…ÖStZB 1991, 530, folgendes: Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt idR eine geringere Bedeutung zu als persönlichen Beziehungen. Darunter sind all jene zu verstehen, die einen…
…stattfindet. Denn entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt idR eine geringere Bedeutung zu als persönlichen Beziehungen (VwGH 22.3.1991, 90…
…worden ist, dass ein bloßer Zweitwohnsitz in der Grenzzone der Grenzgängereigenschaft entgegensteht, doch stellt diese österreichisch-deutsche Verständigung auf tatsächliche und nicht auf formalrechtliche Verhältnisse ab. Solange daher Deutschland nachweisbar eine Besteuerung als Grenzgänger vornimmt (mag dies auch durch ein in Deutschland unzuständiges Amt, nämlich…
…ändert, kann ohne genaueren Einblick in das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse nicht ohne weiteres beantwortet werden. Es wird in diesem Zusammenhang die jährliche Aufenthaltsdauer in Österreich und in Polen sowie der Umfang des wirtschaftlichen Engagements in der polnischen und österreichischen Kapitalgesellschaft wesentliche Bedeutung besitzen. 22…
…ob eine derartige Arbeitsgestellung in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als solche steuerlich anerkannt werden kann. Denn wenn die tatsächlichen Verhältnisse so gelagert sind, dass das Dienstverhältnis zu dem kanadischen Unternehmen bloß formal besteht und in der wirtschaftlichen Realität die Gestaltungsmerkmale eines Dienstverhältnisses zum inländischen Luftfahrtunternehmen…
…für diesen Zeitraum der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus Österreich in die USA verlegt wird. Denn in diesem Fall hat sich in diesen 5 Jahren der Mittelpunkt sowohl der wirtschaftlichen wie auch der persönlichen Verhältnisse in die USA verlagert. Aus EStR 2000 Rz 7596 ist ersichtlich…
…ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ergibt sich dabei eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Aufbau und der wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Gesellschaft - zB einer OHG bzw. KG oder einer GmbH - für deren Einordnung in das System des EStG…
…von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen Auskunftsverfahrens erfolgen kann, sondern dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben muss. Angesichts des Umstandes, dass den persönlichen Verhältnissen größeres Gewicht beizumessen ist als den wirtschaftlichen (VwGH 22.03.1991, 90/13/0073) wird von Bedeutung sein, ob sich weiterhin der Schwerpunkt des…
… 1, Rz 51 mwN). Der Ort der Geschäftsleitung ergibt sich aus der tatsächlichen Gestaltung und den wirtschaftlichen Umständen des konkreten Einzelfalls. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht, wobei der Ort der kaufmännischen Oberleitung jenem der technischen Oberleitung vorgeht (vgl. nochmals Hohenwarter-Mayr…
…im Fall von Rechtsmissbrauch müssen nach der Anordnung von § 22 BAO die Abgaben so erhoben werden, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. 11. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Gegebenheiten hingewiesen wurde oder nicht, ist unerheblich; denn für die Beurteilung, ob eine Betriebstätte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt oder nicht, sind die tatsächlichen Verhältnisse und nicht die Inhalte von Gerichtseingaben maßgebend. 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…abgabenrechtliche Inanspruchnahme des Gestellungsnehmers erfolgen kann. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn Grund für die Annahme besteht, dass das spanische Unternehmen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht als Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, sondern als bloßer Vermittler der betreffenden Arbeitskräfte agiert. Werden Arbeitslöhne z.B. unmittelbar an die Arbeitskräfte selbst…
…etwa dann gegeben, wenn die Kapitalbeteiligung den Betriebszweck der Betriebsstätte fördert oder zwischen Betriebsstätte und Kapitalgesellschaft enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen (vgl. Waser, in Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg) DBA, Art. 7 Rz 50). Bei der Beurteilung wird auf das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse, auf die Wahrnehmung…
…amerikanische Zuwendungsempfänger, EAS.2074 betreffend ungarische Zuwendungsempfänger und EAS. 2321 betreffend in der Schweiz und in Norwegen ansässige Zuwendungsempfänger). Eine andere Rechtslage besteht nur im Verhältnis zu Staaten, die in Artikel 10 Abs. 3 des anzuwendenden bilateralen Abkommens nicht dem OECD-Musterabkommen folgen, wie z…
…wenn mit der Neugestaltung wirtschaftlich nicht erklärbare Verminderungen der Geschäftsergebnisse der österreichischen Konzerngesellschaft verbunden sind, weil der behauptete Vorteil der Verlagerung des Ausfallsrisikos auf die britische Gesellschaft zu den dafür in Kauf genommenen Kosten in keinem Verhältnis steht und weil die österreichische Gesellschaft nach wie…
…Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft oder zu anderen deutschen Konzerngesellschaften stehen, so ist zunächst zu untersuchen, ob bei Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) ein (zweites) Dienstverhältnis der beiden Geschäftsführer gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft als gegeben anzunehmen ist; diesfalls hätte die österreichische Tochtergesellschaft den von ihr…
…ob Österreich hiedurch im Verhältnis zu Liechtenstein und zu Spanien der "Ansässigkeitsstaaat" im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geworden ist. Der Umstand, dass der Deutsche nach wie vor auf Werkvertragsbasis führend an der Produktentwicklung in Liechtenstein mitarbeitet und seine Haupteinnahmsquelle aus diesem wirtschaftlichen Engagement in Liechtenstein…
…zuzurechnen sind, sind gemäß Artikel 7 des im Verhältnis zur Slowakei weiter anwendbaren DBA-CSSR in Österreich von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - steuerfrei zu stellen; in der Slowakei als steuerfrei behandelte Gewinnausschüttungen stellen auf österreichischer Seite steuerlich nicht erfassbare Gewinnentnahmen aus der Personengesellschaft dar. Wird…
…Fall kann der Umstand, dass in den Anlaufjahren der Afrika-Geschäfte wegen Verlustvorträgen und Reinvestitionen nur geringe Dividenden bei der M-Holding eingelangt sind und daher in diesen Jahren die aus den Darlehensforderungen eingehenden Zinsen im Verhältnis 13 : 1 das Übergewicht hatten, nicht isoliert davon…
…Allerdings kommt dadurch nur jene wirtschaftliche Doppelbesteuerung zum Ausdruck, die auch im innerstaatlichen Rechtsbereich anzutreffen ist; es kann daher im internationalen Verhältnis nicht von einer "ungerechtfertigten" Doppelbesteuerung gesprochen werden. Die Ausschüttungen der S-Corporation stammen - wie die Ausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften - aus bereits vorversteuerten Gesellschaftsgewinnen und…