übertragen, ist eine vom AG bezahlte Abfertigung nach den Bestimmungen des § 67 Abs. 3…

BMF-010221/0101-IV/4/2006Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0101-IV/4/200610.03.2006

…10). 2. Zwingende Anwendung des Rückzahlungssystems 2.1. Allgemeines (17) § 5 der Verordnung zeigt auf, in welchen Fällen der Vergütungsschuldner nicht berechtigt ist, die abkommensgemäße Steuerentlastung anlässlich der Auszahlung der Einkünfte vorzunehmen und in denen daher zwingend das Rückzahlungsverfahren anzuwenden ist. Der Umstand, dass diese…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…Zustellungsbevollmächtigung. Gemäß § 84 Abs. 1 zweiter Satz BAO ist gleichzeitig der Vollmachtgeber (Abgabepflichtige) von der Ablehnung in Kenntnis zu setzen. In den Ablehnungsbescheid (sowie die unter Anfügung einer Bescheidablichtung vorzunehmende Verständigung des Vollmachtgebers) sollte auch ein Hinweis auf die Rechtsfolge gemäß § 84 Abs. 2 BAO…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…oder Beweismittel (im Sinn des § 303 BAO), ein Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO (siehe RAE Rz 978). Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten ua. für Bescheidbeschwerden gegen Sicherstellungsaufträge (§ 232 BAO). Dort sind bei der meritorischen Beschwerdeerledigung nach Erlassung des Sicherstellungsauftrages eingetretene Umstände nicht zu berücksichtigen …