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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Gesellschafter ausüben darf. Entscheidend ist daher, dass einem Gesellschafter oder einer Gesellschaftergruppe die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Mehrheit zu erlangen, die diese mit ihren Gesellschaftsanteilen bei direkter Abstimmung in der Gesellschafterversammlung nicht erreichen würde. Diesem Gesellschafter muss daher die Mehrheit der Stimmrechte innerhalb des Syndikats…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…WiEReG genannten Personen aufgrund der Ausübung ihrer Funktionen. Bei Trusts und trustähnlichen Vereinbarungen schließt dies jedenfalls folgende Personen bzw. Personengruppen aufgrund ihrer Funktion ein: der Settlor/Trustor, der/die Trustees, der Protektor (sofern vorhanden), die Begünstigten, oder sofern die Einzelpersonen, die Begünstigte des Trusts sind…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…jedenfalls - dh. auch ohne entsprechende Einflussnahme-/Kontrollrechte (Mitgliedschaftsrechte) des Beteiligten - zur Begründung von wirtschaftlichem Eigentum führt (zB bei stimmrechtslosem Partizipationskapital oder anderen Aktien/Gesellschaftsanteilen gleichzuhaltenden Beteiligungen am Eigenkapital einer Gesellschaft). 2.6.6 Wirtschaftliche Eigentümer bei Gesellschaften in Insolvenz oder Abwicklung Auch Rechtsträger, die sich…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Rechtsträger gemäß § 1 WiEReG handelt, die Stammzahl sowie den Anteil an Aktien, Stimmrechten oder die Beteiligung des wirtschaftlichen Eigentümers am obersten Rechtsträger, oder ob der wirtschaftliche Eigentümer Kontrolle über den obersten Rechtsträger ausübt, sowie gegebenenfalls den Begünstigtenkreis im Fall eines inländischen obersten Rechtsträgers gemäß § 2…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…des § 14 GebG (mit Ausnahme der Beilagengebühr - TP 5 oder der Gebühr für einen Reisepass - TP 9, welcher beim Grenzübertritt vorgelegt wird) unterliegen würden. 3.3 § 14 TP 6 Abs. 1 bzw. § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 GebG - Eingabengebühr Sachverhalt: 1) Die Ausübung…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…von Vermögen im Sinn von verteilungsfähigen Aktiven schließen und umgekehrt. Es wären daher durchaus Fallkonstellationen denkbar, in denen ungeachtet der Ausübung der Geschäftstätigkeit keine - nennenswerten - verteilungsfähigen Aktiven vorliegen. Im Anwendungsbereich der gesetzlichen Vermutung des § 40 Abs. 1 dritter Satz FBG lässt jedoch der Nachweis einer…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…bzw. das Gründungsdokument als Nachweis der jeweiligen Kapitalanteile übermittelt werden. Im Falle eines mündlichen Gesellschaftsvertrages ist eine schriftliche Erklärung aller Gesellschafter über den für das wirtschaftliche Eigentum relevanten Inhalt des Vertrages zu übermitteln. Der relevante Inhalt umfasst jedenfalls die Kapitalanteile, Stimmrechte sowie sonstige Kontrollverhältnisse. Die…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…wenn besagte Person unmittelbar oder mittelbar - über eine Beteiligung am Kapital weiterer Personen - einen Prozentsatz der Stimmrechte der anderen Person oder des Werts der Kapitalbeteiligungen dieser Person hält. Sofern sich in Bezug auf Altfälle (siehe Abschnitt 3.6.) aus einem grenzüberschreitenden Vorbescheid nicht alle erforderlichen…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…jener Betriebsstätte zuzurechnen sein, von der aus ihr Einsatz erfolgt. Neben der Geschäftsleitung der ARGE kommen auch andere Geschäftsstellen und sonstige Geschäftseinrichtungen in Betracht, die der ARGE zur Ausübung des Gewerbes dienen. Dies kann auch die Betriebsstätte eines ARGE-Mitgliedes sein, wenn von dort aus…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…Dienstbarkeit. Aufwendungen, die der Erleichterung der Ausübung des bestimmungsmäßigen Gebrauches dienen und die der Fruchtgenussberechtigte (nur) auf Grund vertraglicher Verpflichtungen zu tragen hat, um in den Genuss des Fruchtgenussrechtes zu kommen, stellen die Gegenleistung für die Einräumung des Fruchtgenussrechtes dar (vgl. BFG 21.12.2015…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…die im Falle des Vorliegens einer Ehe nach § 81 Abs. 1 EheG nicht der Aufteilung infolge Auflösung einer Ehe unterliegen würden, auch nicht als Erwerbsvorgänge infolge Auflösung einer Lebensgemeinschaft zu beurteilen. Dies betrifft vor allem Grundstücke, die der Ausübung des Berufes eines Lebenspartners dienen oder…

BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

…steuerlichen ND abweicht. | b) zum fair value ("revaluation-model"), einheitliche Ausübung des Wahlrechts für gesamtes als Finanzanlagen ausgewiesenes Immobilienvermögen. Bei Bewertung zum fair value werden alle Auf- und Abwertungen erfolgswirksam erfasst (über G&V). Planmäßige Abschreibungen sowie die Erfassung von Wertminderungen werden nicht vorgenommen…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…der Ausübung der Option zur Steuerpflicht (diese ist ab der Grundstückslieferung möglich) vorgenommen werden (vgl. § 6 Abs. 2 letzter Satz UStG 1994 sowie Rz 793 UStR 2000). § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 (Rz 1940, 1946 bis 1948 UStR 2000) Auslegung des…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…1 Abs. 8 UStG 1994 betrachtet werden können. Der EuGH (EuGH 15.03.1989, Rs C-51/88 , Hamann ) hat hochseegehende Segeljachten, deren Mieter diese Jachten zum Zweck der Ausübung des Segelsports nutzen, als Beförderungsmittel iSd Art. 9 Abs. 2 lit. d (in der geänderten…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…getragene Mehrwertsteuer berechnet worden ist (Randnummer 19 des Urteiles). § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 (Rz 875 bis Rz 878 UStR 2000) Mediationsausbildungskurse Eine Privatschule in der Form einer GesnbR bietet Mediationsausbildungskurse an. Diese Kurse befähigen einerseits zur Ausübung des Berufes "MediatorIn"…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…2005, eingeräumt. Diese Optionen und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten sind ausdrücklich nicht übertragbar; als einzige Ausnahme von diesem Grundsatz besteht die Möglichkeit des Überganges von Todes wegen. Die Ausübung der Optionen kann jeweils im Ausmaß von 20 Prozent frühestens am ersten, zweiten, dritten…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…zum Betrieb einer Krankenanstalt im Sinne des Krankenanstaltengesetzes besitzt; ansonsten kommt der Normalsteuersatz von 20% zur Anwendung. Nach der mit 11. August 2001 in Kraft getretenen 2. Ärztegesetz-Novelle, BGBl. I Nr. 110/2001, ist die selbständige Ausübung des ärztlichen Berufes auch als Gruppenpraxis in…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…Zur zeitlichen Erfassung von Vorgängen am Evidenzkonto siehe Abschnitt 4.3.1. Auch bei den materiellen Voraussetzungen, die zur Ausübung des Wahlrechts zwischen Einlagenrückzahlung und Gewinnausschüttung erfüllt sein müssen, können durch die unterschiedlichen Anforderungen an die Bilanzierung folgende vereinfachte Regelungen abgeleitet werden: Um eine steuerliche…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Falls die nachgereichten Unterlagen weiterhin nicht alle für die Beurteilung der Begründetheit des Antrags erforderlichen Informationen enthalten, kann die zuständige Behörde ein erneutes Ergänzungsersuchen stellen, oder den Antrag als unbegründet zurückweisen. Die Entscheidung liegt in ihrem Ermessen. Bei der Ausübung des Ermessens sind u.a…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…ungebundenen Rücklagen unterschieden wird oder die gebundenen Teile mit "davon gebunden" ausgewiesen werden). Diese Untergliederung steckt nämlich jedenfalls den Rahmen für die Ausübung des Wahlrechtes zwischen Einlagenrückzahlung und offener Ausschüttung ab (dazu Abschnitt 1.3. sowie die überblicksartige graphische Darstellung in Abschnitt 1.3.3.). …